Cannibalpinhead
RETRO CRYPTKEEPER
Kann so nicht stimmen. Das frei legen geht nur beim ersten Mal und dann nur innerhalb von 4 Monaten. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrverbot mit Rechtskraft wirksam.
Dann freut mich dass das so ist.
Der Kollege hat das aber definitiv ein paar mal so gemacht... ob er dafür den Urlaub dann kurzfristig eingelegt hat oder wie das genau gelaufen ist weiß ich allerdings echt nicht. Was ich genau weiß ist dass er sich immer über das Fahrverbot lustig gemacht hat weil ihn das nicht sonderlich gejuckt hat. Und das obwohl er mitten aufm Land gewohnt hat und ne Arbeitsfahrstrecke von ca. 50km hatte.
Etwas off-topic aber für mich immer ein Kuriosum:
Der Typ war jenseits der 50 und Sozialpädagoge wie man sich ihn vorstellt. Grauer Vollbart und immer absolut entspannt und relaxt. Hatte ne Stimme wie einer von der Telefonseelsorge. Aber wenn der dann in seinen alten Scirocco und später in seinem Honda Civic saß ist der voll abgegangen. Hatte immer etwas Angst bei ihm mitzufahren.



