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Gast
lies nochmal in ruhe nach. es geht um die argumentation: "wenn der staat mord unter strafe stellt, darf er selber nicht morden." das läuft konträr zu "obwohl der staat freiheitsberaubung unter strafe stellt, darf er verurteilte täter einsperren."
Wie wäre es wenn du einfach mal den Thread lesen würdest anstatt quer reinzuposten? Ich habs dir sogar extra nochmal zitiert...
Ums nochmal kurz anzureisen: Ja, ich habe verstanden, was das Thema ist.Ich glaube, du hast ihn immer noch nicht verstanden.
Es geht nicht um das Ergebnis (Todesstrafe erlaubt?) oder um die Berechtigung (Staat darf, Bürger nicht). Das ist klar.
Nur ist ein "Staat verbietet X, also darf er X nicht selbst tun" kein valides Argument per se.
Meiner Meinung nach konnte man meinen Postings auch die Beantwortung dessen entnehmen. Anscheinend wohl nicht.
Ums kurz zu machen: Die Todesstrafe ist nochmal ganz anders zu betrachten. Von daher kann man das Argument "Staat verbietet X, also darf er X nicht selbst tun" an sich nicht exakt beantworten. Ich zumindest nicht.