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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Warum eigentlich nicht...

Wenn ich wem z.B. voll ich die Fresse schlage und derjenige stirbt daran finde ich es schon immer recht hämisch zu behaupten das wollte man nicht. Was wollte man denn? Denjenigen nur die Gesichtsknochen brechen?

Nein... wenn ich Gewalt anwende muss ich mit sowas rechnen.

Da fällt mir z.B. dieser Fall bei dem ein Typ ein Mädel mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, diese unglücklich fiel und verstarb.
 
So langsam wird es echt gruselig, sind wir jetzt schon so weit in der Zeit zurück, dass jedes (Gewalt)Verbrechen versuchter Totschlag/Mord ist?
Mir graut's einfach davor, wenn wegen allem nach mehr und höheren Strafen geschrien wird, wo sollte diese Entwicklung enden? Dann können wir verurteilte Menschen gleich nach dem Urteil an die Wand stellen oder wieder Arbeits- und Straflager eröffnen.

Wie in deinem beschrieben Fall (obwohl man Fälle niemals vergleichen sollte) wäre es wohl (gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge.
 
Du übertreibst mal wieder maßlos...

Ich rede hier nicht von Exekutionen oder Arbeitslager. Mir gehts darum dass die potentiellen und nicht unrealistischen Auswirkungen einer Tat in die Urteilsfindung mit einfließen sollen und nicht nur das tatsächliche Ergebnis.

Wenn ich jemanden mit ner Eisenstange auf den Kopf schlage und das Opfer stirbt ist das die gleiche Tat, auch wenn das Opfer Glück hatte und nur ne Beule abbekommt. Das Urteil ist aber grundsätzlich anders. DAS finde ich nicht gerecht.

Und um beim aktuellen Fall zu bleiben: Hier wurde nun mal "nur" ein Arm gebrochen... das hatte der Täter allerdings genauso wenig gezielt vor wie den Tod des Opfers... für das eine wird er aber verurteilt. Die Möglichkeit des anderen Ausgangs sollte allerdings mit einfließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die aus irgend einem grund nicht abstützt ist das genick schon mal gebrochen. Ich würde den typen sofort gerne im knast sehen, wieso auch nicht, ist doch ne zumutung den als nachbarn zu haben, wie lange entscheiden andere aber ich denk auch mal dass in 1 jahr dann die verhandlung ist und er 20 sozialstunden erhält.
 
Du übertreibst mal wieder maßlos...

Ich rede hier nicht von Exekutionen oder Arbeitslager. Mir gehts darum dass die potentiellen und nicht unrealistischen Auswirkungen einer Tat in die Urteilsfindung mit einfließen sollen und nicht nur das tatsächliche Ergebnis.

Wenn ich jemanden mit ner Eisenstange auf den Kopf schlage und das Opfer stirbt ist das die gleiche Tat, auch wenn das Opfer Glück hatte und nur ne Beule abbekommt. Das Urteil ist aber grundsätzlich anders. DAS finde ich nicht gerecht.

Und um beim aktuellen Fall zu bleiben: Hier wurde nun mal nicht "nur" ein Arm gebrochen... das hatte der Täter genauso wenig gezielt vor wie den Tod des Opfers... für das eine wird er aber verurteilt. Die Möglichkeit des anderen Ausgangs sollte allerdings mit einfließen.
Genau darauf läuft es doch hinaus.
Wenn Fälle, die aktuell als Körperverletzung gewertet werden mit versuchtem Mord/Totschlag gewertet werden sollen.
Was wird dann aus den Fällen, die tatsächlich als versuchter Mord/Totschlag gewertet werden? Oder Mord/Totschlag?

Wo setzt man die Grenzen, bei der Möglichkeit des Ausgangs? Hier wurde auch schon das Beispiel mit 50km/h in einer 30er Zone gebracht. Oder wenn ich dann mit über 10km/h in der Spielstraße fahre. Könnte ja ein Kind vor mich laufen und ich nicht mehr bremsen, was bei Schrittgeschwindigkeit nicht der Fall gewesen wäre. Also besteht die Möglichkeit des Mords -> Urteil = versuchter Mord (obwohl faktisch nichts passiert ist)?

Die Folgen für das Opfer und die Strafe für den Täter sind nie "fair" (außer Auge um Auge natürlich...).
Es gab auch eine Frau, die falsch auf die Autobahn gefahren ist, viele Menschen starben. Die Frau wurde zu fahrlässiger Tötung verurteilt (Bewährungsstrafe, unter 2 Jahre).
Man muss einfach unterscheiden und abwägen, ganz einfach.
 
Willst du mich nicht verstehen? :roll:

Also nochmal: Ich spreche NICHT davon jemanden bei Körperverletzung wegen Mordes/Todschlag zu verurteilen.
Ich spreche davon dass der mögliche schlechtere Ausgang bzw. die Umstände der Tat mehr in die URTEILSFINDUNG für den vorliegenden Tatbestand mit einfließen sollen.
 
Aber mal ehrlich, wer jemandem auf die Kauleiste haut, tut dies wohl in den seltensten Fällen mit der Intention, sein Gegenüber umzubringen. Es geht doch eher ums "außer Gefecht setzen". Versuchten Totschlag gibt es hingegen schon, meine ich, oder?
 
Willst du mich nicht verstehen? :roll:

Also nochmal: Ich spreche NICHT davon jemanden bei Körperverletzung wegen Mordes zu verurteilen.
Ich spreche davon dass der mögliche schlechtere Ausgang bzw. die Umstände der Tat mehr in die URTEILSFINDUNG mit einfließen sollen.
Ich verstehe deinen Punkt sehr gut.
Du willst also jemanden wegen etwas verurteilen, was tatsächlich gar nicht passiert ist.
Genau damit habe ich ein Problem, wo zieht man die Grenze, wer entscheidet das, was im Bereich des Möglichen liegt?

Ganz davon abgesehen, dass das wohl in keinem Rechtssystem der Welt bestehen dürfte, ein Urteil nach hätte, wenn und aber zu finden.
 
Ich verstehe deinen Punkt sehr gut.
Du willst also jemanden wegen etwas verurteilen, was tatsächlich gar nicht passiert ist.

Nein... du verstehst mich immer noch nicht. Ein letztes Mal versuche ich es:

Es geht darum den möglichen Ausgang je nach Umstand mit einzubeziehen:

Dein Beispiel mit dem Tempolimit: Da ist es anders zu beurteilen ob ich in der 30er Zone mit 40 gefahren bin oder mit 120. Wenn in beiden Fällen jemand zu Schaden kam muss der mit 120 schärfer verurteilt werden auch wenn die Verletzung die gleiche ist. Mit 40 war es Unachtsamkeit bei 120 gehe ich von Vorsatz aus. (was glaube ich in Berlin sogar so ähnlich schon verhandelt wird) In dem Fall muss ich eben auch mit Einbeziehen dass es deutlich schlimmer hätte kommen können.

Oder mein Beispiel mit der Eisenstange: Wenn ich jemanden mit der Faust auf den Kopf schlage oder mit der Eisenstange. Auch wenn bei beidem nur ne Beule bleibt muss das mit der Eisenstange härter bestraft werden. Es hätte deutlich schneller böse ausgehen können. Und auch hier muss der Täter mit einem schlechteren Ausgang rechnen.
 
Nein... du verstehst mich immer noch nicht. Ein letztes Mal versuche ich es:

Es geht darum den möglichen Ausgang je nach Umstand mit einzubeziehen:

Dein Beispiel mit dem Tempolimit: Da ist es anders zu beurteilen ob ich in der 30er Zone mit 40 gefahren bin oder mit 120. Wenn in beiden Fällen jemand zu Schaden kam muss der mit 120 schärfer verurteilt werden auch wenn die Verletzung die gleiche ist. Mit 40 war es Unachtsamkeit bei 120 gehe ich von Vorsatz aus. (was glaube ich in Berlin sogar so ähnlich schon verhandelt wird) In dem Fall muss ich eben auch mit Einbeziehen dass es deutlich schlimmer hätte kommen können.

Oder mein Beispiel mit der Eisenstange: Wenn ich jemanden mit der Faust auf den Kopf schlage oder mit der Eisenstange. Auch wenn bei beidem nur ne Beule bleibt muss das mit der Eisenstange härter bestraft werden. Es hätte deutlich schneller böse ausgehen können. Und auch hier muss der Täter mit einem schlechteren Ausgang rechnen.
Mittlerweile ruderst du aber ganz schön zurück.
Erst hättest du ja kein Problem damit, die Straftat als versuchten Mord (also nicht mal versuchten Totschlag) zu werten, jetzt soll in der Urteilsfindung der Umstand berücksichtigt werden, dass es eventuell hätte schlimmer ausgehen können.

Und die Möglichkeit eines schlimmeren Ausgangs kann und wird nicht bestraft, fertig.

Du schreibst es doch selbst in deinen Beispielen.

Beim ersten gehst du von Fahrlässigkeit und von Vorsatz aus. Und so wird es auch bestraft, (grobe) Fahrlässigkeit natürlich deutlich weniger, als Vorsatz.

Beim zweiten besteht der Unterschied zwischen Faust und Waffe, natürlich wird ein Angriff per Waffe höher bestraft bei gleichem Ausgang für das Opfer, da es sich eventuell um zwei unterschiedliche Taten handelt (Körperverletzung vs. gefährliche Körperverletzung (wegen der Waffe), gefährliche Körperverletzung vs. versuchter Mord/Totschlag (bei der Faust bestand nicht die Absicht zu töten und ein eventueller Tod ist fahrlässig; bei der Eisenstange kann man dann von Vorsatz ausgehen).
 
Spielt heimtücke hier irgend ne rolle? Der fall ist ja gerade deswegen medial ausgeschlachtet worden weil die tat ziemlich würdelos war, in den rücken treten ohne grund, das ist was anderes als wenn 2 raufen.
 
Nein, da Heimtücke im deutschen Strafrecht "nur" ein Mordmerkmal ist, aber nicht für andere Straftaten.
Und selbst im Strafrecht ist der Begriff der Heimtücke seit Jahrzehnten sehr umstritten und wird seit 2014 (endlich) überarbeitet.
 
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