Und? Heiße ich neuerdings Kingpin oder Aranus?
also ich hab solche ausdrücke hier noch nicht gebracht

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Und? Heiße ich neuerdings Kingpin oder Aranus?

Er hat allerdings einen möglichen Tod in Kauf genommen.
Naja, Kopf voraus paar Meter ne Treppe runter ist ja noch was anderes. Einmal blöd mit dem Kopf an ner Stufe hängen geblieben und das wars.Das ist irgendwie so platt. Ich könnte das gleiche auch behaupten, wenn man mit 50 durch eine 30 Zone düst.
Genau darauf läuft es doch hinaus.Du übertreibst mal wieder maßlos...
Ich rede hier nicht von Exekutionen oder Arbeitslager. Mir gehts darum dass die potentiellen und nicht unrealistischen Auswirkungen einer Tat in die Urteilsfindung mit einfließen sollen und nicht nur das tatsächliche Ergebnis.
Wenn ich jemanden mit ner Eisenstange auf den Kopf schlage und das Opfer stirbt ist das die gleiche Tat, auch wenn das Opfer Glück hatte und nur ne Beule abbekommt. Das Urteil ist aber grundsätzlich anders. DAS finde ich nicht gerecht.
Und um beim aktuellen Fall zu bleiben: Hier wurde nun mal nicht "nur" ein Arm gebrochen... das hatte der Täter genauso wenig gezielt vor wie den Tod des Opfers... für das eine wird er aber verurteilt. Die Möglichkeit des anderen Ausgangs sollte allerdings mit einfließen.

Ich verstehe deinen Punkt sehr gut.Willst du mich nicht verstehen?
Also nochmal: Ich spreche NICHT davon jemanden bei Körperverletzung wegen Mordes zu verurteilen.
Ich spreche davon dass der mögliche schlechtere Ausgang bzw. die Umstände der Tat mehr in die URTEILSFINDUNG mit einfließen sollen.
Ich verstehe deinen Punkt sehr gut.
Du willst also jemanden wegen etwas verurteilen, was tatsächlich gar nicht passiert ist.
Mittlerweile ruderst du aber ganz schön zurück.Nein... du verstehst mich immer noch nicht. Ein letztes Mal versuche ich es:
Es geht darum den möglichen Ausgang je nach Umstand mit einzubeziehen:
Dein Beispiel mit dem Tempolimit: Da ist es anders zu beurteilen ob ich in der 30er Zone mit 40 gefahren bin oder mit 120. Wenn in beiden Fällen jemand zu Schaden kam muss der mit 120 schärfer verurteilt werden auch wenn die Verletzung die gleiche ist. Mit 40 war es Unachtsamkeit bei 120 gehe ich von Vorsatz aus. (was glaube ich in Berlin sogar so ähnlich schon verhandelt wird) In dem Fall muss ich eben auch mit Einbeziehen dass es deutlich schlimmer hätte kommen können.
Oder mein Beispiel mit der Eisenstange: Wenn ich jemanden mit der Faust auf den Kopf schlage oder mit der Eisenstange. Auch wenn bei beidem nur ne Beule bleibt muss das mit der Eisenstange härter bestraft werden. Es hätte deutlich schneller böse ausgehen können. Und auch hier muss der Täter mit einem schlechteren Ausgang rechnen.
nur weil jemand von hinten angegriffen wird ist es noch keine heimtücke.Spielt heimtücke hier irgend ne rolle? Der fall ist ja gerade deswegen medial ausgeschlachtet worden weil die tat ziemlich würdelos war, in den rücken treten ohne grund, das ist was anderes als wenn 2 raufen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen