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Der Boulevardpresse Thread (2 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Alter ist das lächerlich :fp:

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Was ist an einem solchen Plakat bitte schön sexistisch?

das ist nicht verboten, die zeitung suggeriert nur, dass das verboten werden könnte aufgrund der richtlinien. reine auslegung der zeitung.
 
Neeeee, Friedrichshain.

Das verstößt doch eh gegen jedes mögliche Recht, frag mich nicht welches aber das Ding taugt so oder so nichts, also das will ich sehen, die erste Klage wegen ausgesprochenen Berufsverbots wird recht bekommen.

Vor allem passt das überhaupt nicht in den Bezirk. Die sollten sich hier um zugezogene Bonzen kümmern.
 
Wenn du deinen Beruf nicht ausüben darfst gibt es wohl doch Gesetze die das schützen. Und vor allem, wer urteilt darüber wann Sexismus wo anfängt? Soll das ein Witz sein? Das Ding fliegt sowas vom Tisch, dass der Mann der das in Kraft gesetzt hat, das Geschirr, das er agewaschen hat, abtrocknen kann.
 
Was man bei diesem Fall aber beachten sollte ist, dass der Bezirk hier nicht hoheitlich sondern privatwirtschaftlich eine Entscheidung getroffen hat.

Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Beim hoheitlichen Handeln tritt der Staat (und in diesem Fall der "Bezirk", als Subeinheit des Staates) dem Bürger in einer übergeordneten Position entgegen um das Recht durchzusetzen und einen funktionierenden Staat aufrecht zu erhalten. Beispiele: Die Polizei nimmt einen einer Straftat Verdächtigen fest, die Baubehörde erlässt einen Bescheid, dass ein Gebäude abzureißen ist, weil es nicht den Bauvorschriften entspricht und so weiter.

Tritt der Staat aber privatwirtschaftlich auf, so tritt er dem einzelnen Bürger auf Augenhöhe entgegen. Wenn der Staat also beispielsweise alte Büromöbel auf einer Auktionsplattform verkauft oder eben Werbeverträge mit Unternehmen abschließt, die auf in seinem Eigentum stehenden (!) Plakatflächen Werbung machen wollen, dann handelt er nicht aus einer übergeordneten Machtposition heraus, sondern mit den selben Rechten und Pflichten versehen, wie sein Gegenüber.

Der Artikel der BZ suggeriert durch das Benutzen der Begriffe "zensiert" und "verboten" hier ganz klar, dass der Bezirk hoheitliche Maßnahmen ergriffen hätte, um "sexistische" Werbung zu verbieten.

Wenn man aber den Artikel liest, so stellt man fest, dass der Bezirk bloß bei "allen Werbeverträgen, die das Bezirksamt abschließt" auf die Einhaltung der neuen Richtlinien achten will und das ganze nur für "die vier Werbestandorte, die dem Bezirk gehören" gilt. Es geht also darum, dass der Bezirk in seinem privatwirtschaftlichen Handeln das machen möchte, was er für richtig hält.

Entgegen dem, was in dem Artikel also auf den ersten Blick suggeriert wird, schreibt der Bezirk keineswegs hoheitlich vor, dass auf sämtlichen Werbeflächen im Bezirk keine "sexistische" Werbung mehr plakatiert werden darf, sondern er wird ab jetzt auf seinen eigenen, in seinem Eigentum stehenden Werbeflächen nur noch jene Werbung zulassen, die er für "nicht sexistisch" hält.

Während einem auch das natürlich nicht gefallen muss, ist es doch ein sehr großer Unterschied, ob der Bezirk irgendetwas hoheitlich "zensiert" oder "verbietet", oder ob er einfach im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Tätigkeiten mit seinem eigenen Eigentum das macht, was er für richtig hält. Immerhin, das darf man nicht vergessen, sind die politischen Entscheidungsträger die das beschlossen haben, ja auch demokratisch legitimiert.

Ich hab mir jetzt gerade überlegt, warum ich mir die Mühe gemacht habe, das so genau auseinander zu klamüsern und bin draufgekommen, dass es vermutlich deswegen ist, weil ich nochmal darauf hinweisen möchte, wie wichtig es ist, gerade bei solchen "Aufregerthemen", die in den Medien absichtlich reisserisch transportiert werden, kritisch zu sein, ganz genau zu lesen, zu hinterfragen und zu reflektieren, bevor man sich vorschnell eine Meinung bildet und sich in eine emotionale Diskussion stürzt, die dann mangels tragfähiger Faktenbasis von Anfang an zur Fruchtlosigkeit verdammt ist.
 
Freu mich schon auf die traurigen gesichter der nächsten wahlwerbung in meinem bezirk. ::gerri: und wehe da lacht jemand vom plakat herunter. Man darf zwar dann nicht mehr vom plakat lachen aber gas geben der npd ist dann immer noch gestattet.
 
und das tut er wo nicht? wenn der bezirk verträge abschliesst, will er auf diese richtlinien achten. das darf er laut grundrechten nicht??

Werbeverbote fallen unter den Schutzbereich von Art. 5 I GG und auch 12 I GG. Auch Werbung unterliegt der Meinungsfreiheit und es handelt sich um eine Berufsausübungsregelung. Vgl. z.B. https://www.dkfz.de/de/tabakkontrol...t_Verfassungsmaessigkeit_Tabakwerbeverbot.pdf
Zumindest wenn de facto die öffentlichen Werbetafeln mehr oder weniger die einzige Möglichkeit sind in diesem Bezirk zu werben sollte der Schutzbereich eröffnet sein. Anderenfalls vielleicht auch.

Werbeverbote können natürlich aber trotzdem zulässig sein, weil sie gerechtfertigt sind, im Hinblick auf die Berüfsausübungsregelung etwa im Hinblick auf Gründe des Allgemeinwohls. Aber zumindest hinsichtlich der "Kartoffelsackklausel" weiß ich nicht wie man diese rechtfertigen könnte, höchstens unter sehr restriktiver Auslegung.

Aber auch mal gänzlich unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit: Für mich hören sich diese Regelungen eher nach Saudi Arabien als nach Deutschland an
 
mal langsam.. der bezirk darf nicht selbst entscheiden, was er für werbung er macht? es wird nix verboten. es geht nicht darum, irgendwo einzugreifen. es geht einzig udn alleine darum, dass der bezirk selbst bei seinen aufträgen die er selbst vergibt darauf achten will. man kann dem bezirk andersherum kaum vorschreiben, welche werbeveträge er anzunehmen hat, oder?
das ist kein werbeverbot, nicht mal ansatzweise. hat null damit zu tun.
 
Wie gesagt, zumindest wenn es keine/wenige andere Möglichkeiten gibt in diesem Bereich zu werben stellt es de facto ein Werbeverbot dar. Denk mal darüber nach wie weit der Staat sonst Grundrechte auch in anderen Situation umgehen könnte, einfach nur in dem er privatrechtlich handelt. Aber auch ansonsten mal folgende Überlegung: Die Richtlinie ist ansonsten auch de facto ein Verbot auf Werbetafeln zu werben die dem Staat, also der Allgemeinheit gehören. Ist das wirklich in Ordnung?
Oder verändern wir das Beispiel mal etwas und überspitzen es um die Sache zu verdeutlichen: Angenommen die Stadt erlaubt auf ihren Plakaten nur noch Werbung die grob sexistisch ist. Würdest du dann sagen dass das in Ordnung ist? Ist ja dann auch nur privatrechtliche Zuteilung der Werbefläche
 
wenn ich ne werbefläche zu vermieten habe, muss ich jede werbung darauf erlauben? das kanns ja wohl nicht sein. meine fläche, meine regeln. klar, manches würde ich darauf nicht zulassen, aber du willst mich dann mit -de facto werbeverbot- dazu zwingen? ääh.. find ich seltsam..
 
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