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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bart Wux schrieb:
Wombi schrieb:
Gut. Dann ab dafür, ihr Männer! Jedes Mädel, dass mit 10 oder 11 ihre erste Periode hat, darf ab sofort bestiegen werden. :vogel:
Ging es jetzt um 10jährige Mädchen oder um einen 13jährigen Jungen?

Nene. Es ging um deine Ansicht, dass die Natur selber weiß, wann der Mensch geschlechtsreif ist. Und wenn ein Mädchen mit 11 ihre Periode hat, ist sie also geschlechtsreif. Also darf dann auch jeder, der mag (und sie das auch will) drüber rutschen. Und genau DAS sehe ich anders.


Aber ich bin hier nun auch raus. Meinungen gehen auseinander, jeder hat seinen Standpunkt genannt. Ich habe keine Lust, mich hier im Kreis zu drehen. :)
 
Nichts ist leichter als sich mit 20+ eine 16-Jährige oder ein jüngeres Mädel zu angeln. Natürlich sollte so etwas gesetzlich reguliert werden, auch wenn in Einzelfällen deswegen vielleicht die Liebe warten muss oder bestraft wird. Wir haben bereits eine notgeile Gesellschaft, in der man überall Sex kaufen kann oder gleich einen derartigen Themenurlaub macht. Das muss man nicht weiter legalisieren. Leiden schon genügend Menschen darunter.
 
eape schrieb:
Nichts ist leichter als sich mit 20+ eine 16-Jährige oder ein jüngeres Mädel zu angeln. Natürlich sollte so etwas gesetzlich reguliert werden, auch wenn in Einzelfällen deswegen vielleicht die Liebe warten muss oder bestraft wird. Wir haben bereits eine notgeile Gesellschaft, in der man überall Sex kaufen kann oder gleich einen derartigen Themenurlaub macht. Das muss man nicht weiter legalisieren. Leiden schon genügend Menschen darunter.

Ja. Zumal ich die gesetzlichen Regelungen auch für gut halte, wie sie sind. Sex ab 14 erlaubt, sofern der Partner nicht älter als 21 ist und ab 16 ist es wurscht. Das ist okay so. Die Grenze da noch weiter nach unten zu korrigieren halte ich für kontraproduktiv.
 
Bart Wux schrieb:
Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?

Und da die Natur den Mann körperlich stärker gemacht hat als die Frau, darf er auch Frauen vergewaltigen. Das ist schon so gewollt. Wer würde schon "der Natur widersprechen" ? :fp:

Ich will damit nur ausdrücken, dass "die Natur" kein Freibrief für alles sein sollte.
 
BAZONG schrieb:
Bart Wux schrieb:
Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?

Und da die Natur den Mann körperlich stärker gemacht hat als die Frau, darf er auch Frauen vergewaltigen. Das ist schon so gewollt. Wer würde schon "der Natur widersprechen" ? :fp:.

???
Wie kommt man von der Geschlechtsreife dazu, dass körperliche Stärke das Recht zu Vergewaltigung gibt? Ich meine nur, dass man durchaus mal darüber diskutieren darf, ob willkürlich gesetzte Altersgrenzen immer Sinn machen, wenn die geistige und körperliche Geschlechtsreife naturbedingt auch früher da sein kann. Aber wenn sich das Diskussionsniveau hier in polemischen Extrembeispielen kombiniert mit ein paar Smileys erschöpft, lassen wir das vielleicht besser.
 
Bart Wux schrieb:
Wombi schrieb:
Alexicious schrieb:
Klassisch BILD: Männer, die Sex mit minderjährigen Frauen haben, gehören eingesperrt, kastriert und sind perverse, ekelhafte Sex-Schweine, wenn Frauen das umgekehrt mit Schülern so handhaben, ist es eine "mutige Liebe, die alle Stürme übersteht!"... :roll:

Jau. Das stört mich allerdings genauso. Darum mein Kommentar, dass ich das krank finde. Mein Freund sagt gerade auch, ja mein Gott, wenn die glücklich sind... Ich stelle mir vor nen 41-jähriger Typ würde seine 13-jährige Tochter v*ögeln... Dann wäre Holland in Not... :skep:
Ich würd deinem Freund zustimmen. Nicht alles ist krank, was minimal vom Leitbild der TV Sitcoms abweicht. Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, 16 wäre legal. Wenn die glücklich sind, wer bin ich hier, der ich in 31 Jahren nicht einen Menschen gefunden habe, der in meiner Nähe sein will, denen zu sagen, ihre Liebe wäre krank?

Österreich: 14 wäre legal.

Ich war eigentlich überzeugt, in Deutschland wäre das ebenfalls grundsätzlich 14 Jahre. Bist du sicher dass 16 in Bezug auf D stimmt?
 
In Deutschland ist es so:
Sex ab 14 legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist.
Ab 16 generell legal, egal wie alt der Partner ist.

Sex bis 14 illegal, sofern der Partner 14 oder älter ist.

Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Natürlich braucht es fixe Altersgrenzen, alles andere wäre ja offensichtlich schlicht nicht praktikabel und dem Schutz der Minderjährigen in höchstem Masse abträglich - Willkür der Grenzen hin oder her. Da muss die alte Schachtel von Lehrerein sich halt ein paar Jahre gedulden, bevor sie vor den Schülern die Hosen fallen lässt... Und anders als offensichtlich anderen hier im Forum ist mir noch kein 13-jähriger Junge begegnet, dem ich auch nur im entfernsten die geistige Reife zusprechen würde um ihn bedenkenlos mit einer 41jährigen vögeln zu lassen...
 
Wombi schrieb:
In Deutschland ist es so:
Sex ab 14 legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist.
Ab 16 generell legal, egal wie alt der Partner ist.

Sex bis 14 illegal, sofern der Partner 14 oder älter ist.

Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Glaube ich dir ehrlich gesagt so ohne Beleg jetzt nicht. :deal:
 
Bart Wux schrieb:
Wombi schrieb:
Dass sie dann aber bei einem KIND (und ja, das war er mit 13) den Schlübber runter lässt, finde ich pervers.

Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?

Sehe ich eigentlich genauso. Die Natur gibt zumindest die Möglichkeiten vor und ich glaube auch nicht, dass man ein pauschales Alter für Reife vorgeben kann.
 
Im Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
Zitat von hier

Habe aber eben erst gesehen, dass das nur bis 2008 so war. Nun wurde die Schutzgrenze generell auf 16 angehoben.

wil schrieb:
Natürlich braucht es fixe Altersgrenzen, alles andere wäre ja offensichtlich schlicht nicht praktikabel und dem Schutz der Minderjährigen in höchstem Masse abträglich - Willkür der Grenzen hin oder her. Da muss die alte Schachtel von Lehrerein sich halt ein paar Jahre gedulden, bevor sie vor den Schülern die Hosen fallen lässt... Und anders als offensichtlich anderen hier im Forum ist mir noch kein 13-jähriger Junge begegnet, dem ich auch nur im entfernsten die geistige Reife zusprechen würde um ihn bedenkenlos mit einer 41jährigen vögeln zu lassen...

:dhoch:

Genau das!
 
Behauptet ja auch keiner. Es gibt Menschen, die sind mit 15 geistig reifer als andere mit 25 und wiederum andere sind bis zu ihrem Tod Vollidioten. Trotzdem sind gerade Kinder und Jugendliche leicht manipulierbar und deswegen müssen sie geschützt werden. Dass unter den Gesetzen Jugendliche leiden, die vielleicht bereits reif sind, ist ein kleiner Preis dafür, dass ein 40-Jähriger nicht mal so eben einem 13-jährigen Mädchen schöne Auge macht. Und das ist, wie bereits erwähnt, sehr leicht.
 
Wombi schrieb:
Im Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
Zitat von hier

Habe aber eben erst gesehen, dass das nur bis 2008 so war. Nun wurde die Schutzgrenze generell auf 16 angehoben.

Ohje, du verwechselst du so einiges, bzw. hast wohl die entsprechenden Normen nicht ganz genau gelesen. ;)

Sex ab 14 ist nicht nur Sex dann legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist (wie du schriebst), sondern generell legal und nur dann illegal, wenn der über 21-jährige die "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt", was so gut wie nie der Fall ist.

Auch von einer "generellen Anhebung der Schutzgrenze auf 16" konnte ich in den entsprechenden Normen nirgends etwas finden.
 
Osa-chan schrieb:
Wombi schrieb:
Im Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
Zitat von hier

Habe aber eben erst gesehen, dass das nur bis 2008 so war. Nun wurde die Schutzgrenze generell auf 16 angehoben.

Ohje, du verwechselst du so einiges, bzw. hast wohl die entsprechenden Normen nicht ganz genau gelesen. ;)

Sex ab 14 ist nicht nur Sex dann legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist (wie du schriebst), sondern generell legal und nur dann illegal, wenn der über 21-jährige die "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt", was so gut wie nie der Fall ist.

Auch von einer "generellen Anhebung der Schutzgrenze auf 16" konnte ich in den entsprechenden Normen nirgends etwas finden.

Ich hatte die Information mit dem 14 und 16 auch woanders her... u.a. steht es hier. Und es war höchsten 20 alt und nicht 21.
Klick

Wobei es in o.g. Fall auch wurscht ist, ob nun 14 oder 16.
Mir zumindest. Mit 13 war er minderjährig und da er in einem Abhängigkeitsverhältnis stand, wäre sowieso die Grenze von 14 Jahren wurscht. In Deutschland zumindest.

Sexuelle Kontakte zu Personen unter 14 Jahren werden als sexueller Kindesmissbrauch angesehen und bestraft. In Abhängigkeitsverhältnissen liegt die Altersgrenze höher.

(§§ 174 – 176b Strafgesetzbuch)
 
Bei einem sind wir uns aber einig, es wäre ein viel größerer Wirbel wenn es eine 13 Jährige wäre die es mit einem 41 jährigen gemacht hätte.

Bei Jungs denken wir doch immer, Fuck, warum war meine Lehrerin nicht so!
 
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