Ging es jetzt um 10jährige Mädchen oder um einen 13jährigen Jungen?Wombi schrieb:Gut. Dann ab dafür, ihr Männer! Jedes Mädel, dass mit 10 oder 11 ihre erste Periode hat, darf ab sofort bestiegen werden.![]()
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Ging es jetzt um 10jährige Mädchen oder um einen 13jährigen Jungen?Wombi schrieb:Gut. Dann ab dafür, ihr Männer! Jedes Mädel, dass mit 10 oder 11 ihre erste Periode hat, darf ab sofort bestiegen werden.![]()
Bart Wux schrieb:Ging es jetzt um 10jährige Mädchen oder um einen 13jährigen Jungen?Wombi schrieb:Gut. Dann ab dafür, ihr Männer! Jedes Mädel, dass mit 10 oder 11 ihre erste Periode hat, darf ab sofort bestiegen werden.![]()
eape schrieb:Nichts ist leichter als sich mit 20+ eine 16-Jährige oder ein jüngeres Mädel zu angeln. Natürlich sollte so etwas gesetzlich reguliert werden, auch wenn in Einzelfällen deswegen vielleicht die Liebe warten muss oder bestraft wird. Wir haben bereits eine notgeile Gesellschaft, in der man überall Sex kaufen kann oder gleich einen derartigen Themenurlaub macht. Das muss man nicht weiter legalisieren. Leiden schon genügend Menschen darunter.
Bart Wux schrieb:Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?
BAZONG schrieb:Bart Wux schrieb:Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?
Und da die Natur den Mann körperlich stärker gemacht hat als die Frau, darf er auch Frauen vergewaltigen. Das ist schon so gewollt. Wer würde schon "der Natur widersprechen" ?.
Bart Wux schrieb:Ich würd deinem Freund zustimmen. Nicht alles ist krank, was minimal vom Leitbild der TV Sitcoms abweicht. Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, 16 wäre legal. Wenn die glücklich sind, wer bin ich hier, der ich in 31 Jahren nicht einen Menschen gefunden habe, der in meiner Nähe sein will, denen zu sagen, ihre Liebe wäre krank?Wombi schrieb:Alexicious schrieb:Klassisch BILD: Männer, die Sex mit minderjährigen Frauen haben, gehören eingesperrt, kastriert und sind perverse, ekelhafte Sex-Schweine, wenn Frauen das umgekehrt mit Schülern so handhaben, ist es eine "mutige Liebe, die alle Stürme übersteht!"...![]()
Jau. Das stört mich allerdings genauso. Darum mein Kommentar, dass ich das krank finde. Mein Freund sagt gerade auch, ja mein Gott, wenn die glücklich sind... Ich stelle mir vor nen 41-jähriger Typ würde seine 13-jährige Tochter v*ögeln... Dann wäre Holland in Not...![]()
Wombi schrieb:In Deutschland ist es so:
Sex ab 14 legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist.
Ab 16 generell legal, egal wie alt der Partner ist.
Sex bis 14 illegal, sofern der Partner 14 oder älter ist.
Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Bart Wux schrieb:Wombi schrieb:Dass sie dann aber bei einem KIND (und ja, das war er mit 13) den Schlübber runter lässt, finde ich pervers.
Dafür ist sie freilich auch bestraft worden. Wobei man fragen darf: Wenn jemand bereits körperlich in der Lage ist, zu ficken, mit welchem Recht sagen wir dann, dass er noch warten soll? Weiß die Natur das vielleicht besser?
Zitat von hierIm Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
wil schrieb:Natürlich braucht es fixe Altersgrenzen, alles andere wäre ja offensichtlich schlicht nicht praktikabel und dem Schutz der Minderjährigen in höchstem Masse abträglich - Willkür der Grenzen hin oder her. Da muss die alte Schachtel von Lehrerein sich halt ein paar Jahre gedulden, bevor sie vor den Schülern die Hosen fallen lässt... Und anders als offensichtlich anderen hier im Forum ist mir noch kein 13-jähriger Junge begegnet, dem ich auch nur im entfernsten die geistige Reife zusprechen würde um ihn bedenkenlos mit einer 41jährigen vögeln zu lassen...

Wombi schrieb:Zitat von hierIm Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
Habe aber eben erst gesehen, dass das nur bis 2008 so war. Nun wurde die Schutzgrenze generell auf 16 angehoben.
ruby soho schrieb:http://www.20min.ch/people/international/story/Prinzessin--Oben--Ohne--17596032
Hier, viel sieht man eh nicht.
eMKay schrieb:Ich sehe da gar nix.. ist doch alles zensiert.
Wo sind die Bilder?
Osa-chan schrieb:Wombi schrieb:Zitat von hierIm Falle der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines unter 16 Jahre alten Opfers durch einen mindestens 21 Jahre alten Täter (§ 182 Abs. 2 StGB a.F.) war der Wortlaut der Vorschrift mit dem Wortlaut der aktuellen Fassung (jetzt als Absatz 3) identisch. Der Versuch eines Verstoßes gegen alle Vorschriften des Paragrafen war nicht strafbar.
Habe aber eben erst gesehen, dass das nur bis 2008 so war. Nun wurde die Schutzgrenze generell auf 16 angehoben.
Ohje, du verwechselst du so einiges, bzw. hast wohl die entsprechenden Normen nicht ganz genau gelesen.
Sex ab 14 ist nicht nur Sex dann legal, sofern der Partner nicht älter als 21 ist (wie du schriebst), sondern generell legal und nur dann illegal, wenn der über 21-jährige die "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt", was so gut wie nie der Fall ist.
Auch von einer "generellen Anhebung der Schutzgrenze auf 16" konnte ich in den entsprechenden Normen nirgends etwas finden.
Sexuelle Kontakte zu Personen unter 14 Jahren werden als sexueller Kindesmissbrauch angesehen und bestraft. In Abhängigkeitsverhältnissen liegt die Altersgrenze höher.
(§§ 174 – 176b Strafgesetzbuch)
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