Mondknallschlumpf
Forenleiche
Soweit ich weiß gibts dafür keine Rechtsvorschrift. Das beruht immer noch auf dem Ehrenkodex der Kapitäne. Ich denke mal, dass sie es in diesem Fall als zusätzliche Belastung neben seinen anderen Pflichtverletzungen ansetzen.
Edit:
Das hier könnte noch passen. Ist zwar uralt, aber die grundsätzlichen Dinge in diesem Bereich haben sich vermutlich nicht geändert. HGB § 517 Punkt 2. unter Beispiele.
http://books.google.de/books?id=QrG...vtAaj29kR&ved=0CCIQ6AEwAA#v=onepage&q&f=false
Edit:
Das hier könnte noch passen. Ist zwar uralt, aber die grundsätzlichen Dinge in diesem Bereich haben sich vermutlich nicht geändert. HGB § 517 Punkt 2. unter Beispiele.
Nach der wohlbegründeten Praxis der Seeämter trifft der Paragraph auch das nicht durch alle Umstände gebotene Verlassen eines leck gewordenen oder gestrandeten Schiffes [...]
http://books.google.de/books?id=QrG...vtAaj29kR&ved=0CCIQ6AEwAA#v=onepage&q&f=false





du weist doch jetzt früh genug bescheid dann speicher dir die seiten die du eventuell brauchst halt jetzt als .pdf jetzt ab