Seo schrieb:Er hat doch gestanden, dass er das Mädchen vergewaltigen wollte. Nix mit 'vermutlich'.
Tja, selber schuld. Aber das beläuft sich eben immer noch auf "wollte" und "hätte". Er war ja nicht mal in der Nähe eines Kindes. Keine Frage, das ist 'n mieses Schwein. Aber es ist und bleibt eine Verurteilung für ein Vebrechen, das nie stattgefunden hat.
eiti schrieb:aber Wille und Absicht von dem Herrn sind doch klar, warum sollte der dafür nicht bestraft werden?
Öhm...weil wir imo noch in - theoretisch - freien Staaten leben, wo Gedanken nicht strafbar sind? Wie oft werden z.B. Frauen von angepissten Exfreunden direkt mit dem Tod bedroht und die Polizei bzw. die Behörden sagen, sie kann nix machen, wenn solange der Betreffende nicht zur Tat schreitet? Aber in so einem Fall kann man einen einfach mal prophylaktisch für fast 2 Dekaden wegschließen? Da stimmt doch irgendwas nicht?