Naja, es gibt halt den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung, und das auch vollkommen zurecht. Und wenn ein Spiel der letzten Jahre gewaltverherrlichend war, dann wohl Condemned 1 und 2.
Allein schon die Tatsache, dass sich bei keinem anderen Spiel Nachkampfattacken mit Bleirohren und ähnlichem dermaßen brutal realistisch anfühlen. Aber dann kommen noch die (aus objektivem Standpunkt aus) unnötigen und derb brutalen Finisher, Genickbrecher und Umgebungsfinisher.
Ich kann hier ein Gericht verstehen, das hier Gewaltvoyeurismus sieht.
Und zudem lassen die langsam mahlenden Mühlen der Justiz ja wohl zu, dass sich jeder, der Interesse hatte, das Spiel auch kaufen konnte. Es war ja nicht so, dass es (spätestens mit der Indizierung auf Liste B im März) absehbar war, dass es eingezogen wird.