Karizma schrieb:eMKay schrieb:Ich benutzte Paypal ausschließlich, wenn ich etwas bezahlen muss.
Würde das nie als Zahlungsmethode anbieten - nur Barzahlung oder Überweisung auf mein Konto.
Weiß nicht wie es im Moment ist aber vor einigen Jahren war das Pflicht. Man musste das anbieten als Verkäufer.
Ich meide PayPal als Verkäufer auch wie die Pest, oder überweise mir von dort erst das Geld auf das Bankkonto. Afaik konnte ich mal bei eBay (nicht Kleinanzeigen) einen Artikel nicht einstellen, wenn ich PayPal als Zahlungsmittel nicht angeboten habe.
Aber nicht schlecht gestaunt habe ich, dass in der Artikelbeschreibung ein Absatz in dem ich PayPal ausgeschlossen habe, ein Einstellen verhindert hat. Überhaupt finde ich, dass eBay und PayPal irgendwie nach dem Versteigern die PayPal-Gebühr anhand des erzielten Betrags ausrechnen und dem Verkäufer eine Möglichkeit geben sollten, diese auf den Käufer abwälzen zu können.
Nur für mich zum Verstehen. Kann mir einer von euch kurz erklären, was Frystil passiert ist? So für Dummies. Ich lese seine Beiträge jetzt zum x-ten Mal und werde nicht schlau draus.


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