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tim_buktu schrieb:Na ja aber man könnte sich zumindest einen Anwalt nehmen und das Geld von der Käuferin einbehalten. Beweismaterial gäbe es ja genug.
benno schrieb:tim_buktu schrieb:Na ja aber man könnte sich zumindest einen Anwalt nehmen und das Geld von der Käuferin einbehalten. Beweismaterial gäbe es ja genug.
Beweismaterial für was? Dafür dass sie an den falschen überwiesen hat? Inwiefern wäre das hilfreich?
Masterman schrieb:Gerri schrieb:shapethelola schrieb:Ich wurde gerade genau so aufs Korn genommen bei Kleinanzeigen...
Hieß der Typ zu dem das Paket ging Dausmann mit Nachnamen?
Das gibs ja wohl gar nicht.. Pirmasens, das kann wohl kein Zufall sein
Ich hab auch gerade was verkauft und soll es ganz woanders hinschicken. ^^ Ist mir aber egal da ich ne Überweisung bekomme![]()
Ist dir egal, dass eine Person für etwas bezahlt, das sie gar nicht bekommt?
Blas die Sache doch einfach ab.
benno schrieb:Gerri schrieb:Ist mir aber egal da ich ne Überweisung bekomme![]()
Bei der hier im Thread besprochenen Masche wärst du mit Überweisung auch nicht aus dem Schneider.
Gerri schrieb:ich seh ja auch von dem das Geld überwiesen wird.

Gerri schrieb:Masterman schrieb:Gerri schrieb:shapethelola schrieb:Ich wurde gerade genau so aufs Korn genommen bei Kleinanzeigen...
Hieß der Typ zu dem das Paket ging Dausmann mit Nachnamen?
Das gibs ja wohl gar nicht.. Pirmasens, das kann wohl kein Zufall sein
Ich hab auch gerade was verkauft und soll es ganz woanders hinschicken. ^^ Ist mir aber egal da ich ne Überweisung bekomme![]()
Ist dir egal, dass eine Person für etwas bezahlt, das sie gar nicht bekommt?
Blas die Sache doch einfach ab.
Woher soll ich denn wissen ob nicht alles mit rechten Dingen zugeht? ka ob die verwandt sind oder was weiß ich.
Solange das Geld auf mein Konto überwiesen wird ist für mich alles ok.
XettMan schrieb:ich denke mal, wenn gerry den schriftverkehr, indem der Käufer ihn bittet, es an eine andere Person/Adresse zu schicken, aufbewahrt, und sich das Geld ganz normal überweisen lässt, sollte doch nix passieren.
Wenn der Käufer dann kommt, dass das Gerät nicht an ihn geschickt wurde, zückt gerry den Schriftverkehr und fertig.![]()
Frystil schrieb:Was die ganze Transaktion aber nicht richtiger machen würde..
XettMan schrieb:ich denke mal, wenn gerry den schriftverkehr, indem der Käufer ihn bittet, es an eine andere Person/Adresse zu schicken, aufbewahrt, und sich das Geld ganz normal überweisen lässt, sollte doch nix passieren.
Wenn der Käufer dann kommt, dass das Gerät nicht an ihn geschickt wurde, zückt gerry den Schriftverkehr und fertig.![]()
Frystil schrieb:Oder anders gesagt: Das Geld kann man bis zur Klärung ja nicht ausgeben. Aber vielleicht hat ja überhaupt kein Problem und alles ist gut![]()
calimero schrieb:XettMan schrieb:ich denke mal, wenn gerry den schriftverkehr, indem der Käufer ihn bittet, es an eine andere Person/Adresse zu schicken, aufbewahrt, und sich das Geld ganz normal überweisen lässt, sollte doch nix passieren.
Wenn der Käufer dann kommt, dass das Gerät nicht an ihn geschickt wurde, zückt gerry den Schriftverkehr und fertig.![]()
Ich würde sowas nicht mitmachen. Wenn Gerri was von mir kaufen würde, würde ich nur an den Empfänger Gerri versenden und auch nur wenn die Zahlung von der Person Gerri kommt.
Einen Versand an eine dritte Person, wenn die Zahlung von Gerri kommt, würde ich genauso wenig machen, wie einen Versand an Gerri, wenn die Zahlung von einer dritten Person kommt.
Meiner bescheidenen Ansicht nach wäre es eine Lösung, vom Käufer zu verlangen, dass der Name des Käufers mit dem Namen der Person welche die Überweisung tätigt, übereinstimmen muss und davon keine Ausnahmen zuzulassen.
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