is wurscht, der zustande gekommene Vertrag kann wie gesagt angefochten werden und bei Erfolg gilt er als nichtig, also als ob er niemals entstanden wäre und dementsprechend sind die beiden Parteien zu stellen
liegt ein (Erklärungs)Irrtum vor, ist es egal, ob der Käufer mit Vorsatz oder sonstwas gehandelt hat.
Denke aber auch nicht, dass da im Nachhinein noch was kommt
liegt ein (Erklärungs)Irrtum vor, ist es egal, ob der Käufer mit Vorsatz oder sonstwas gehandelt hat.
Denke aber auch nicht, dass da im Nachhinein noch was kommt


