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KT Amazon.de Schnäppchen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

is wurscht, der zustande gekommene Vertrag kann wie gesagt angefochten werden und bei Erfolg gilt er als nichtig, also als ob er niemals entstanden wäre und dementsprechend sind die beiden Parteien zu stellen

liegt ein (Erklärungs)Irrtum vor, ist es egal, ob der Käufer mit Vorsatz oder sonstwas gehandelt hat.

Denke aber auch nicht, dass da im Nachhinein noch was kommt
 
Ja das habe ich verstanden aber in einer Zeit wo Sendungen wie Berlin Tag und Nacht erfolgreich sind, gibt es definitiv auch Menschen die nicht denken, dass es ein preisfehler war. Natürlich kann man den Kaufvertrag anfechten, aber wenn das Handy verkauft ist was kann da Amazon noch fordern? Müsste es die Differenz bezahlen oder wovon kann man ausgehen?

PS nein habe nicht zugeschlagen :D
 
Ich sag ja: Wenn sie wollten, könnten sie.

EDIT: Ich bin auch Jurist, aber wenn ich mich noch recht erinnere, könnte man damit Argumentieren, dass der Preis so absurd ist, dass es von vornherein klar war, dass es sich um einen Preisfehler handelt.

Was bei 10€ definitiv der Fall ist. Vergleichbare Smartphones kosten 400€ aufwärts.
 
@sexySerkan
will jetzt zwar nichts falsches sagen aber wenn ich mich richtig erinnere wäre das Szenario dann so:
Du hast für 10€ das Smartphone von amazon gekauft und verkaufst es zB für 110€ weiter. Der Wert des Smartphones ist 100€.
Nun müsste, wenn der Vertrag angefochten wurde und nichtig ist, jeder so gestellt werden, wie davor. Da du das Smartphone nicht mehr hast, musst du amazon den Wert ersetzen. Also 100€. die 10€ darfst du behalten.
Hast du es nur für 90€ verkauft, also unter Wert, kannst du amazon nur die 90€ zurückgeben, da du selbst ja nicht schlechter gestellt werden kannst als vor dem Kauf.
 
Danke. Deswegen meinte ich ja im ersten Post, man verkauft es für "10EUR"... Daher könnte Amazon nichts verlangen oder? Mich interessieren solche Sachen extrem. Nicht weil ich es machen würde, wäre mir der Aufwand zu Schade, dennoch interessant.

@tim_buktu ernsthaft? Wusste nicht, dass Du Jurist bist :dhoch:
 
naja, dann können sie eben nur die 10€ verlangen.
Sie könnten dann eben den Betrag von die verlangen, den du durch den Weiterverkauf erhalten hast, allerdings nur bis zur Höhe des Wertes des Artikels, wenn du ihn über Wert verkauft hast, biste eben n guter Geschäftsmann ;)
 
Sie können den Wert des Gerätes verlangen, nicht den Preis den sie verlangt haben.

Möglichkeit A) du gibst ihnen das Gerät im Wert von 550€ zurück. Du bekommst die 10€ zurück.

Möglichkeit B) du warst so Klug und hast es verkauft. Amazon bekommt die 550€ von dir zurück, abzüglich der 10€.
 
Danke. Deswegen meinte ich ja im ersten Post, man verkauft es für "10EUR"... Daher könnte Amazon nichts verlangen oder? Mich interessieren solche Sachen extrem. Nicht weil ich es machen würde, wäre mir der Aufwand zu Schade, dennoch interessant.

@tim_buktu ernsthaft? Wusste nicht, dass Du Jurist bist :dhoch:

Lol. Natürlich bin ich KEIN Jurist. Ich habe beim Betriebswirt-Studium das kleine 1x1 des Kaufvertrages mitbekommen. Mehr nicht :D

Wäre ich tatsächlich Jurist, wäre das ne ziemlich geile Aussage :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lange hätte Amazon denn jetzt Zeit sich zu rühren? Denn mal angenommen das Teil liegt jetzt für 10€ vor einem. Wie lange kann Amazon da das Ding zurückfordern?
 
In meinem bgb steht, die Anfechtung muss ohne schuldhaftes zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der anfechtungsberechtigte von dem anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
 
Also die Firma, wo ich arbeite, hatte mal an einen Kunden ein Angebot und auch eine AB rausgeschickt, wo fälschlicherweise 10 Pumpen gesamt zum Preis von einer verkauft wurden.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtsanwältin hieß es, da könne man nichts mehr machen, da die AB bindend ist und somit kein Irrtum mehr geltend gemacht werden könne.
 
der Unterschied hierbei ist, wenn die Firma auf dich zukommt mit einem Angebot, bei dem es heißt "wenn sie zustimmen ist ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen", ist es in der Tat so, dass der Kunde in diesem Fall wohl Recht behalten würde, da von beiden Seiten eine Willenserklärung abgegeben wurde.

Bei Internetkäufen (und auch bei "Schaufenster-Käufen") verhält es sich aber so, dass das Angebot des Händlers kein Willenserklärung darstellt, sondern lediglich eine "invitatio ad offerendum", d.h. die Willenserklärung geht erst einmal nur von deiner Seite aus, wenn du die Ware per Klick bestellen willst. Erklärt wird das ganze mit der Privatautonomie eines jeden Handelnden, denn der Verkäufer darf entscheiden, ob er dir den Artikel auch wirklich verkaufen will. Erst wenn er dein Angebot, also deine Willenserklärung annimmt und selbst seine abgibt, dass der Vertrag so zustande kommen soll, ist der Vertrag gültig.

Da das ganze in online-Shops meistens sehr automatisiert abläuft ist das ganze demnach kompliziert und ich vermute mal in den meisten Fällen, in denen ein Irrtum nachgewiesen werden kann, wird dem Verkäufer recht gegeben.

bin aber auch kein Jurist :P
 
klar, du hast ja einen gültigen Vertrag mit amazon. Steht auch so in ihren AGB. Die Frage wäre eben höchstens, ob amazon den Vertrag im Nachhinein anfechten kann, womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären.
Zu 99% wird da nix mehr kommen, den Aufwand den amazon betreiben müsste wäre einfach enorm und der Großteil wird wohl noch rechtzeitig storniert worden sein. Wie schon jemand gesagt hat, wahrscheinlich ist derjenige, der den Fehler gemacht hat der einzige, um den man sich Sorgen machen muss
 
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