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Gast
Bart Wux schrieb:Ja, man wird es so sehen können, der Wortlaut des Gesetzes und sein Sinn und Zweck geben das imo nicht so ganz her (auch wenn das AG Bautzen wohl kaum Leiturteile fällen kann). Man sieht aber auch, dass in den Fällen gerne mal geklagt wird. amazon wird das im Zweifel nicht tun, aber ich meine, die sicherste Variante ist Annehmen und die Zettel ausfüllen.
This!
Auch wenn ich das aus anderen Gründen machen würde. Im Zweifel läuft ja bei Annahmeverweigerung die 14 Tage Frist noch gar nicht. Belehrung. (bin ich mir aber auch nich sicher.)
Ich hätte da keinen Bock auf den möglichen Annahmeverzug und eventueller Haftungsfragen danach.



