Dr. Acula
"Ein gewisser User"
Also ich schau ja sehr gern Dashcamvideos. Da wird immer wieder betont, dass es im Zweifelsfall von der Polizei gern als Beweismittel genommen wird. Vorallem wenn, wie hier ja schon erwähnt, die Unfallverursacher lügen. Die meisten Dashcamvideos, die ich gesehen habe, werden ja auch erst manuell ausgelöst, also die Speicherung. Die Dashcam läuft zwar immer mit, aber richtig gespeichert wird erst, wenn man es möchte. Ich kann ja mal nen Richter fragen, ob er mir da ne Aussage zu geben kann, wobei ich nicht glaub, dass er was mit Verkehrsrecht zu tun hat.



