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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Welchen Gott muss ich dafür danken? Frage für einen Freund
Fliegendes-Spaghettimonster-2.jpeg
 
Richtig, bei einem dualen Studium sind die Studenten 50% an der Hochschule und 50% im Betrieb. In den Ausbildungsbetrieben gibt es Ausbilder, die während der Praxisphase die Studenten betreuen. Neben der Personalverantwortung stellt man die Arbeitsaufgaben, gibt Einführungen und Hilfestellungen, stellt Themen für die Projekt- und Abschlussarbeiten und gibt am Ende auch Bewertungsempfehlungen und Noten.

Bei Abschlussarbeiten gibt es ein Bewertungsschema und dort ist auch der Punkt Dokumentation. Man könnte hier bei nicht gendergerechter Sprache abwerten, wenn man spitzfindig ist. Ich würde das nicht tun, allerdings kommt es auch auf den von der Hochschule gestellten Zweitgutachter an. Mir ist wichtig, dass die Arbeit ordentlich strukturiert ist und die Formeln stimmen. Zumal ich nicht viel vom Gendern halte, da es die Sprache unnötig verkompliziert und wenig bringt.


Bei mir ist es von Dozent zu Dozent unterschiedlich.

einige weisen daraufhin hin dass man unbedingt gendern muss. Andere hingegen verweisen auf den Rat für deutsche Rechtschreibung und wollen ausdrücklich kein gendern.

„Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Genderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen.“
 
Anschlag auf Nordstream-Pipelines - Generalbundesanwalt erwirkt ersten Haftbefehl

Fast zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hat Generalbundesanwalt Rommel einen ersten Haftbefehl gegen eine tatverdächtige Person erwirkt. Nach Informationen von ARD, „Süddeutscher Zeitung“ und „Die Zeit“ handelt es sich dabei um einen ukrainischen Staatsbürger, der sich zuletzt in Polen aufgehalten haben soll.


https://www.deutschlandfunk.de/generalbundesanwalt-erwirkt-ersten-haftbefehl-100.html
 
Während sich am Sonntag auf der A8 ein junges Paar in letzter Sekunde aus seinem brennenden BMW retten konnte, wurden Dutzende Autolenker zu Geisterfahrern. Auf einem Video ist zu sehen, wie sie im aufkommenden Stau die Rettungsgasse nutzten, um in die falsche Richtung zurückzufahren. So ein Verhalten kann schwerwiegende Folgen haben und Menschenleben gefährden, sagt Markus Voglhuber vom Landesfeuerwehrkommando

https://www.nachrichten.at/oberoest...ttungsgasse-zum-umkehren-genutzt;art4,3974325

Wahnsinn, was für Arschlöcher sich auf den Straßen rumtreiben.
 
Während sich am Sonntag auf der A8 ein junges Paar in letzter Sekunde aus seinem brennenden BMW retten konnte, wurden Dutzende Autolenker zu Geisterfahrern. Auf einem Video ist zu sehen, wie sie im aufkommenden Stau die Rettungsgasse nutzten, um in die falsche Richtung zurückzufahren. So ein Verhalten kann schwerwiegende Folgen haben und Menschenleben gefährden, sagt Markus Voglhuber vom Landesfeuerwehrkommando

https://www.nachrichten.at/oberoest...ttungsgasse-zum-umkehren-genutzt;art4,3974325

Wahnsinn, was für Arschlöcher sich auf den Straßen rumtreiben.
Autolenker :ugly:

Aber ja, unglaublich sowas.
 
Während sich am Sonntag auf der A8 ein junges Paar in letzter Sekunde aus seinem brennenden BMW retten konnte, wurden Dutzende Autolenker zu Geisterfahrern. Auf einem Video ist zu sehen, wie sie im aufkommenden Stau die Rettungsgasse nutzten, um in die falsche Richtung zurückzufahren. So ein Verhalten kann schwerwiegende Folgen haben und Menschenleben gefährden, sagt Markus Voglhuber vom Landesfeuerwehrkommando

https://www.nachrichten.at/oberoest...ttungsgasse-zum-umkehren-genutzt;art4,3974325

Wahnsinn, was für Arschlöcher sich auf den Straßen rumtreiben.
Sofort den Schein auf Lebenszeit wegnehmen.
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact Magazins teilweise aufgehoben.

"...überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zu 1 das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu."

Quelle

Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen...jetzt jubelt dieses Nazipack und klopft sich auf die Schulter. Kann man nur hoffen, dass dieser Schund im Hauptverfahren dann doch verboten wird.
 
Ich fände es ja generell beruhigender, wenn rechtsradikale Magazine mit klaren rechtsradikalem und antisemitischen Inhalt vor Gericht stehen würden und dies so in einem verbot enden würde.
Und nicht aus „einer Laune“ der Innenministerin, die der Ampel die nächste klatsche vor dem Verfassungsgericht einbrockt.
 
a) Bundesverwaltungsgericht und b) es wurde nur einem Eilantrag (von 10) stattgegeben. Warten wir mal ab, ob es eine "Klatsche" wird, rein aus einer "Laune" war das schon mal nicht....
 
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