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PS5 PlayStation 5 (Pro) (4 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Deswegen bin ich ja so ein Fan von Abo-Modellen. Ich ziehe keinen Nutzen aus dem Besitz von Medieninhalten. egal ob Spiele oder Filme.
Ich schaue oder spiele quasi nix mehrfach durch. Wenn ein Spiel daher bei einem Abo rausfliegt, stört mich das nicht.
Wenns nach mir ginge, würd ich alles über Abo-Modelle konsumieren und damit nicht besitzen.

Wenn ich Spiele kaufe, dann nur notgedrungen, weil es das nicht in einem Abo gibt uund ich es jetzt spielen will. Da ist dann halt für mich der Kaufpreis die "Nutzungsgebühr" für das einmalige Durchspielen. Klar, ich könnte jederzeit wieder - mach ich aber nicht.
Klar, ich könnte mich aufregen, dass mir Besitz weggenommen wurde - aber mir ists halt so egal dass das nicht passiert.


Und ich denke btw (@Cybernet1000 ) dass in den Nutzungsbedingungen dieses Vorgehen vereinbart ist, wenn ein Rechteinhaber die Verteilungsrechte an gekauften Inhalten entzieht.
Klar, auch dann kann das gerne mal ein Gericht prüfen, ob das alles so passt. Vor allem in Richtung anteiliger Rückerstattung - eine digitale Entsprechung des Zeitwerts - könnte es da gehen.

Wenn ein Lizenzgeber eine Lizenz zurückzieht gilt das NICHT für schon verkaufte Artikel die beim Endverbraucher sind!
Sony hat ja das Geld vereinnahmt und auch schon den Anteil an den Lizenzgeber bezahlt.
Selbst WENN Sony das nicht gemacht hätte wäre das aber das Problem von Sony und NICHT vom Käufer der an Sony bezahlt hat!
 
Hmmm mir ist diese Abkürzung unbekannt werter Herr.

just kidding. Und dann war es im Prinzip auch nur ein kleiner Scherz, der sich auf den aus diesem Thread und in genau diesem Zusammenhang gestern entstandenen neuen Thread, der auch verlinkt wurde, zum Thema ob man beim Zocken irgendwas anderes nebenbei machen darf bezog und so weiter und nicht um geil und doppelt geil.

Und ich bereue es auch schon wieder.
 
Man kauft aber doch keinen Artikel, sondern eine Nutzungslizenz.
Exakt. Und das ist IMO der Unterschied und Knackpunkt hier.
In jedem Nutzungsvertrag für digitale Dienste ist ganz klar geregelt, dass man mit einem Kauf ein Nutzungsrecht erwirbt. Und dann gibt es viele, viele Klauseln, wie in verschiedenen Szenarien mit dem Nutzungsrecht ungegangen wird und wann dieses auch erlöschen kann (offensichtlichstes Beispiel: Account-Ban).

Wie gesagt: ich glaube nicht, dass in solchen Bereichen das letzte Wort bezüglich gerichtlicher Überprüfung gesprochen ist. Aber aus Sicht der Plattform-Provider wird das in den Nutzungsbedingungen geregelt sein.

EDIT: Zitat aus den Nutzungsbedingungen des PSN, was man eigentlich kauft:
16.5. Durch den Kauf erwerben Sie eine persönliche Lizenz, die es Ihnen erlaubt, unsere Produkte für private Zwecke zu nutzen. Diese Lizenz ist nicht übertragbar. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sie im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben sind.

16.5.1. Das bedeutet also, dass Sie das Produkt für die in der Lizenz beschriebenen Zwecke nutzen, aber es nicht besitzen dürfen.
EDIT:

Das hier könnte auf den Fall übertragbar sein:
16.7. Wenn das Produkt von einem Drittanbieter herausgegeben wird, müssen Sie Ihr PSN-Konto unter Umständen mit Ihrem Konto bei diesem Anbieter verknüpfen, um das Produkt nutzen zu können. Das Produkt wird möglicherweise mit beiden Konten verknüpft, dem Konto beim Drittanbieter und dem Konto, über das es gekauft wurde. Wird diese Verknüpfung aufgehoben bzw. das Konto beim Drittanbieter geschlossen oder gelöscht, können Sie Ihre Zugriffsrechte am Produkt verlieren.

Und auch die Haftungsbedingungen, in der dieser spezielle Fall nicht aufgeführt ist:
26.3.15. Erlittene Verluste, die nicht auf unsere Verletzung dieser Nutzungsbedingungen zurückzuführen sind und die nicht anderweitig abgedeckt sind.
Wir übernehmen keine Haftung dafür.

Natürlich machen sich viele User keine oder wenig Gedanken darüber, was man eigentlich macht, wenn man digitale Inhalte "kauft". Aber das ändert erst mal nix an den Verträgen, die man mit dem Anbieter eingeht. Und das sind nun mal keine Verträge für den Kauf eines Artikels, sondern für die Gewährung einer Nutzungslizenz. Daraus erwachsen dann andere Konsequenzen.

Ich bin mir dessen bewusst - ich bin auch komplett OK damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Exakt. Und das ist IMO der Unterschied und Knackpunkt hier.
In jedem Nutzungsvertrag für digitale Dienste ist ganz klar geregelt, dass man mit einem Kauf ein Nutzungsrecht erwirbt. Und dann gibt es viele, viele Klauseln, wie in verschiedenen Szenarien mit dem Nutzungsrecht ungegangen wird und wann dieses auch erlöschen kann (offensichtlichstes Beispiel: Account-Ban).

Wie gesagt: ich glaube nicht, dass in solchen Bereichen das letzte Wort bezüglich gerichtlicher Überprüfung gesprochen ist. Aber aus Sicht der Plattform-Provider wird das in den Nutzungsbedingungen geregelt sein.

EDIT: Zitat aus den Nutzungsbedingungen des PSN, was man eigentlich kauft:

Ja, ist aber bei Spielen und Filmen auf Disc genauso! Du erwirbst immer "nur" eine zeitlich unbegrenzte (!) Nutzungslizenz!
Aktuelles Beispiel ist hier Forza. ALLE Käufer der Disc UND digital können es weiter spielen bzw. redownloaden. Nur Neukäufer können es nicht mehr digital erwerben. Da ist dann der Gebrauchttkäufer von Discs mal im Vorteil wenn er jetzt noch irgendwo ein Exemplar von Forza erwirbt.
 
Ja, ist aber bei Spielen und Filmen auf Disc genauso! Du erwirbst immer "nur" eine zeitlich unbegrenzte (!) Nutzungslizenz!
Aktuelles Beispiel ist hier Forza. ALLE Käufer der Disc UND digital können es weiter spielen bzw. redownloaden. Nur Neukäufer können es nicht mehr digital erwerben. Da ist dann der Gebrauchttkäufer von Discs mal im Vorteil wenn er jetzt noch irgendwo ein Exemplar von Forza erwirbt.
Natürlich. Mir ist klar, dass ich bei Discs logischerweise auch nicht die Rechte am Inhalt erwerbe.
Aber es wird einem Publisher schwerfallen zu argumentieren, wieso ich eine Disc mit komplett darauf befindlichen Inhalten nicht mehr abspielen darf.
Wenn aber der Publisher in der Situation ist, dass die Verträge für die Vertreibung von Inhalten mit einer dritten partei (also hier StudioCanal) aufgelöst worden sind, was bedeutet, dass Sony die Inhalte von StudioCanal nicht mehr wetervertreiben DARF, dann ist das eine schlüssige argumentation.
Wäre das nicht so, würde ja StudioCanal als Rechteinhaber hier das Recht verllieren zu bestimmen, wer die Medieninhalte besitzen und weitervertreiben darf.
 
Das war und ist schon immer so. Auch bei BRs und Music CDs. Du kaufst immer "nur" eine zeitlich unbegrenzte(!) Nutzungslizenz!
Die Phrase "zeitlich unbegrenzt" findet man in den PSN-Nutzungsbedingungen nicht - aus gutem Grund.

Besser gesagt taucht die Phrase in diesem Kontext auf:
21.4.2. Online-Services werden nicht zeitlich unbegrenzt bereitgestellt.
 
MS wird übrigens in deren Lizenzbedingungen noch konkreter:
Microsoft kann jederzeit die Bereitstellung eines Digitalen Produkts einstellen oder den Funktionsumfang für ein Digitales Produkt erweitern oder reduzieren. Sie verlieren u. U. den Zugriff auf digitale Produkte oder können Funktionen der digitalen Produkte nicht mehr nutzen, oder die Art Ihres Zugriffs ändert sich (beispielsweise geht der Familienzugriff verloren, sofern eingerichtet), wenn:

  • (a) Sie gegen die Bedingungen oder diese Regeln verstoßen,

  • (b) Sie digitale Produkte in einer Weise verwenden oder versuchen zu verwenden, die nicht den Bedingungen, diesen Regeln oder der Ihnen gewährten eingeschränkten Lizenz entsprechen,

  • (c) Sie technische Maßnahmen, die den Zugriff einschränken oder Lizenzeinschränkungen erzwingen sollen, umgehen oder versuchen, diese zu umgehen,

  • (d) Sie die regelmäßige Abonnementgebühr nicht bezahlen,

  • (e) Sie keine aktuelle Zahlungsmethode für Ihr Konto hinterlegen,

  • (f) Sie Ihr Land oder Ihre Region ändern,

  • (g) Sie Ihrem Konto keine aktuelle E-Mail-Adresse zuweisen,

  • (h) Sie sich nicht häufig genug bei einem bestimmten Dienst anmelden, um die elektronischen Lizenzen für Ihre digitalen Produkte zu aktualisieren, wie in den zusätzlichen dienstspezifischen Regeln weiter unten beschrieben,

  • (i) wir den betreffenden Dienst stornieren oder beenden oder das entsprechende Gerät nicht mehr unterstützen, oder

  • (j) wir unsere Rechte zur weiteren Bereitstellung des digitalen Produkts für Sie oder die Rechte zu dessen Bereitstellung auf die gleiche Weise verlieren. Sofern nachstehend nicht anders angegeben, dürfen Sie keine Lizenzen für Digitale Produkte übertragen oder weiterverkaufen. Wenn Sie ein Gerät verkaufen, das Digitale Produkte enthält, erwirbt der Käufer kein Recht zur Nutzung der Digitalen Produkte. Wir können zur Prüfung der Einhaltung dieser Regeln Technologien verwenden.

Absatz j ist exakt dieser Fall.

https://support.microsoft.com/de-de...e-regeln-83812b1f-1ecd-9a46-d3a7-ad1eadce49d1
 
Natürlich. Mir ist klar, dass ich bei Discs logischerweise auch nicht die Rechte am Inhalt erwerbe.
Aber es wird einem Publisher schwerfallen zu argumentieren, wieso ich eine Disc mit komplett darauf befindlichen Inhalten nicht mehr abspielen darf.
Wenn aber der Publisher in der Situation ist, dass die Verträge für die Vertreibung von Inhalten mit einer dritten partei (also hier StudioCanal) aufgelöst worden sind, was bedeutet, dass Sony die Inhalte von StudioCanal nicht mehr wetervertreiben DARF, dann ist das eine schlüssige argumentation.
Wäre das nicht so, würde ja StudioCanal als Rechteinhaber hier das Recht verllieren zu bestimmen, wer die Medieninhalte besitzen und weitervertreiben darf.

Du schreibst es richtig: "...Sony nicht mehr weitervertreiben darf" - alle davor getätigten Verkäufe sind davon ausgenommen.
Ansonsten hätte Sony die dümmsten und schlechtesten Verträge der Welt...
Eher unwahrscheinlich da es in der Medienbranche "Standard"-Verträge für alles gibt wo dann nur über "kleine" Details,Anpassungen,Änderungen und Specials verhandelt wird.
Das geht auch gar nicht anders - man kann nicht bei jeder Lizenz bei NULL mit einem leeren Blatt anfangen - dann würde man nie fertig bzw. zum Zug kommen.
 
Du schreibst es richtig: "...Sony nicht mehr weitervertreiben darf" - alle davor getätigten Verkäufe sind davon ausgenommen.
Ansonsten hätte Sony die dümmsten und schlechtesten Verträge der Welt...
Eher unwahrscheinlich da es in der Medienbranche "Standard"-Verträge für alles gibt wo dann nur über "kleine" Details,Anpassungen,Änderungen und Specials verhandelt wird.
Das geht auch gar nicht anders - man kann nicht bei jeder Lizenz bei NULL mit einem leeren Blatt anfangen - dann würde man nie fertig bzw. zum Zug kommen.
siehe mein Post über die Lizenzbedingungen bei Xbox...

oIch denke, daraus geht das Vorgehen bezüglich der Bereitstellung von digitalen Produkten und Entziehung von Nutzungslizenzen gezahlter Produkte recht deutlich hervor.

Das hat nix mit "dümmste Verträge der Welt" zu tun, sondern so ist das einfach.
Ein Storefront-Inhaber kann keinen Rechteinhaber zeitlich unbegrenzt zwingen, deren eigene Inhalte bereitzuhalten. Was eben für den Download Seitens Lizenzinhaber nötig wäre. Daher verfällt in diesem Fall die Nutzungslizenz.
 
Ist irrelevant. Sony (oder MS) können reinschreiben in ihre AGBs was sie wollen aber deshalb noch lange nicht Endverbraucherrechte (einseitig) ändern.
Deswegen sag ich ja: Da können sich dann Gerichte drum kümmern - keine Ahnung ob das schon passiert ist. Da es digitale Distribution schon eine Weile gibt, vermute ich das wird schon passiert sein.

Aber solange ein Gericht nicht sagt "geht nicht", binden diese Verträge nun mal.
 
siehe mein Post über die Lizenzbedingungen bei Xbox...

oIch denke, daraus geht das Vorgehen bezüglich der Bereitstellung von digitalen Produkten und Entziehung von Nutzungslizenzen gezahlter Produkte recht deutlich hervor.

Das hat nix mit "dümmste Verträge der Welt" zu tun, sondern so ist das einfach.
Ein Storefront-Inhaber kann keinen Rechteinhaber zeitlich unbegrenzt zwingen, deren eigene Inhalte bereitzuhalten. Was eben für den Download Seitens Lizenzinhaber nötig wäre. Daher verfällt in diesem Fall die Nutzungslizenz.

Ich habe ja in meinem früheren Berufsleben Lizenzverträge (auch) mit Sony bzw. Sony Töchtern verhandelt - daher bin ich mir ziemlich sicher das sie keine "dummen" Verträge haben...

Aber wie schon geschrieben: Der Vertrag von Sony mit StudioCanal ist etwas ganz anderes wie der "Vertrag" zwischen Sony und dem Endverbraucher!

Und selbst WENN der Vertrag zwischen Sony & Studiocanal "seltsam" wäre gäbe es mehrere andere Lösungsmöglichkeiten als dem Käufer nachträglich etwas wegzunehmen.

z.Bsp. könnte man die erworbenen Filme zum Einmaldownload auf die PS4 oder PS5 ermöglichen. Oder selbst wenn sie jetzt aus dem Store rausgenommen sind ist es technisch möglich trotzdem noch mit dem User-Account der sie gekauft hat diese abzuspielen etc.

Geht bei Steam,Itunes,Prime Video, Xbox Store u.a. ja auch!
 
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