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PS5 PlayStation 5 (Pro) (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Hab alle meine Filme bei Apple gekauft. Erstens wegen der Qualität die kein anderer bietet und zweitens weil ich da die wenigste Angst vor Abschaltung habe.
Mein erster Film bei Apple ist nun schon fast 15 Jahre alt glaube ich. Den kann ich immer noch ansehen ;-)
 
Bei Amazon mache ich mir da keine Gedanken.
Da habe ich schon 27 Filme und 30 Serien digital gekauft.
Klar, bei Amazon wird das Risiko klein sein, aber auch da gibt es Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte mit den jeweiligen Publishern und wenn der Rechteinhaber diese Verträge irgendwann nicht mehr verlängern will, kann da auch Amazon nix machen.

Das ist eben das Risiko digitaler Distribution. Ich bin mir dem Risiko durchaus bewusst, aber nehmen das trotz gelegentlicher Meldungen wie dieser in Kauf.
Wenn ich halt mal irgendwann mal digitale Inhalte nicht mehr nutzen kann, die ich vor Jahren gekauft hab - dann zuck ich mit den Schultern. Ist mir dann recht egal.
 
PlayStation-Nutzer verlieren gekaufte StudioCanal-Filme

Sony hat den Verkauf von Filmen über den PlayStation Store bereits im August 2021 eingestellt und bot zumindest bislang die Möglichkeit, bereits erworbene Filme weiterhin streamen zu können. Doch ein Jahr später kündigt Sony jetzt an, dass zahlreiche Filme von StudioCanal ab Ende August komplett verschwinden werden:

ab dem 31. August 2022 wirst du aufgrund unserer sich entwickelnden Lizenzvereinbarungen mit Inhaltsanbietern nicht mehr in der Lage sein, deine zuvor gekauften Inhalte von Studio Canal anzusehen, und sie werden aus deiner Video-Bibliothek entfernt.


Wir wissen deine fortlaufende Unterstützung sehr zu schätzen.

Vielen Dank

PlayStation Store
Sony :ugly:

Die sollen das dann refunden- werden keine XX Millionen Dollar sein!
 
wirst einfach pech haben, glaube kaum das da Anspruch auf ne Entschädigung hast..

Is aber bei Discs au nicht anders, wenn dir da nach Jahren die Disc wegen Disc-Rot verreckt, hast auch kein Recht auf Ersatz.

Sind zwei komplett unterschiedliche Schuhe!
Dein digital gekaufter Inhalt wird dir ja nachträglich aktiv weggenommen.

Ich gehe davon aus das die erste Klage gegen Sony nicht lange auf sich warten lassen wird.
 
Klar, bei Amazon wird das Risiko klein sein, aber auch da gibt es Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte mit den jeweiligen Publishern und wenn der Rechteinhaber diese Verträge irgendwann nicht mehr verlängern will, kann da auch Amazon nix machen.

Das ist eben das Risiko digitaler Distribution. Ich bin mir dem Risiko durchaus bewusst, aber nehmen das trotz gelegentlicher Meldungen wie dieser in Kauf.
Wenn ich halt mal irgendwann mal digitale Inhalte nicht mehr nutzen kann, die ich vor Jahren gekauft hab - dann zuck ich mit den Schultern. Ist mir dann recht egal.

Gekauft ist gekauft. WENN das passiert muss normal eine Rückerstattung erfolgen - vermutlich mit Abzug einer Nutzungspauschale.
Die Nutzungspauschale könnte die "mittlere" Leihgebühr für den Film/Serie über die Angebotsdauer sein.
Wahrscheinlich würde es aber ein niedrigerer Abzug da es ja einseitig erfolgt und der Käufer keine Zustimmung gegeben hat UND auch keine alternative Auswahlmöglichkeit für ihn besteht.

Ganz ohne Abzug wird es nicht sein da der Käufer den Film/Serie ja auch geschaut hat.
 
Ich beneide dich (keine Ironie) um diese Einstellung.
Deswegen bin ich ja so ein Fan von Abo-Modellen. Ich ziehe keinen Nutzen aus dem Besitz von Medieninhalten. egal ob Spiele oder Filme.
Ich schaue oder spiele quasi nix mehrfach durch. Wenn ein Spiel daher bei einem Abo rausfliegt, stört mich das nicht.
Wenns nach mir ginge, würd ich alles über Abo-Modelle konsumieren und damit nicht besitzen.

Wenn ich Spiele kaufe, dann nur notgedrungen, weil es das nicht in einem Abo gibt uund ich es jetzt spielen will. Da ist dann halt für mich der Kaufpreis die "Nutzungsgebühr" für das einmalige Durchspielen. Klar, ich könnte jederzeit wieder - mach ich aber nicht.
Klar, ich könnte mich aufregen, dass mir Besitz weggenommen wurde - aber mir ists halt so egal dass das nicht passiert.


Und ich denke btw (@Cybernet1000 ) dass in den Nutzungsbedingungen dieses Vorgehen vereinbart ist, wenn ein Rechteinhaber die Verteilungsrechte an gekauften Inhalten entzieht.
Klar, auch dann kann das gerne mal ein Gericht prüfen, ob das alles so passt. Vor allem in Richtung anteiliger Rückerstattung - eine digitale Entsprechung des Zeitwerts - könnte es da gehen.
 
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