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RETRO Raspberry pie, retropie, recalbox... der ultimative Emulator Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

ok also mobil hab ich damals einen ds lite benutzt und mir dazu eine passende M3 Karte geholt. Konnte damit alles inkl 16 bit emulieren und ohne Probleme zocken. Wäre die einfachste und aktuell auch preiswertes Variante
 
Auf meinem neuen Pi-4b habe ich jetzt versucht, Retropie einzurichten.
Die ROMs sind natürlich alle in den entsprechenden Ordnern die Retropie auf meiner HDD zu Beginn erstellt hat.
Leider werden die NES, SNES und PSX ROMs nicht erkannt, die ROMs fürs Mastersystem werden zwar alle aufgelistet, es lässt sich aber keine Einzige starten.
Den Core kann ich auch nicht ändern, wenn ich einen anderen auswähle, wird die Auswahl nicht übernommen. Es ist dann also immer noch der Standard Core eingestellt.

An den ROMs selbst kann es nicht liegen, in RetroArch auf der Switch läuft ALLES.
 
Ich grabe den Thread mal wieder aus.

Für mobil gibt es inzwischen diverse Handheld-Geräte, in diversen Preislagen, welche nur für Emulation da sind. Da kommen auch dauernd neue heraus. Ich werde da demnächst beim Anbernic 351MP zuschlagen.

Als Retro-Konsole habe ich einen Raspberry Pi 4 in einem Nespi-Gehäuse. Ich nutze RetroPie. Mein Projekt wird einen ähnlichen Feinschliff haben, wie die ganzen fertig-Images, weswegen es auch immer noch ein Work in Progress ist.

Im Thread wurde übrigens gesagt, dass es legal sei seine eigenen Module auszulesen und dadurch ROMs selbst zu erstellen. Die Rechtslage in Deutschland ist diesbezüglich aber äußerst unklar, von daher stimmt das nicht unbedingt.
 
Im Thread wurde übrigens gesagt, dass es legal sei seine eigenen Module auszulesen und dadurch ROMs selbst zu erstellen. Die Rechtslage in Deutschland ist diesbezüglich aber äußerst unklar, von daher stimmt das nicht unbedingt.

Das Retrode2 konnte man in Deutschland jedenfalls problemlos kaufen und zwar nicht über dubiose Händler bei Ebay oder aus China. Wenn ich mich nicht irre, wird (wurde?) das Teil sogar hierzulande produziert.

In Sachen Handhelds dürfte emulationstechnisch das Steam Deck alles weghauen, was bisher auf dem Markt ist. Natürlich nicht ganz billig, wenn man es nur fürs Klo braucht. Gemessen an dem Geld, das bei den einzig halbwegs ähnlich leistungsstarken Alternativen (aktueller GPD Win oder OpenPyra) aufgerufen wird, ist es aber ein echtes Schnäppchen.

Um mal ein 16-Bit Spiel zu daddeln, reichen die Handhelds für 100-150 Euro aber allemal. Das beherrschte ein GP2X vor 15 Jahren schon gut.
 
Im Thread wurde übrigens gesagt, dass es legal sei seine eigenen Module auszulesen und dadurch ROMs selbst zu erstellen. Die Rechtslage in Deutschland ist diesbezüglich aber äußerst unklar, von daher stimmt das nicht unbedingt.
Aus welchem Grund, bzw. an welcher Stelle, ist die Rechtslage in DE unklar in Bezug auf Erstellung eigener Sicherungskopien von (alten) Spielen ohne effektiven Kopierschutz.
 
Das Retrode2 konnte man in Deutschland jedenfalls problemlos kaufen und zwar nicht über dubiose Händler bei Ebay oder aus China. Wenn ich mich nicht irre, wird (wurde?) das Teil sogar hierzulande produziert.
Das ist ja auch nicht illegal. Die Hardware bereitzustellen ist auf keinen Fall illegal. Auch ist es auch nicht per se illegal, z. B. wenn der Hersteller es erlaubt und vor allem wenn es keinen Rechteinhaber mehr gibt, kann ja bei alten Spielen der Fall sein.
In Sachen Handhelds dürfte emulationstechnisch das Steam Deck alles weghauen, was bisher auf dem Markt ist. Natürlich nicht ganz billig, wenn man es nur fürs Klo braucht. Gemessen an dem Geld, das bei den einzig halbwegs ähnlich leistungsstarken Alternativen (aktueller GPD Win oder OpenPyra) aufgerufen wird, ist es aber ein echtes Schnäppchen.

Um mal ein 16-Bit Spiel zu daddeln, reichen die Handhelds für 100-150 Euro aber allemal. Das beherrschte ein GP2X vor 15 Jahren schon gut.
Ja Steam Deck ist von dem was es kann sicherlich ganz oben. Verarbeitung wird super sein und Preis-Leistung auch ganz weit oben. Ich persönlich werde zu einem Anbernic-Gerät greifen um für die ganzen 4:3-Spiele was im Hosentaschenformat zu haben.

Bei Steam Deck warte ich erstmal die Erfahrungsberichte und die Preisentwicklung ab. Bin mal gespannt wie bequem es ist dauerhaft darauf zu zocken. Ich glaube nicht an den Massenmarkt-Erfolg des Geräts, finde es aber als Freund von Handheld-Gaming, Homebrew etc. sehr spannend.
Aus welchem Grund, bzw. an welcher Stelle, ist die Rechtslage in DE unklar in Bezug auf Erstellung eigener Sicherungskopien von (alten) Spielen ohne effektiven Kopierschutz.
Erst einmal ist es unklar ob bei Spielen alten Spielen das die Rechtslage für Software oder für Medien angewendet wird.

Software:
Hier darf ich mir selbst bei bestehendem Kopierschutz eine Sicherungskopie anlegen. Diese ist jedoch unabhängig vom Kopierschutz gemäß § 69 UrhG lediglich für eine "bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" gedacht. Ob die Nutzung von ROMs für Emulation solch eine bestimmungsgemäße Benutzung darstellt, ist nicht geklärt. Ich halte es aber für fraglich.

Medien:
Hier gilt das Recht der Privatkopie. Wie du richtig sagst, darf kein Kopierschutz umgangen werden. Gemäß einem BGH-Urteil von 2014 gilt die Bauweise von Speichermodulen von DS-Spielen und Modulschacht als technischer Kopierschutz, weil es so gebaut ist, dass diese aufeinander abgestimmt sind und weder andere Module/Speicherkarten (SD-Karten z. B.) in den DS-Schacht passen, noch die DS-Module woanders verwendet werden können. Würde es zu einer Klage kommen, kann daher von ausgegangen werden, dass das natürlich auch auf alle anderen modulbasierten-Konsolen und Handheld-Geräte zutrifft und somit würde womöglich jedes alte Modulspiel per Definition automatisch einen Kopierschutz attestiert bekommen.

Von daher würde ich nicht sagen, dass es per se illegal ist und wenn man es ja nur für sich privat verwendet, wird man es ja nie erfahren, weil ja niemand den Vorgang des Kopierens mitbekommt, aber theoretisch kann man sich halt nicht sicher sein, ob es legal ist oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Software:
Hier darf ich mir selbst bei bestehendem Kopierschutz eine Sicherungskopie anlegen. Diese ist jedoch unabhängig vom Kopierschutz gemäß § 69 UrhG lediglich für eine "bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" gedacht. Ob die Nutzung von ROMs für Emulation solch eine bestimmungsgemäße Benutzung darstellt, ist nicht geklärt. Ich halte es aber für fraglich.
Die bestimmungsgemäße Nutzung wäre doch wohl das Spielen. Das Weiterverbreiten der Software wäre keine.
 
Die bestimmungsgemäße Nutzung wäre doch wohl das Spielen. Das Weiterverbreiten der Software wäre keine.
Also bei reiner Software ist es so, dass es meines Wissens nach strittig ist, ob du theoretisch überhaupt das Backup benutzen darfst. Also die Sicherungskopie ist dafür da, dass du das Programm auch verwenden kannst, wenn der Datenträger kaputtgeht oder wenn die Datei beschädigt wird. Ob du im Falle eines Datenträgers die Kopie verwenden darfst, um das Original zu schonen, das ist da meines Wissens nach schon strittig.
Was du auf keinen Fall dürftest, wäre es mehrere Sicherheitskopien zu erstellen und dann auf verschiedenen Geräten die verschiedenen Kopien benutzen. Sondern du hast eine Sicherheitskopie, falls das Original kaputtgeht (und wie gesagt ist strittig, ob du die eine Kopie statt dem Original verwenden darfst).

Erstellen darf man den Dump schon, wenn die Auslegung der Software gewählt wird. Das ist legal. Die Frage ist aber erst einmal, ob man die Rom überhaupt anstatt des Originals verwenden darf, oder ob man lediglich die ROM erstellen darf, um ein Backup zu haben, falls das Original kaputtgeht. Selbst wenn man es dann anstatt seinem Original verwenden dürfte, dann dürfte man nur eine Kopie haben, welche man anstatt des Moduls benutzt.
Wenn das alles der Fall ist, stellt sich die Frage, ob man es auf einem Emulator spielen darf. Die Nutzung von Emulatoren ist legal und es kann einem nicht verboten werden seine eigenen Spiele auf einem Emulator zu spielen. Weil ich mit meinem Datenträger machen darf, was ich will. Ob ich aber meine eigene Sicherheitskopie mit dem Emulator spielen darf, ist damit aber noch nicht gesagt, weil ich ja damit nur die bestimmungsgemäße Nutzung absichern darf. Und Software, welche für eine gewisse Betriebssysteme und Hardware geschrieben ist, auf fremder Hardware zu verwenden, die die ursprüngliche emuliert, das hört sich für mich wie etwas an, von dem ich mir nicht zu 100% sicher wäre, dass das auch vom Gesetzgeber noch unter "bestimmungsgemäße Nutzung" fällt.
 
Was? Sorry, aber das war mir jetzt doch ein wenig zu verworren.

Ich hatte ja explizit die Erstellung eigener Sicherungskopien via Retrode 2 (oder anderer Geräte, ich habe keinen Vertrag mit denen) erwähnt.

Die SNES- oder Megadrive-Spiele waren nun in keinster Weise gegen ein Kopieren geschützt. Da ist rechtlich eigentlich alles klar.

Persönlich würde mich aber interessieren, warum du hier versuchst die (juristisch völlig hoffnungslose) Position der Konzerne zu repräsentieren?
 
Kurz gesagt:

1. Es steht nicht fest ob bei Spielen die Regelung von der Sicherheitskopie (Software) oder der Privatkopie (Medien) angewendet wird. Es kam beides vor.

2.1 Medien/Privatkopie: Erlaubt außer wenn es einen Kopierschutz gib. Es gibt ein Urteil, dass besagt dass das DS-Modul ein Kopierschutz ist, weil es ja nur vom DS gelesen kann. Somit sind Flashkarten als auch Rom-Dumping illegal wegen Kopierschutz.

2.2 Software/Sicherheitskopie: Darf man sogar machen, wenn es einen Kopierschutz gibt. Jedoch fraglich, ob man die Kopie dann mit Emulatoren verwenden darf. Und wenn dann nur, wenn man dann sein Originalmodul nicht mehr nutzt, weil die Sicherungskopie nur ein Backup ist und nicht für ein Nutzung gedacht ist, sondern für die Sicherung.

Warum ich das schreibe: Nur so. Ich habe doch schon gesagt, dass ich Fan von Homebrew bin. Von daher finde ich's kacke dass es so geregelt ist und finde es nicht verwerflich das für den Privatgebrauch zu ignorieren. Gerade deswegen find ich es ja wichtig zu sagen, dass man hier in Deutschland eigentlich komplett jede Möglichkeit genommen wird, legal ne ROM zu bekommen, selbst vom eigenen Spiel. Zu sauen was ist, heißt ja nicht es gut zu finden.
Es wurde hier halt geschrieben, dass nur die selbst erstellte ROM legal ist. Ich wollte erläutern, dass das halt so fraglich ist. Denn man hat in Deutschland keine Garantie, dass diese legal ist. Und wenn die Privatkopie legal ist, weil das Modul nicht als Kopierschutz ausgelegt wird, dann darf man auch eine Privatkopie von Modulen erstellen, die Freunde und Verwandte besitzen, die muss man dann nicht selbst haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
hab gerade mal wieder versucht Recalbox einzurichten, sobald ich die Spieleliste aktualisieren will mach er direkt nen Reboot.... selbst bei nem blanken OS..... jmd. ne Idee? Ist ein Pi3.
Genug Strom hat er
 
hab gerade mal wieder versucht Recalbox einzurichten, sobald ich die Spieleliste aktualisieren will mach er direkt nen Reboot.... selbst bei nem blanken OS..... jmd. ne Idee? Ist ein Pi3.
Genug Strom hat er
Also bei meinem 3B+ hat recalbox gesponnen damals, deswegen bin ich beim Retropie hängen geblieben… da läuft zum Teil auch der DC Emu … ist deiner älter? Könnte eventuell daran liegen…
 
Also bei meinem 3B+ hat recalbox gesponnen damals, deswegen bin ich beim Retropie hängen geblieben… da läuft zum Teil auch der DC Emu … ist deiner älter? Könnte eventuell daran liegen…
Beim bekannten von mir lief es auf dem 3+ ohne Probleme. Hab immer noch das normale 3er und zwei Karten. Auf der einen ist Recalbox und der anderen Retropie. Wie schon meintest läuft da einfach der DC viel besser aber auch PSP. auf der Recalbox hast da keine Chance groß was zum laufen zu bekommen was psp angeht. Die billo Spiele ja aber wenn an einige RPGs ran willst ist es vorbei
 
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