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Wer bei der Bundestagswahl nicht wählen darf - ZDF
Demokratie bedeutet "Herrschaft des Volkes" und so ist das allgemeine Wahlrecht eines der zentralen Merkmale einer Demokratie. Doch längst nicht alle, die in Deutschland wählen wollen, dürfen auch. 14 Prozent der volljährigen Bevölkerung in Deutschland und damit vier Prozent mehr als bei der letzten Bundestagswahl sind davon ausgeschlossen.
Über 9,7 Millionen erwachsene Menschen, die in Deutschland leben, werden bei der Wahl im September nicht wählen dürfen, weil sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das sind Menschen, die in Deutschland leben und teilweise auch arbeiten und Steuern zahlen.
Die Initiative "Die Vielen" fordert ein Wahlrecht für alle. Andere Länder wie Neuseeland oder Schottland regelten das Wahlrecht progressiver, so die Initiative gegenüber ZDFheute. Neuseeland zum Beispiel knüpft das Wahlrecht nicht an die Staatsbürgerschaft. Dort ist nur Voraussetzung, dass man seit zwei Jahren im Land lebt und eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat.
Ausnahme bei Kommunalwahlen: Seit 1992 dürfen Staatsangehörige von EU-Ländern auf kommunaler Ebene wählen. In 16 von 27 EU-Staaten ist das kommunale Wahlrecht für Menschen aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb Europas, Praxis, so zum Beispiel in Dänemark, Finnland, Portugal, Spanien und Schweden.

