Keine Buchung ohne Beleghatte jetzt nicht vor wie wild Rechnungen zu schreiben und informier mich deshalb ja bevor ich irgend etwas mache. Wie Cale ja schon sagte macht man mit dem FA besser keine Scherze, vorallem nicht wenn man Kaufmann ist bzw. sein sollte
was meinst du mit kann eigentlich nicht sein? Aber ja ist als dienstleistungsgewerbe gedacht mit einem Jahresumsatz unter 22.000€
Eine Umsatzsteuer oder Vorsteuer möchte ich weder geltend machen noch erstatten, ist mir bewusst, dass ich hierfür mich anders anmelden müsste bzw. das EÜR Formular schon gänzlich anders ausfüllen müsste.
Laut Recherche ist bei Beträgen unter 150€ eine Quittung ausreichend als Nachweis, aber es gibt ja immer noch den was wäre wenn Fall, dann müsst Ich ja eben eine Rechnung stellen, wie du formal aussehen muss, ist ja vorgegeben und es gibt genügend Beispiele.
Bin bei einem speziellen Fall nur auf ein etwas ungünstiges Beispiel gestoßen, worin vermutlich Unwahrheiten drin waren, die mich nachträglich nun einfach etwas verunsichert haben.
Ist ja auch eher was im kleinen Rahmen, dass ich privat hobbymäßig betreibe und nun versuche, mir da eben etwas ein klein wenig dazu zu verdienen.
mit dem kann ja nicht sein, meinte ich nur wenn man nicht steuerpflichtig für die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer ist, kann man diese ja auch nicht einfordern Bzw Kunden in Rechnung stellen etc.



