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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bei mir inzwischen auch wieder, im ResetEra gab es gestern einen Thread darüber der heute nochmals nach oben kam und den ich dadurch auch kurz nach meinem Beitrag hier gesehen habe. :)

Edit: Jetzt wieder Probleme, hach ja. Scheint wohl was heftigeres zu sein womit sie kämpfen. :D
 
Weiß zufällig jemand wie es sich mit Diabetes Typ zwei verhält, mein Opa musste am Donnerstag ins Krankenhaus, und muss jetzt wohl insulin spritzen.

Darf das jeder oder weiß jemand wie sich das verhält? Ich glaube nämlich er wird das im Leben nicht hinbekommen mit dem messen und Spritzen...

da er heute rauskommt mache ich mir etwas Sorgen..
 
Weiß zufällig jemand wie es sich mit Diabetes Typ zwei verhält, mein Opa musste am Donnerstag ins Krankenhaus, und muss jetzt wohl insulin spritzen.

Darf das jeder oder weiß jemand wie sich das verhält? Ich glaube nämlich er wird das im Leben nicht hinbekommen mit dem messen und Spritzen...

da er heute rauskommt mache ich mir etwas Sorgen..

Ich bin Typ 1 Diabetiker. Also d. h. ich muss mehrmals täglich spritzen. Das ist eigentlich kein Problem. Man spürt es nicht und es geht schnell. Aber bei jemand anderes möchte ich das jetzt nicht unbedingt machen...

Das Messen ist da viel mühsamer. Ich habe momentan einen Glukosemesser: Dexcom G5, welcher automatisch den Zucker misst. Ist ein riesen Mehrwert und erleichtert vieles. Ausserdem erhält man Meldungen, wenn man zu hoch oder tief ist. Würde abklären, ob das die Krankenversicherung übernimmt.
 
Hat jemand ne Ahnung wie sich das verhält, wenn man als Kleingewerbetreibender für ein Unternehmen eine Dienstleistung ausführt, aber die Rechnungen ja ohne USt. Abführt.. kannst die Auftraggeber dann trotzdem die Steuer abführen, sodass ich am Ende dann statt 200€ nur noch 200 durch 1,19 bekomme?

Hab leider nichts genaues gefunden Bzw. Konnte meine Google Suche nicht genau genug stellen..

evtl @Cale ne Ahnung ?
 
Ich bin Typ 1 Diabetiker. Also d. h. ich muss mehrmals täglich spritzen. Das ist eigentlich kein Problem. Man spürt es nicht und es geht schnell. Aber bei jemand anderes möchte ich das jetzt nicht unbedingt machen...

Das Messen ist da viel mühsamer. Ich habe momentan einen Glukosemesser: Dexcom G5, welcher automatisch den Zucker misst. Ist ein riesen Mehrwert und erleichtert vieles. Ausserdem erhält man Meldungen, wenn man zu hoch oder tief ist. Würde abklären, ob das die Krankenversicherung übernimmt.

jetzt ganz vergessen und sorry fürs Doppel Post, nur damit du es liest, du weißt nicht zufällig ob ihm das jetzt jeder spritzen kann oder ob man dazu eine Qualifikation etc. braucht?

Weil dann werde ich das wohl mit meiner Schwester machen auch wenn ich keine Spritzen sehen kann, also ich hab kein Problem gespritzt zu werden, aber ich wurde mal bei einer Narkose als Kind in den Knochen gespritzt.:|
 
Hat jemand ne Ahnung wie sich das verhält, wenn man als Kleingewerbetreibender für ein Unternehmen eine Dienstleistung ausführt, aber die Rechnungen ja ohne USt. Abführt.. kannst die Auftraggeber dann trotzdem die Steuer abführen, sodass ich am Ende dann statt 200€ nur noch 200 durch 1,19 bekomme?

Hab leider nichts genaues gefunden Bzw. Konnte meine Google Suche nicht genau genug stellen..

evtl @Cale ne Ahnung ?


Wenn ich mich richtig erinnere schreibst du ja unter deine Rechnungen einen entsprechenden Paragraph dass du keine Umsatzsteuer ausweisen kannst.

Daher kann der jenige die auch nicht Ausweisen.

außer du lässt deine Besteuerung abändern, so dass du diese von Anfang an ausführen kannst.

So dass du nicht erst im ersten Jahr über diese Freigrenze musst und im zweiten Jahr, bis du dann diese so oder so abführen müsstest.

Kann sein das ich das falsch in Erinnerung habe wär gut wenn dann noch mal jemand was dazu sagt.
 
Wenn ich mich richtig erinnere schreibst du ja unter deine Rechnungen einen entsprechenden Paragraph dass du keine Umsatzsteuer ausweisen kannst.

Daher kann der jenige die auch nicht Ausweisen.

außer du lässt deine Besteuerung abändern, so dass du diese von Anfang an ausführen kannst.

So dass du nicht erst im ersten Jahr über diese Freigrenze musst und im zweiten Jahr, bis du dann diese so oder so abführen müsstest.

Kann sein das ich das falsch in Erinnerung habe wär gut wenn dann noch mal jemand was dazu sagt.
Wenn ich die Besteuerung ändere, fallen halt wieder mehr rechte und Pflichten an. Muss eh erstmal schauen wie es läuft, sollten aller Voraussicht eher Privatkunden sein, aber könnte ja mal sein das man durch Auch mal bei ner Firma ran müsste.
 
jetzt ganz vergessen und sorry fürs Doppel Post, nur damit du es liest, du weißt nicht zufällig ob ihm das jetzt jeder spritzen kann oder ob man dazu eine Qualifikation etc. braucht?

Weil dann werde ich das wohl mit meiner Schwester machen auch wenn ich keine Spritzen sehen kann, also ich hab kein Problem gespritzt zu werden, aber ich wurde mal bei einer Narkose als Kind in den Knochen gespritzt.:|

Darf jeder. Hab's die letzten 2 Jahre für meine Mutter gemacht.

Es gibt halt verschiedene spritzen bzw Insulin Mischungen. Das einfachste was geht ist wenn du so ein Mischinsulin hast, dass in einem pen kommt. Da musst du nur die Dosierung einstellen, Einmalnadel draufschrauben und spritzen.

Das ist easy und geht recht gut.

Tricky wird es halt manchmal mit den Blutzucker messen und dem nachspritzplan.

Das muss aber eh am besten mit einem Diabetologen besprochen und abgeklärt werden.
 
Hat jemand ne Ahnung wie sich das verhält, wenn man als Kleingewerbetreibender für ein Unternehmen eine Dienstleistung ausführt, aber die Rechnungen ja ohne USt. Abführt.. kannst die Auftraggeber dann trotzdem die Steuer abführen, sodass ich am Ende dann statt 200€ nur noch 200 durch 1,19 bekomme?

Hab leider nichts genaues gefunden Bzw. Konnte meine Google Suche nicht genau genug stellen..

evtl @Cale ne Ahnung ?

Du machst was für jemand Anderen und stellst dem dann eine Rechnung und er bezahlt Dich, richtig?

Dann muß Dir dein Kunde normalerweise auch den gesamten Betrag überweisen und kann nichts abziehen, egal, wie bei Dir die Besteuerung aussieht. Für die Weiterleitung der Umsatzsteuer bist Du ja ggf. verantwortlich, nicht er. Gibt auch die Möglichkeit, daß der Kunde die Abwicklung übernimmt, und Du nur das netto bekommst, aber das ist eher die Ausnahme. Solange Du aber keine Umsatzsteuer ausweist, kann er Dir auch nichts abziehen, selbst wenn er das möchte.

Du solltest Dir aber genau ansehen, wie eine offizielle Rechnung auszusehen hat, nicht daß man Dir da einen Strick drehen kann. Das FA versteht bei sowas keinen Spaß. Gibt im Netz oder bei der IHK sicher gute Anweisungen dafür.
 
Du machst was für jemand Anderen und stellst dem dann eine Rechnung und er bezahlt Dich, richtig?

Dann muß Dir dein Kunde normalerweise auch den gesamten Betrag überweisen und kann nichts abziehen, egal, wie bei Dir die Besteuerung aussieht. Für die Weiterleitung der Umsatzsteuer bist Du ja ggf. verantwortlich, nicht er. Gibt auch die Möglichkeit, daß der Kunde die Abwicklung übernimmt, und Du nur das netto bekommst, aber das ist eher die Ausnahme. Solange Du aber keine Umsatzsteuer ausweist, kann er Dir auch nichts abziehen, selbst wenn er das möchte.

Du solltest Dir aber genau ansehen, wie eine offizielle Rechnung auszusehen hat, nicht daß man Dir da einen Strick drehen kann. Das FA versteht bei sowas keinen Spaß. Gibt im Netz oder bei der IHK sicher gute Anweisungen dafür.
Hab ne kaufmännische Lehre und sollte die Rechnunt richtig hinbekommen. Hab ja jeden Tag mitm UStG bei Nachunternehmern zu tun. Die Grund Dinger sind halt schon ein Weilchen her :roll: Aber vielen Dank schon mal, melde mich dann spätestens zur Insolvenz wieder!:D
 
Guck trotzdem nochmal nach. Wenn du schon sowas wie da oben fragst, scheinst du nicht ganz so sicher zu sein.
Ist def. nicht böse gemeint, aber Cale hat recht, das FA guckt da normalerweise sehr genau drauf.
 
Kann auch sein das ich das eben falsch verstanden hatte, aber wenn du diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst bis 22.000 im ersten und circa 50k im zweiten Jahr kann das ja eigentlich nicht sein. Außer wir reden aneinander vorbei. Wenn du dazu was herausgefunden hast gerne mal berichten. :)
 
Guck trotzdem nochmal nach. Wenn du schon sowas wie da oben fragst, scheinst du nicht ganz so sicher zu sein.
Ist def. nicht böse gemeint, aber Cale hat recht, das FA guckt da normalerweise sehr genau drauf.
Keine Buchung ohne Beleg :p hatte jetzt nicht vor wie wild Rechnungen zu schreiben und informier mich deshalb ja bevor ich irgend etwas mache. Wie Cale ja schon sagte macht man mit dem FA besser keine Scherze, vorallem nicht wenn man Kaufmann ist bzw. sein sollte :ugly:


Kann auch sein das ich das eben falsch verstanden hatte, aber wenn du diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst bis 22.000 im ersten und circa 50k im zweiten Jahr kann das ja eigentlich nicht sein. Außer wir reden aneinander vorbei. Wenn du dazu was herausgefunden hast gerne mal berichten. :)
was meinst du mit kann eigentlich nicht sein? Aber ja ist als dienstleistungsgewerbe gedacht mit einem Jahresumsatz unter 22.000€

Eine Umsatzsteuer oder Vorsteuer möchte ich weder geltend machen noch erstatten, ist mir bewusst, dass ich hierfür mich anders anmelden müsste bzw. das EÜR Formular schon gänzlich anders ausfüllen müsste.
Laut Recherche ist bei Beträgen unter 150€ eine Quittung ausreichend als Nachweis, aber es gibt ja immer noch den was wäre wenn Fall, dann müsst Ich ja eben eine Rechnung stellen, wie du formal aussehen muss, ist ja vorgegeben und es gibt genügend Beispiele.
Bin bei einem speziellen Fall nur auf ein etwas ungünstiges Beispiel gestoßen, worin vermutlich Unwahrheiten drin waren, die mich nachträglich nun einfach etwas verunsichert haben.

Ist ja auch eher was im kleinen Rahmen, dass ich privat hobbymäßig betreibe und nun versuche, mir da eben etwas ein klein wenig dazu zu verdienen.
 
@value Na dann mal viel Erfolg :dhoch:

Ich wollte Dir da auch keine Unkenntnis unterstellen. Ich habe halt hauptsächlich Ärzte als Mandanten und wenn die sich mal in die Untiefen der freien Wirtschaft herab wagen, sieht man die abenteuerlichsten Dinge! Teilweise mit ... unangenehmen steuerlichen Folgen. Man hätte ja mal vorher fragen können, ich stelle ja nicht mal Rechnungen für solche Auskünfte, aber nee - sie kommen immer erst hinterher. Deswegen warne ich lieber vorher und einmal zuviel :D
 
@value Na dann mal viel Erfolg :dhoch:

Ich wollte Dir da auch keine Unkenntnis unterstellen. Ich habe halt hauptsächlich Ärzte als Mandanten und wenn die sich mal in die Untiefen der freien Wirtschaft herab wagen, sieht man die abenteuerlichsten Dinge! Teilweise mit ... unangenehmen steuerlichen Folgen. Man hätte ja mal vorher fragen können, ich stelle ja nicht mal Rechnungen für solche Auskünfte, aber nee - sie kommen immer erst hinterher. Deswegen warne ich lieber vorher und einmal zuviel :D
Danke! So hab ich das ja auch garnicht aufgenommen, deshalb ja meine Frage an jemand der sich auskennt :D im Internet gibts so viele Steuerprofis im diversen Foren, dass ist schauderhaft :nein:
Arzt.. hmm ich könnte brustvergrößerung durch Hand auflegen machen.. habe allerdings meine Konzession damals bei Rock im Park 2007 verloren :D
 
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