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Die meinen damit Dollar gegen Euro tauschen"kulturellen Austausch" die Amis haben Kultur?![]()
und da ich am Ende auf ein Tempolimit angespielt habe, ist es hier gelandet
Jetzt bleibt zu klären, was ein Tempolimit bringt, wenn er mit 286 km/h die Kontrolle verliert.
Ist der Unfall auf einem offenen Stück Autobahn passiert?
Verstehe nicht, was du sagen willst.
Nein, denn sonst hätte man ihm nicht den Führerschein entzogen und zu 14 Monaten, Arbeitsstunden und 25.000,- Strafe verurteilt.
Wenn jemand ein Auto über seinen fahrerischen Fähigkeiten fährt, wird ihn auch kein 130er Schild davon abhalten, seinen Mclaren mal ordentlich zu treten.
Wenn man sich die A52 anschaut, ist vor dem kurzen, offenen Stück, alles begrenzt. Als ob er da schön nach Vorschrift gefahren wäre.
Die Strafe gab es aber doch für die fahrlässige Tötung, nicht für das Fahren mit knapp 300 km/h an sich....das ist erlaubt.
Ich verstehe immer noch nicht ganz. Das ist jetzt ein Argument wofür?
Aber dann durfte er eben doch 300 km/h fahren.
Aus deiner Aussage kann man herauslesen, das du der Meinung bist, das der 25 Jährige seinen Mclaren vorschriftsmäßig bewegt hätte, wenn das ganze Stück A52 mit Tempo 100-120 begrenzt wäre.
Naja, da er offensichtlich sein Fahrzeug bei der Geschwindigkeit nicht beherrschte, durfte er es eben nicht.
Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Jedoch kann sich eine Haftung beim Überschreiten bei einem Unfall aus Mitverschulden ergeben, wie die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen festgestellt hat.
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.[2]
Der Bundesgerichtshof stellte 1992 fest: „wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, daß sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt.“[3]
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg[4] geht hervor, dass selbst wenn es sich beim zu schnell Fahrenden um das Unfallopfer handelt, ein Mitverschulden hieraus resultieren kann. Das heißt, dass auch bei überwiegendem Verschulden des Unfallgegners, etwa wenn dieser nach einer Autobahnauffahrt sofort auf die linke Spur gewechselt ist, der Geschädigte einen Teil des Schadens selber tragen muss.[5]
Ein Fahrzeugführer, der auf einer Autobahn mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um über 50 % und damit massiv überschreitet, trägt bei einem Unfall – auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners – eine Mithaftung.[6] Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Richtgeschwindigkeit gerade dafür empfohlen worden ist, Gefahren herabzusetzen, die vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit hoher Geschwindigkeit erfahrungsgemäß ausgehen. Wer hingegen, zumal wie vorliegend bei Dunkelheit, die Richtgeschwindigkeit in massiver Art und Weise ignoriert, führt zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den gegebenen Unfallvermeidungsspielraum nahezu gegen Null zurück. Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.[6]
man darf halt keinen Unfall bauen und Menschen dabei fahrlässig töten
Aber das gilt doch für quasi alle Situationen im Leben und erst recht im Straßenverkehr. Ich kann problemlos einen Blumenpott auf mein Fensterbrett stellen, fällt er jedoch runter und Oma auf den Kopf, bin ich dran.
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