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Der Politikthread

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War ein Gebrauchter, kriegt man schon für unter 100K. Sicher nicht gängig, daß man mit 25 sowas über hat, aber jetzt auch nicht unbedingt kurios (Erbschaft z.B.). Gehört sowas aber nicht eher in den Boulevardthread?
 
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Nein, denn sonst hätte man ihm nicht den Führerschein entzogen und zu 14 Monaten, Arbeitsstunden und 25.000,- Strafe verurteilt.

Die Strafe gab es aber doch für die fahrlässige Tötung, nicht für das Fahren mit knapp 300 km/h an sich....das ist erlaubt.


Wenn jemand ein Auto über seinen fahrerischen Fähigkeiten fährt, wird ihn auch kein 130er Schild davon abhalten, seinen Mclaren mal ordentlich zu treten.
Wenn man sich die A52 anschaut, ist vor dem kurzen, offenen Stück, alles begrenzt. Als ob er da schön nach Vorschrift gefahren wäre.

Ich verstehe immer noch nicht ganz. Das ist jetzt ein Argument wofür?
 
Aber dann durfte er eben doch 300 km/h fahren.
Er durfte nur (etwas später) keinen Unfall bauen, bei dem andere Leute durch sein Fehlverhalten verletzt/getötet werden.
 
Ich verstehe immer noch nicht ganz. Das ist jetzt ein Argument wofür?

Ich habe die Frage zuerst an dich gestellt, was ein Tempolimit an dem Unfall geändert hätte.

Aus deiner Aussage kann man herauslesen, das du der Meinung bist, das der 25 Jährige seinen Mclaren vorschriftsmäßig bewegt hätte, wenn das ganze Stück A52 mit Tempo 100-120 begrenzt wäre.
 
Der nahezu unkontrollierte Waffenbesitz in den USA stellt kein Problem dar, weil das Schießen auf Menschen ist schließlich weitestgehend verboten.
Horst Seehofer hat es auch richtig erkannt: Es braucht keine Studie zu Rassismus in der Polizei, denn rassistische Polizeipraktiken sind doch gar nicht rechtens.

Ungefähr die selbe Argumentation hier.
 
Aus deiner Aussage kann man herauslesen, das du der Meinung bist, das der 25 Jährige seinen Mclaren vorschriftsmäßig bewegt hätte, wenn das ganze Stück A52 mit Tempo 100-120 begrenzt wäre.

Ne, ich rede nur von den tatsächlichen Umständen, nicht von hypothetischen. Und da habe ich festgestellt, dass es ok ist 300 km/h auf öffentlichen Verkehrswegen zu brettern, auf denen auch die Familie nach dem Besuch bei Oma unterwegs ist.

483 km/h wäre btw auch erlaubt.

Und deine Argumentation ist so nach dem Motto "Gegen Vorschriften wird eh verstoßen, also brauchen wir keine."?


Naja, da er offensichtlich sein Fahrzeug bei der Geschwindigkeit nicht beherrschte, durfte er es eben nicht.

mMn ist das jetzt Haarspalterei, da will ich mich gar nicht dran aufhängen...ob du den Beurteilungszeitpunkt jetzt drei Sekunden vor oder nach dem Unfall setzt.

für mich ist ein "Nein" auf pils Frage halt falsch, da man sehr wohl so fahren darf, man darf halt keinen Unfall bauen und Menschen dabei fahrlässig töten. Aber wenn du die Situation von damals mit dem Wissen von jetzt beurteilen willst, ok, dann halt nicht...kommt mir irgendwie eher wie n Zirkelschluss vor, aber geschenkt.
 
Wikipedia sagt folgnedes:
Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Jedoch kann sich eine Haftung beim Überschreiten bei einem Unfall aus Mitverschulden ergeben, wie die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen festgestellt hat.

Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.[2]

Der Bundesgerichtshof stellte 1992 fest: „wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, daß sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt.“[3]

Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg[4] geht hervor, dass selbst wenn es sich beim zu schnell Fahrenden um das Unfallopfer handelt, ein Mitverschulden hieraus resultieren kann. Das heißt, dass auch bei überwiegendem Verschulden des Unfallgegners, etwa wenn dieser nach einer Autobahnauffahrt sofort auf die linke Spur gewechselt ist, der Geschädigte einen Teil des Schadens selber tragen muss.[5]

Ein Fahrzeugführer, der auf einer Autobahn mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um über 50 % und damit massiv überschreitet, trägt bei einem Unfall – auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners – eine Mithaftung.[6] Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Richtgeschwindigkeit gerade dafür empfohlen worden ist, Gefahren herabzusetzen, die vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit hoher Geschwindigkeit erfahrungsgemäß ausgehen. Wer hingegen, zumal wie vorliegend bei Dunkelheit, die Richtgeschwindigkeit in massiver Art und Weise ignoriert, führt zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den gegebenen Unfallvermeidungsspielraum nahezu gegen Null zurück. Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.[6]
 
Aber das gilt doch für quasi alle Situationen im Leben und erst recht im Straßenverkehr. Ich kann problemlos einen Blumenpott auf mein Fensterbrett stellen, fällt er jedoch runter und Oma auf den Kopf, bin ich dran.

Also durfte er es, sag ich doch. :D

Wie Marius uns ausführt: "weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat" = erlaubt
 
Wenn es erlaubt gewesen wäre, einen Blumenpott ungesichert auf ein Fensterbrett zu stellen, bräuchte mich die Oma ja auch nicht zu kümmern. Die würden mich aber zu Rechenschaft ziehen :D

Einigen wir uns auf fahrlässig.
 
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