Oberster Grundsatz bei unserem Straf- und Justizsystem ist es, Täter zu resozialisieren. Es geht bei uns erst mal nicht darum, jemanden wegzusperren. Das ist ultima ratio bei gemeingefährlichen Menschen, die sich jeglicher Resozialisation und Therapie widersetzen.
Der oberste Grundsatz sollte der Opferschutz sein.
Bei einen Triebtäter, der seine moralische Hemmschwelle durchbrochen hat,
wird immer ein Risiko für die Gesellschaft sein. Solche Leute sollten wenigstens erstmal weggesperrt
und therapiert werde. Der Trieb wird aber trotzdem immer da sein.
Wenn ich so etwas lese, dass ein mann der ein Haufen Kinderpornos hat und ein zweijähriges Kind missbraucht,
nur eine Bewährungsstrafe kriegt, frage ich mich schon was da schief gelaufen ist.

