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Mieterhöhung von neuem Vermieter rechtmäßig?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

dynosys

In my restless dreams, I see that town...
Kennt sich hier wer mit Mietrecht aus? Ich hab da keinerlei Ahnung von und es geht auch um meine Mutter. Sie wohnt seit 1985 in einer Mietwohnung, gab dann vor ca. 2 Jahren nen neuen Eigentümer, der hat die Miete zum 01.01.2019 von 386,-€ netto auf 464,-€ erhöht, dazu kommen noch Betriebskosten von 145,-€.

Seit April 2019 hat die Wohnung und somit meine Mutter einen neuen Eigentümer. Der hat ihr nun einen Brief geschrieben, mit der Forderung zum 01.01.2020 die Netto-Miete von 464,-€ auf 562,80 € netto zu erhöhen. Darf er das? Seine Schreiben beinhaltet auch Fehler, so schreibt er das die aktuelle Miete 469,-€ sei, aber es sind 464,-€ und er schreibt die Betriebskosten liegen bei 175,-€, es sind aber nur 145,-€

Aber wie gesagt, darf der neue Eigentümer die Miete um diese Summe erhöhen? Er will das meine Mutter bis zum Ende des Monats ein beigefügtes Schreiben mit der Einverständnis der Erhöhung unterschrieben an ihn zurücksendet, sonst droht er mit "Klage auf Zustimmung bei dem zuständigen AG".

Wäre für Hilfe dankbar, meine Mom oder ich sind auch nicht beim Mieterbund oder so. Gerne auch per PN.
 
watt?

Habe das hier gefunden:

Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.

Der vorige Eigentümer, hat ja schon um 20% erhöht (386 auf 464), darf dann der aktuelle Vermieter nochmal nach einem Jahr um 20% erhöhen? Denn wenn ich richtig gerechnet habe, sind es ja wieder 20% (469 auf 562,80). Wäre ja laut dem Zitat nicht ok. Oder geht es bei einem Eigentümerwechsel von neuem los?
 
  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In vielen Städten dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen (Kappungsgrenze).
https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Tritt in den Mieterverein vor Ort ein, die helfen Dir weiter.
 
Die haben noch bis zum 13.09 Urlaub. Dann geh ich mal hin.

Aber wenn ich es richtig verstehe, kann ich dem Jockel schreiben, dass er mit einer Erhöhung zu früh dran ist und letztes mal eh bereits um 20% erhöht wurde.
 
Die Sache mit der Tochterfirma ist gar nicht so abwegig. Der vorige Eigentümer hat die 20 Mietwohnungen des Hauses an unterschiedliche Privatleute verkauft...

Aber nun wieder um 20%? Fällt das dann auch weg und er darf das?
 
Allerdings ist eine Mieterhöhung nach einem Eigentümerwechsel bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut § 558 Bürgerliches Gesetzbuch nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Und zwar dann, wenn die letzte Erhöhung mehr als ein Jahr zurückliegt. Außerdem darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen

okay scheinbar muss man die 20% über die drei jahre trotzdem berücksichtigen. aber ich habe ja auch keine ahnung. 100€ jährlich für den mieterverein sind deshalb gut investiertes geld
 
Dafür sind die doch da.. die kennen auch die örtlichen Kappungsgrenzen und den ganzen Kram. Den Mietvertrag aber mitnehmen dahin. Ohne den kann man eh nix dazu beitragen.
 
Ist einfach ne Sauerei was sich Mieter alles erlauben dürfen. Vor allem durch die ganzen Modernisierungen.

Habt ihr denn keine Rechtschutzversicherung? Die sollte doch ebenso helfen.

Übrigens stinkt das doch zum Himmel mit den zwei neuen Eigentümern binnen zwei Jahren. Und immer schön gleich 20% hoch.

Würde mich nicht wundern wenn in zwei Jahren dasselbe passiert. :roll:
 
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