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1und1 verlangt Angabe von meiner neuen Adresse, rechtens?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Azreal schrieb:
Deshalb wahrscheinlich die Frage nach der neuen Adresse: Würde dort auch 1und1 angeboten, dann müsstest Du den Anschluss "mitnehmen".

Wenn das der Grund ist, dürfte eine Bescheinigung, dass er ins Ausland zieht (Meldebestätigung vom österreichischen Amt o.ä.) aber ausreichen, denn soviel ich weiß ist 1&1 im Ausland nicht tätig.
 
hast du mit deinen 1&1-Vertrag nicht automatisch eine .de Domain?
Der DeNIC-Reglement zur folge MUSS da die aktuelle Adresse rein!
Kann also sein, das die das nur für den RIPE-Eintrage der Domain brauchen.
 
Also rein von der Logik her geht die das gar nichts an. Allerdings wüsste ich jetzt - wiederum rein von der Logik her - auch nicht, was es ändern sollte, dass du nach Österreich ziehst und 1&1 dort nicht angeboten wird. Du hast nen Vertrag mit denen (warum der noch so lange läuft, musst du natürlich mal klären), die erfüllen ihren Teil, also musst du deinen Teil auch erfüllen (zahlen).
 
Steffko schrieb:
Also rein von der Logik her geht die das gar nichts an. Allerdings wüsste ich jetzt - wiederum rein von der Logik her - auch nicht, was es ändern sollte, dass du nach Österreich ziehst und 1&1 dort nicht angeboten wird. Du hast nen Vertrag mit denen (warum der noch so lange läuft, musst du natürlich mal klären), die erfüllen ihren Teil, also musst du deinen Teil auch erfüllen (zahlen).

Die verbleibenden Monate zu bezahlen ist denke ich mal sowieso Pflicht. Das ist ja auch kein Problem aber nicht bis 1.12.2010. Und meine neue Adresse will ich einfach nicht weitergeben. Ich hoffe nur das ich so verfahren darf.

@Okst666
Nein sowas hab ich leider nicht. Hab mich mit sowas auch noch nie auseinander gesetzt.
 
Thitor schrieb:
Die verbleibenden Monate zu bezahlen ist denke ich mal sowieso Pflicht.

Nein, ist es nicht. Aber wenn du es natürlich freiwillig machst, kannst du auch ganz einfach fristgerecht kündigen, dann musst du 1und1 logischerweise auch keinen Nachweis über deinen zukünftigen Hauptwohnsitz erbringen.
 
Warum sollte es nicht Pflicht sein, einen Vertrag zu erfüllen? Ist doch banal gesagt sein Bier, wenn er auf die Idee kommt, nach Österreich zu ziehen.
 
1&1 braucht deine adresse, um dir den zwegat vorbeizuschicken, falls du die übrigen monate der vertragslaufzeit nicht zahlst. ich glaube die wollen sich nur absichern.
 
Thitor schrieb:
Die verbleibenden Monate zu bezahlen ist denke ich mal sowieso Pflicht.

Bei den meisten Anbietern nicht. Einfach mal in die AGB/ den Vertrag schauen. Bei fast allen Anbietern (außer der Telekom mal wieder) ist der Umzug ins Ausland ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Bei Vodafone ist das zumindest so. Gerade deshalb ist es ja wichtig, dass du deinem Provider nachweist, dass du ins Ausland ziehst. Denn dann musst du nicht mehr weiter zahlen.
 
el_barto schrieb:
Azreal schrieb:
Deshalb wahrscheinlich die Frage nach der neuen Adresse: Würde dort auch 1und1 angeboten, dann müsstest Du den Anschluss "mitnehmen".

Wenn das der Grund ist, dürfte eine Bescheinigung, dass er ins Ausland zieht (Meldebestätigung vom österreichischen Amt o.ä.) aber ausreichen, denn soviel ich weiß ist 1&1 im Ausland nicht tätig.

bei der meldebestätigung steh aber die genaue adresse drauf. ka obs noch was anderes gibt, aber wenn er in österreich auf sein bezirksamt stiefelt und sich anmeldet (egal ob haupt oder nebenwohnsitz), bekommt er ne bestätigung (da man auhc immer weider mal braucht... also gleich kopieren:P) und da steht eben die genaue anschrift drauf.

@Thitor

hast die schon mal angeschrieben und gefragt wofür sies genau brauchen?
 
Nasreddin schrieb:
Thitor schrieb:
Die verbleibenden Monate zu bezahlen ist denke ich mal sowieso Pflicht.

Bei den meisten Anbietern nicht. Einfach mal in die AGB/ den Vertrag schauen. Bei fast allen Anbietern (außer der Telekom mal wieder) ist der Umzug ins Ausland ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Das ist bei jedem Provider der Fall, auch wenn es nicht ausdrücklich in den AGB steht, das ist seit der Schuldrechtsmodernisierung als Störung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage unter § 313 BGB gesetzlich geregelt.

Was die Vertragslaufzeit bis zum 1. 12. 2010 anbetrifft, würde ich mal darauf tippen, dass der Vertragsbeginn oder eine Tarifänderung zum 1. 12. 2008 wirksam wurde, da 1und1 bei ihren DSL-Tarifen ein Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat. Und wenn sich der Threadersteller NICHT auf Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen will (und damit auch den Nachweis über seinen zukünftigen Hauptwohnsitz zu erbringen hat), wird er vor diesem Datum auch nicht aus dem Vertrag kommen.
 
Ok Ok jetzt hab ich nochmal meine Unterlagen durchgesucht und siehe da ich habe doch tatsächlich im Dezember 08 meinen Vertrag umgestellt und somit läuft meine Mindestvertragslaufzeit bis 1.12.2010. Bin ich selbst Schuld aber daran hab ich gar nicht mehr gedacht auch nicht daran das dadurch weitere 24 Monate dazukommen.

Puh...das wäre ein bißchen viel Geld für mich um das auf einen Schlag zu bezahlen.

Das mir alles zu blöd dann bekommen sie halt meine neue Adresse und dann ist gut.
 
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