AfD kann gar nix machen, da in dieser Sache wohl nur Landesregierungen oder ein Viertel der MdBs das BVerfG über eine abstrakte Normenkontrolle anrufen kann.
Und die einzige realistische Variante wäre die bayrische Regierung. Und da man auch da wohl die Umfrageergebnisse bzgl. der gesellschaftlichen Akzeptanz kennen wird, weiß ich nicht, wie realistisch das kurz vor den Wahlen ist...
Wenn man als Privatperson ne Klage am BVerfG anstrengen will, dann muss man sich ja nachvollziehbar in seinen Grundrechten beschnitten fühlen. Und das dürfte schwer fallen zu argumentieren, da ja niemandem etwas genommen wurde.