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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ab 0,3 (!) mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 unabhängig von Ausfallerscheinung. 315c StGB. Wobei freilich 316 StGB auch immer in Betracht kommt. Also Alkohol am Steuer plus Unfall, das sind so Sachen, die echt recht schwer wiegen, von daher würde es mich da wirklich fast wundern, wenn da der Dienstherr kein Interesse dran hätte.

ok, danke für die Info.
 
Ich denke, wenn man eine Straftat begangen hat, und die ist es eben, steht das doch im Führungszeugnis....und wenn es drum geht Beamter zu werden kann ich mir das durchaus vorstellen, das es rauskommt.

Die Frage ist, ob er jetzt offensiv zu seinem Vorgesetzten gehen soll und es sagen soll oder ob er einfach Ruhe halten und hoffen soll.
 
Kennt sich jemand damit aus ab wann ich vor Gericht Chancen habe eine "Bannmeile" zu erwirken?

Mittlerweile weiß die Irre wo ich wohne und schickt mir 3-4x die Woche nen Brief, ist fast täglich in der Nähe meines Arbeitsplatzes und belästigt sogar schon Freunde von mir.

Ich hab erst gedacht das legt sich aber geht jetzt schon fast 2 Monate so. Die rafft es auch einfach nicht, hatte mit der Frau nie was und nebenbei ist die mir viel zu alt.
 
Würde ich dir auch raten. Ansonsten gibt es auch direkt von der Polizei Tipps, wie man sich verhalten sollte.

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine "Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/tipps.html
 
Ich habe heute eine "Ordentliche Kündigung" bei meinem Werkstudentenjob durchgeführt. Diese ist im beidseitigen Interesse.

Nun muss ich bis zum 30.04.2017 arbeiten und habe eine Arbeitszeit von 8 Std./Woche. Des Weiteren habe ich noch 4,33 Tage Urlaub. Somit eigentlich einen ganzen Monat. Kann ich diesen (Urlaub) nun unverzüglich beim AG beantragen, damit ich überhaupt nicht mehr in der Kanzlei erscheinen muss oder wie wird dies normalerweise behandelt?

PS: Das AV besteht seit dem 01.01.2017. Also habe ich pro Monat doch 1/12 Anspruch des Jahresurlaubs oder?
 
Den Urlaub kannst Du freilich beantragen, aber genehmigt werden muss der nicht. Das wäre unter gewissen Umständen (Arbeitsplatzsuche) anders, wenn Dir gekündigt worden wäre.

Ja, Dein Anspruch beträgt 1/12 pro Monat.
 
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