Hobiologe
Ehemals n385055
Derwürdest du hier aufpasen, wüsstest du das ich weder dabei bin Beamter zu werden, noch das ich trinke wenn ich fahre
edit: ok, ab 1,1 Promille scheints eine Straftat zu sein, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe.
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Derwürdest du hier aufpasen, wüsstest du das ich weder dabei bin Beamter zu werden, noch das ich trinke wenn ich fahre
edit: ok, ab 1,1 Promille scheints eine Straftat zu sein, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe.
Wenn ein Beamter auf Widerruf (kein Polizist)einen Autounfall (ohne Personenschaden) unter Alkoholeinfluss baut, kann das Auswirkungen auf seinen Beamtenstatus haben?
Ab 0,3 (!) mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 unabhängig von Ausfallerscheinung. 315c StGB. Wobei freilich 316 StGB auch immer in Betracht kommt. Also Alkohol am Steuer plus Unfall, das sind so Sachen, die echt recht schwer wiegen, von daher würde es mich da wirklich fast wundern, wenn da der Dienstherr kein Interesse dran hätte.
Klingt nach Wegeunfall von oder zur Bundeswehr. Angehender Zeitsoldat?![]()
Die Folgen von Tinder...
Irgendwann hack ich dir die Finger ab und stopf sie in deine Scheiss schützenvereinklarinette.
Einmal, im Ferienlager...Irgendwann hack ich dir die Finger ab und stopf sie in deine Scheiss schützenvereinklarinette.

Finds nicht so witzig.
Das hat auch nichts mit Mojo oder so zu tun ich kenn die Irre nicht.
Hast du schon die Polizei informiert? Ich meine, sobald deinen Lebensqualität eingeschränkt ist, kannst du etwas unternehmen?
Ich glaub wenn du denen erzählst dass du einen Stalker hast werden die dich schon ernst nehmen.Ne, bis jetzt noch nicht.
Die lachen mich doch aus wenn ich denen das erzähle.
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/tipps.htmlZum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
- Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
- Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
- Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
- Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
- Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
- Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
- Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
- Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
- Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
- Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
- Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine "Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
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