John Doe
Drar CH's Bane
Würde ich denn da um meine Nachschulung rumkommen, wenn bei der "Recherche" gegen den Datenschutz verstoßen wurde?
Meistens nicht. ich zitiere mal aus diesem Link:
anwalt24.de schrieb:Häufig machen sich die Bußgeldstellen aber gar nicht erst die Mühe im Umfeld des Betroffenen zu forschen und lassen sich gleich ein Lichtbild von der Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln, um durch einen Abgleich die Fahrereigenschaft des Halters zu ermitteln. Diese Vorgehensweise ist allerdings datenschutzrechtlich sehr bedenklich, da der Erhebung des Lichtbildes das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Allerdings lassen die meisten Gerichte eine Verwertung der so gewonnenen Erkenntnisse gegen den Betroffenen zu. Zwar sehen viele Richter, das Vorgehen der Behörden unter Missachtung der geschützten Interessen des Betroffenen als unzulässig an, halten den Verfahrensfehler aber für nicht so schwerwiegend, dass demgegenüber das staatliche Verfolgungsinteresse zurückzutreten hätte.
Aber wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, würde ich die auf jeden Fall einschalten. Mein Kompagnon ist auch so ein kleiner Raser (mit FIA-Rennlizenz) und hätte schon mehrfach den Lappen wegen Geschwindigkeitsübertretung abgeben müssen. Der Rechtsschutz hat ihn aber bisher trotzdem jedes Mal rausgehauen, obwohl das eigentlich alles offensichtliche Fälle waren, bei denen man als Normalsterblicher keine Möglichkeit sieht, wie man da rauskommen sollte.

Trotzdem wäre das mal interessant zu wissen.