Hier die das zu Griechenland vom BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-006.html
Genauso verstoßen Behörden oder Einrichtungen wegen (!) Flüchtlingen gegen Gesetze und das imo häufiger und intensiver.
Ganz davon abgesehen, was hochrangige Politiker gerne für Gesetzesbrüche bzw. Grundgesetzbrüche fordern.
Das wiegt wesentlich schwerer.
Und ein einfacher Tipp: Sollte die Asylpolitik verfassungswidrig sein, könnte man doch einfach das BVerfG anrufen und die würden es dann kippen. Wieso passiert das nicht? Eben, aussichtslos, da es im Grundsatz in keinem Fall verstößt.
Das ist kein Urteil, das Verfahren wurde eingestellt weil die Behörde eingelenkt hat. Außerdem handelt es sich um einen Einzelfall und es geht nur konkret um das Land Griechenland und um eine Abschiebung, nicht darüber Menschen erst ins Land zu lassen. Auf jeden Fall lässt sich durch diesen Vorfall keinerlei Pflicht ableiten Flüchtlinge aus sicheren Ländern unbegrenzt ins Land zu lassen.
Zu deinem Tipp: Der Freistaat Bayern hat genau damit gedroht. Der Grund wieso es noch keine Klage vor dem BVerfG gibt, ist dass hier wohl nur das Bund-Länder Streitverfahren in Frage kommt, zumindest aber können nur Staatsorgane klagen. Ein einfacher Bürger kann zu diesem Thema keine Verfassungsbeschwerde einlegen, weil er keine Klagebefugnis hat.
. Ach, es wird so lustig, wenn sie in den nächsten Jahren den Sturm ernten, den sie gesät haben.