Mir ist das einerlei.
Ich dachte bisher nur immer dass zumindest für Einwohner westlicher Länder vorher ein Gericht über sowas entscheidet. In UK scheint der PM wohl auch oberster Richter zu sein.
Wenn die Tötung in einem Gebiet stattgefunden hat, in welchem ein bewaffneter Konflikt stattfindet und eine Person dort als gegnerischer Kombattant angegriffen und dabei eventuell auch getötet wird, dann ist dies durch das Völkerrecht (in aller Regel) gedeckt.
Wenn im bewaffneten Konflikt das humanitäre Völkerrecht anzuwenden ist, dann unterscheiden sich die anzuwendenden rechtlichen Regeln von denen die in Friedenszeiten gelten.
Auch ein Kriegsgebiet sollte kein rechtsfreier Raum sein.
Das ist es ja auch nicht. Es gelten das humanitäre Völkerrecht und weiterhin auch andere völkerrechtliche und nationale Normen. Letztere werden aber durch das humanitäre Völkerrecht teilweise eingeschränkt.
Und das könnte einen sehr interessanten Präzedenzfall schaffen.
Die Tötung von Kombattanten in einem Kriegsgebiet ist alles andere als ein "Präzendezfall", da das leider millionenfach geübte Praxis in allen Weltregionen ist.
Oder um es nochmal ganz einfach auszudrücken: Wenn du ein britischer Staatsbürger in London bist und einen Terroranschlag planst, darfst du natürlich "nur" festgenommen werden, hast das Recht auf ein faires Verfahren und die vollen nationalen Grundrechte und die supranationalen Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskonvention) gelten für dich.
Wenn du dich als britischer Staatsbürger aber in ein Kriegsgebiet begibst und als Kombattant für eine gegnerische Konfliktpartei kämpfst und die Briten dann halt einen Luftschlag auf deine Position machen, Pech für dich, weil das ist völkerrechtskonform. Hättest dich halt nicht als Kämpfer ins Kriegsgebiet begeben sollen, wenn du nicht von deinen Feinden angegriffen werden willst.
Was anderes wäre es natürlich, wenn du dich als britischer Staatsbürger irgendwo hin begibst, wo gerade KEIN bewaffneter Konflikt tobt und das humanitäre Völkerrecht nicht anzuwenden ist, also sagen wir mal nach Äthiopien. Dort kann Großbritannien dich dann nicht einfach so mit einem Luftangriff ausschalten, weil du nicht in einem Gebiet bist, in dem ein bewaffneter Konflikt tobt.
Deswegen sind die Drohnenangriffe der USA in den sogenannten "pakistanischen Stammesgebieten" auch so umstritten, denn nach Ansicht der absolut überwiegenden völkerrechtlichen Lehre ist dort halt kein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrecht, weswegen man dort auch nicht einfach so "Feinde" durch Luftschläge töten darf.