Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der Boulevardpresse Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

und jetzt nochmal den text von osa-chan lesen. in diesem falle agiert der bezirk auf augenhöhe und nicht als regulierende kraft.

Und trotzdem unterliegt er auch bei privatrechtlichem Handeln der Grundrechtsbindung. Wie schon gesagt, denk mal darüber nach welche Möglichkeiten der Staat hätte die Grundrechte zu umgehen wenn er einfach nur privatrechtlich statt hoheitlich handelt.
 
Die Grundrechte umschliessen aber auch die Vertragsfreiheit, und wenn der Bezirk auf seinen Werbeflächen halt nur noch Verträge mit Agenturen abschliessen will, die keine sexistische Werbung schalten, dann darf das der Bezirk auch tun.
Versteh gar nicht, wieso man sich an so ner Lappalie so hochziehen kann.
Und als ob es in dem Bezirk nicht auch noch andere Werbeflächen gäbe, auf denen man Werbung machen kann.

Man kann aus jeder Mücke auch nen Elefanten machen....
 
Es gibt die Vertragsfreiheit, ja. Diese ist auch aus Art. 2 I GG grundrechtlich garantiert. Grundrechte sind aber Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, der Staat kann sich aber seinerseits nicht auf die Grundrechte berufen (sogenanntes Konfusionsargument).

Das sollte auch nicht heißen dass die Regelung zwangsweise gegen Grundrechte verstößt, aber die Möglichkeit ist imo nicht fernliegend

Und wie gesagt: Gänzlich unabhängig davon ob es hier rechtliche Probleme gibt oder nicht: Die Regelung ist schlicht und einfach total daneben. Zumindest so wie sie jetzt das steht
 
Und trotzdem unterliegt er auch bei privatrechtlichem Handeln der Grundrechtsbindung. Wie schon gesagt, denk mal darüber nach welche Möglichkeiten der Staat hätte die Grundrechte zu umgehen wenn er einfach nur privatrechtlich statt hoheitlich handelt.

Nenne doch einfach mal ein, zwei Beispiele, die dir dabei besonders problematisch erscheinen.
 
Nenne doch einfach mal ein, zwei Beispiele, die dir dabei besonders problematisch erscheinen.

Deine Gemeinde ist von der CDU regiert und hat eine Stadthalle in der unter anderem auch Wahlveranstaltungen für die Bürgermeisterwahl stattfinden. Diese wird privatrechtlich vermietet und ist der einzige Ort in deinem Dorf in dem eine solche Wahlveranstaltung stattfinden kann. An Linke wird grundsätzlich nicht vermietet.

Oder bleiben wir mal bei dem Beispiel mit den Werbetafeln:
Schritt 1: Jegliche Werbung auf solchen Werbetafeln wird staatlich monopolisiert. Grund: In der Vergangenheit wurde des desöfteren sittenwidrige Werbung gezeigt
Schritt 2: Die Vergabe der Werbetafeln erfolgt ausschließlich privatrechtlich. An Branche/Gruppe/Partei XY wird grundsätzlich nicht vergeben

Öffentlicher Dienst, kein Beamtenrecht sondern privatrechtliche Ausgestaltung durch Arbeitsvertrag: Ausländer werden grundsätzlich nicht eingestellt

Und jetzt mal ganz von der Begründung abgesehen: Es ist einfach so dass sich der Staat an die Grundrechte halten muss, völlig gleichgültig für welche Handlungsform er sich entscheidet. Das ergibt sich aus dem GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder bleiben wir mal bei dem Beispiel mit den Werbetafeln:
Schritt 1: Jegliche Werbung auf solchen Werbetafeln wird staatlich monopolisiert. Grund: In der Vergangenheit wurde des desöfteren sittenwidrige Werbung gezeigt
Schritt 2: Die Vergabe der Werbetafeln erfolgt ausschließlich privatrechtlich. An Branche/Gruppe/Partei XY wird grundsätzlich nicht vergeben

Aber in dem Bezirk hat der Staat doch gar kein "Werbeflächenmonopol", insofern ist deine Aufregung doch völlig unnötig und geht ins Leere.

WENN es so wäre, wie du oben beschreibst, DANN wäre esnicht in Ordnung, ja.
Aber wie du jetzt darauf kommst, dass der Staat da ein Monopol einrichtet, kann ich nicht nachvollziehen. Das hat der Bezirk überhaupt nicht vor, und wäre ja auch rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar. Wie gesagt: viel Aufregung um nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
NPD sichert sich Webseite mit ".kz"
Eine neue Provokation der NPD: Die rechtsextreme Partei hat sich eine Webseite mit der Endung ".kz" gesichert. Und das vor dem derzeit laufenden Verbotsverfahren gegen die Partei.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article139851691/NPD-sichert-sich-Webseite-mit-kz.html

statt: npd punkt de nun auch ab sofort auch npd punkt kz

:vogel::vogel::vogel:

Edit: ich dachte zunächst die haben sich die ganze TLD .kz gesichert aber die gehört ja gott sei dank schon kasachstan. troztdem mehr als dämlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay ich muss noch mal bisschen relativieren da ich gerade auch zu geschockt von der Nachricht war. Und nun noch mal die Whois Daten genauer verglichen habe.

Die Whois Daten der .de und .kz Domain der NPD stimmen nicht 100% überein. Auch die angegeben Mail adresse der .kz Domain ist keine "offizielle" NPD Mail-Adresse. Theoretisch kann ein X-Beliebieger sich also die Domain gesichert haben (die restlichen Daten gefälscht), und einfach auf die .de Domain umleiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben