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mydealz.de schrieb:http://www.frag-einen-anwalt.de/Kau...eufer-zur-Anfechtung-berechtigt---f31892.html
Denke ist vergleichbar und die Ausführungen sind verständlich. Ein Preisfehler war hier mehr als offensichtlich und daher rate ich allen zur Vorsicht die doch eins erhalten sollten. Amazon kann die Rücksendung verlangen und ihr habt keinen Anspruch auf Schadenersatz! Also besser noch nicht nutzen oder verkaufen wenn ihr eins bekommt! - Nur gut gemeint!
Anfechten kann eine Willenserklärung, wer bei deren Abgabe über ihren Inhalt im Irrtum war (= Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1, 1. Fall BGB) oder eine Erklärung des entsprechenden Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (= Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1, 2. Fall BGB), sofern anzunehmen ist, daß er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben hätte.
In Ihrem Fall wollte der Verkäufer auf seiner Internetseite offenbar einen Verkaufspreis von 1.999,00 € angeben, so daß der tatsächlich angegebene Preis (199,99 €) nicht seinem Erklärungswillen entsprach. Dieser Irrtum - also das Auseinanderfallen von Willen und Erklärung - berechtigt grundsätzlich zur Anfechtung.
Laut mydealz/Anwalt können die es theoretisch noch zurückverlangen. Es wird geraten, es erstmal nicht zu verkaufen oder auszupacken. Aber wohl sehr unwahrscheinlich.
Verstehe ich nicht. Es handelt sich doch aktuell um sein Eigentum.
Klar aber wenn die Ware verkauft ist?Das ändert ja alles nichts daran, dass selbst ein erfolgter Eigentumsübergang in gewissen Fällen im nachhinein angefochten werden kann und eventuell Rückabzuwickeln ist.
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