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Frage zur Steuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Slash schrieb:
Mandos schrieb:
Mondknallschlumpf schrieb:
eiti schrieb:
Bart Wux schrieb:
Weiß nicht, von Steuerecht keine Ahnung. Ich nehm's mal so hin. Außerdem gibt es im April 8 Euro mehr Sold als sonst, weiß auch nicht, wieso, aber auch die nehm ich.

Is so, wirst ja erstmal besteuert, als würdest du 12xdein Gehalt beziehen, wenn es aber tatsächlich nur 6x der Fall war, sinkt der Steuersatz,

Ich bin zwar auch kein Steuerexperte, aber das ist ja wohl mal totaler Quatsch :D.

Im Kern hat Eiti recht. Bei der monatlichen Lohnsteuer wird unterstellt dass du dein derzeitiges Brutto 12x im Jahr beziehst und unterstellt einen entsprechenden (Jahres)Steuersatz. Deswegen bekommt man eigentlich immer eine Steuererstattung in dem Jahr in dem man als Azubi ausgelernt hat.

Packe das Thema dann doch mal hier rein (vom "Gute Laune"-Thread).

Jetzt zu meiner Frage: Habe Mitte 2012 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde danach übernommen. Also gibt man bei Dauer des Dienstverhältnisses 01.01.12 - 31.12.12, den gesamten Bruttoarbeitslohn den man während und nach der Ausbildung erhalten hat sowie die gezahlte Lohnsteuer (nur in der 2. Jahreshälfte angefallen) etc. an? Also das "abschreiben" was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht?

Ich verstehe dann nur den Zusammenhang mit dem Zitat oben nicht ganz richtig. :?
 
Jepp, einfach abschreiben, was auf der Bescheinigung steht. Ist ohnehin bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt worden, die kennen die Zahlen also schon. Interessant wird es nur, wenn sich die Zahlen unterscheiden.
 
Und noch eine Frage zu der Entfernungspauschale. Wir bekommen einen Fahrtkostenzuschuss (dieser wird mit 15% pauschal versteuert). Muss ich das bei "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen" eintragen?

Der zieht den Betrag dann aber komplett von der Summe der Entfernungspauschale ab.:? Die Erstattung ändert sich dann auch dementsprechend.
 
Also das ist aufgeführt auf meiner Lohnsteuerbescheinigung (Punkt 18: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
 
Muss ich den Thread nochmal hochholen. Meine Freundin ist letztes Jahr (endlich) aus der Kirche ausgetreten und das Geld will sie jetzt natürlich auch gerne wiederhaben.

Jetzt haben wir mal auf das Formular geschaut und uns gefragt, wo man das denn einträgt / vermerkt, dass man zuviel bezahlt hat?

Reicht es da schon auf der ersten Seite den Religionsschlüssel einzutragen und auf der zweiten (in der vereinfachten Fassung), dass man xyz an Kirchensteuer gezahlt hat?

Danke!
 
Das trägt man im Formular selbst gar nicht ein, einfach die Austrittsbescheinigung beifügen. Das reicht, der Rest wird elektronisch mitgeteilt. Aber kontrolliere es auf jeden Fall, so hundertprozentig funktioniert die Übertragung noch nicht (vorsichtig ausgedrückt :grins: )
 
Cale schrieb:
Das trägt man im Formular selbst gar nicht ein, einfach die Austrittsbescheinigung beifügen. Das reicht, der Rest wird elektronisch mitgeteilt. Aber kontrolliere es auf jeden Fall, so hundertprozentig funktioniert die Übertragung noch nicht (vorsichtig ausgedrückt :grins: )

Cool, danke für die Info. :dhoch: Dann machen wir nur den Schlüssel und fügen die Bescheinigung zu.
 
Habe auch eine kurze Frage zur Steuererklärung. Meine Frau hat neben ihrem normalen Beamtenverhältnis ein Gewerbe angemeldet, um nebenher etwas zu nähen und das dann u. U. dann auch zu verkaufen. Jetzt ist im gesamten letzten Jahr ein Gewinn von unter 400 EUR dabei rausgekommen. Insofern greift hier wohl die Kleinunternehmerregelung oder wie das heißt.

Kann mir jemand sagen, wo ich da was in der Steuererklärung eintragen muss? Ich check das irgendwie nicht.

Muss ich Einnahmen und Ausgaben irgendwo detailiert aufschreiben (wie detailliert?) oder reicht eine einfache Angabe, was unterm Strich dabei rausgekommen ist?
 
Eigentlich... heißt das: komplette Gewinnermittlung + EÜR + Gewerbesteuererklärung + Umsatzsteuererklärung.

Faktisch trägst Du den Gewinn einfach in die Anlage G (Zeile 4) ein. Gewerbesteuer fällt bei der Höhe nicht an und bei der Umsatzsteuer kannst Du vermutlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ich nehme mal an, die Einnahmen (nicht Gewinn!) liegen unter 17.500 €? Normalerweise verzichtet das FA bei so geringen Beträgen auf die Abgebe dieser Erklärungen, wenn nicht, wirst Du (bzw. deine Frau) zur Abgabe aufgefordert. Kommt aber eh nichts bei raus, wäre also nur Aufwand.

Eine EÜR entfällt bei dem Betrag auch (frag mich nicht nach einer Gesetzesstelle, irgendein Erlaß). Ich würde die wichtigsten Punkte kurz auf einem Excelblatt zusammenkritzeln und dann mit abgeben. So à la:

A. Einnahmen 500 €
B. Material 100 €
C. Gewinn 400 €
 
Ok, danke dir, Cale!

Also die Einnahmen liegen auf jeden Fall darunter, vermutlich so um die 1000-2000 EUR. D.h. ich trag dann in G Zeile 4 einfach den Reingewinn ein und warte dann mal, ob sich die vom FA melden?

Muss ich irgendwo anders noch was ankreuzen oder so?
 
Würde ich so machen, mit einer kleinen Zusammenstellung der Einnahmen und Kosten. Nichts Aufregendes, nur grob in ein paar Positionen zusammengefaßt, dann sind sie idR zufrieden. Ankreuzen mußt Du nichts mehr, die melden sich schon, wenn noch etwas fehlt.

Wie gesagt, rein theoretisch müßtest Du noch UStE und GewStE abgeben, aber da kommt eh nicht bei rum und deswegen verzichten das FA meistens darauf. Und selbst wenn sie die noch haben wollen, da trägt man nur die normalen Daten ein (Name, Adresse, Steuernummer) und dann jeweils einen einzigen Wert (einmal Gewinn, einmal Umsatz).
 
Ich hab mal ne Frage, weil ich mich noch nie damit beschäftigt habe. Ich bin ja seit einem Monat verheiratet. Jetzt müssen meine Frau und ich zum Finanzamt um unsere Steuerklasse anpassen zu lassen und nun habe ich durch Zufall im Gespräch von nem Bekannten gehört, dass man durch Hochzeit im kommenden Jahr einmalig bei der Lohnsteuererklärung 70-80% der eingezahlten Lohnsteuer des Hochzeitjahres zurück bekommt (Juli 2014 geheiratet, wird aber so gesehen, als wären wir vom 01.01.2014 verheiratet).

Stimmt das? Wenn ich mal so sehe, was ich immer an Lohnsteuer abgeben muss, dann kommt da sicher ein dicker Batzen zusammen, den ich zurück bekommen täte - kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen...
 
Wenn Du heiratest, wirst Du ab dem Jahr zusammen veranlagt (bzw. kannst, Du mußt nicht) und hast damit sämtliche Vorteile des Splittingtarifs. Das ist aber nichts Besonderes, daß war schon immer so. Es gibt keinen einmaligen Sonderbonus á la "Heiraten sie in 2014 und es gibt dieses tolle Messerset!".

Und es gibt bestimmt Konstellationen, bei denen man dann 70-80% LSt zurückbekommt, aber dann hat man vorher auch nicht viel eingezahlt.
 
Aber macht das Sinn bzw. gibt es da eine grundlegende Berechnung für?
Wir hatten eigentlich geplant, dass wir es nun so machen, dass ich in Steuerklasse 3 gehe und meine Frau in Steuerklasse 5, da ich deutlich mehr als sie verdiene.
Nun habe ich aber woanders gelesen, dass es auch passieren kann, dass man in diesem Fall bei der Steuer nichts mehr raus kriegt, sondern etwas nachzahlen muss...
 
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