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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Tom-Tek schrieb:
Nicht wirklich. Auch wenn es so wäre, hat es Evin nun zum tausend-und-ersten Mal gemacht. Tausend Mal ist nichts passiert. Tausend und eine Beleidigung und es hat kickban gemacht.
Davon abgesehen ist es natürlich leichter Leute zu beleidigen, als es auszudiskutieren.

Widerlich, hinterfotzig und verlogen ist hier definitiv nichts ungewöhnliches. Das ist auf diesem Planeten nirgends ungewöhnlich. Es sind heutzutage nicht mal mehr Schimpfwörter, nur noch Tatsachen. Echt mal, das sind doch keine Beleidigungen.
 
War die Körpergeschichte in Captain America eigentlich nen Fake :staun:

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Die Frage ob man angeben muss ob eine Rechnung bei einem neuen Produkt bei ist wäre noch offen.

Und ab wann gilt man als privater Verkäufer als gewerblicher Händler?
Also ab wie vielen gleichen Produkten als Neuware z.B.
Ist das irgendwo 100% geregelt?
 
Nein, da gibts keine 100 Prozentige Regelung. Das kann auch bei ganz geringer Stückzahl schon als Gewerblich gelten, solange die Produkte aus der gleichen "Gattung" kommen. Als Beispiel: Bei Ebay werden regelmäßig Hausfrauen abgemahnt, weil die getragene Babykleidung verkaufen, aus denen ihr Baby rausgewachsen ist. Aber sobald mehrer teile einer Sache verkauft werden gilt das als Gewerblicher Handel. Damit sind die Abmahnanwälte auch schon verschiedentlich durchgekommen. Oder ein Typ hat mal seine CD Sammlung bei Ebay vertickt (irgendwas bei 100 Stück aber eben von jeder nur eine) der ist auch wegen Gewerblichen Handels abgemaht worde. Das ist also ne ganz Zwiespältige Kiste.


Achtung, ab hier gefährliches Halbwissen:
Und ja - als Gewerblicher Händler bist du verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Aber erst, wenn du die Kleingewerbe Grenze von derzeit 17.400 Euro Jahresumsatz überschreitest, vorher darfst du IMO gar keine Rechnung -und erst recht keine in der Umsatzsteuer enthalten ist- ausstellen. Dafür musst du aber ein gemeldetes Gewerbe betreiben. Wobei wir wieder bei Punkt eins sind, du kannst auch Gewerbetreibender sein, ohne diese Umsatzgrenze zu sprengen.
 
Die Kleinunternehmer-Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Bis 17.500 € Umsatz kannst (mußt aber nicht, der Regelfall ist Umsatzsteuerpflicht!) Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Ist aber handelsrechtlich irrelevant.
 
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