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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

no0bY schrieb:
Wie ist das denn im Rentenalter mit Steuern? Fallen da ganz normale Kapitalertragssteuern an oder wie?

Rentner sind normale Steuerzahler: ergo Abgeltungssteuer und die normalen Freibeträge. Sofern sich die Abgeltungssteuer bis zu Deiner Rentenzeit hält, was ich ehrlicherweise bezweifele.

hasi schrieb:
Kann ich versicherungsbeiträge für einen geschäftswagen von der steuer absetzen?

Normaler Geschäftswagen: klar!
 
Sisaya schrieb:
Bis wann muß ein AG nach einer Kündigung Zeugnis und Lohnsteuerkarte schicken?

Kann schonmal 4-6 Wochen dauern. Mein längstes war mal 2 Monate, was mich fast irre gemacht hat, denn der neue AG konnte ohne die Lohnsteuerkarte die neue Gehaltsabrechnung nicht machen und ich brauchte natürlich die Kohle. Einen Monat kann ich immer so überbrücken, aber im 2ten wirds dann langsam eng. Aber zum Glück war sie dann nach 2 Monaten da so das ich vom neuen AG im Dritten Monat endlich mein Gehalt bekommen habe + die beiden anderen. Das war dann natürlich klasse, so viel Kohle auf einmal. :D

Edit: Ach Zeugniss hab ich auch schonmal nach 3 Monaten bekommen. Aber ich hab da auch schon Storys von nem halben Jahr gehört. Ob das stimmt weiß ich nicht, aber die Personen hätten keinen Grund gehabt mich anzulügen.
 
Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, daß das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, daß dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und daß der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist.
- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß bei leitenden Angestellten allein das Fehlen eines Zeugnisses für erfolglose Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz ursächlich gewesen sei. Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muß er darlegen und ggf. beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Dem Arbeitnehmer kommen dabe die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute.
- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94
 
Es geht um excel:
wie kann ich eine spalte nehmen und dann den logarithmus von jedem einzelnen wert in der spalte sagen wir e in der spalte o anzeigen. es geht mir darum dass ich nicht weiss wie man den logarithmus von jedem wert in einer spalte ausrechnet. hab excel 2k7.

edit: es geht mir darum dass ich nicht 122 mal den logarithmus ausrechnen will
 
dweezzu schrieb:

nooooo.gif
 
eiti schrieb:
Einmal =log(e1;X) in Spalte O und dann runterziehen, aber vermutlich wärst du darauf selbst gekommen und meinst es irgendwie anders :D

wollte es zwar mit der =ln funktion haben (habs nicht hingekriegt :ugly:), aber dann ahb ich einfach e als basis eingegeben :D
danke dir ^^
 
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