döschensam
mario defense force
sind auch noch ferien in niedersachsen, d.h. es könnten wirklich viele jüngere da sein...
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FLip schrieb:Warum gibt es so viele dicke Polizisten?
Müssen die nicht sportlich sein falls sie z.B. mal jemanden zu Fuss verfolgen müssen oder so?
Cale schrieb:Gerri schrieb:Warum dürfen Motorräder lauter als Autos sein?
Dafür würde ich gerne mal 'ne anständige Begründung hören![]()

Mobile Lärmproduzenten
Die Haupttätigkeit von Motorrädern scheint im Lärmen zu liegen.grins: ) Daneben befördern sie auch noch Menschen von A nach A. Bei Messungen der "objektiven" Mittelungspegel lagen sie Anfang der neunziger Jahre zwischen Pkw und Lkw und galten als etwa so laut wie Busse. Doch während sich die Situation bei den Nutzfahrzeugen teilweise gebessert hat, herrscht bei den Motorrädern "Still"stand.
Subjektiv werden Motorräder jedoch schon immer als störender als andere Fahrzeuge empfunden. Das liegt an der Frequenz der Motorengeräusche beim Beschleunigen. Und Beschleunigen (sowie abruptes Bremsen) gehört nun mal zum Fahrstil und -vergnügen vieler Motorradfahrer. Dazu gehört bei manchen das Verwenden nicht genehmigter Schalldämpfer, die das tun, was viele Fahrer wünschen: Sie machen den Krach noch lauter. Der 1995 von der SPD geforderte Manipulationskatalog für lärmrelevante Ersatzteile, der das "Basteln" erschweren und unter Strafe stellen sollte, ist leider nicht mehr im Gespräch.
Rechtlich gesehen dürfen Motorräder so laut sein wie Lkw (teilweise bis 80 db(A)). Durch die Art der Messmethode werden sie jedoch bevorzugt. Im realen Verkehrsgeschehen sind sie daher lauter als amtlich geprüft und besiegelt. Hinzu kommen, wie oben gesagt, die nervtötenden Frequenzen und die bei den Betroffenen als alarmierend empfundenen Frequenz- und Lärmschwankungen. Rechtlich gesehen müssen Motorradfahrer jedoch so fahren, dass sie Andere nicht belästigen. Das schreibt nicht nur die StraßenVerkehrs-Ordnung StVO vor, sondern noch viel deutlicher das Immissionsschutz-Gesetz.
Dieses Gebot ist jedoch den Fahrern wie auch den Behörden in der Regel unbekannt. In bestimmten Gebieten, insbesondere Erholungs- und Kurbereiche, ergreifen die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit des Fahrverbots nach § 45 StVO. Aktuell wird darauf jedoch kaum mehr zurückgegriffen, da die meisten der eingeschalteten Verwaltungsgerichte die anordnenden Behörden auf die von den Verwaltungs-Vorschriften angemahnten "minderen Maßnahmen", die vor einem Fahrverbot geprüft werden müssen, verwiesen und die Verhältnismäßigkeit der Sperrungen anzweifelten.
Im Rahmen der EU hat die Arbeitsgruppe "Straßenverkehrslärm" unter deutscher Leitung das Thema Motorradlärm in Angriff genommen. Erarbeitet werden soll ein Vorschlag für eine weitergehende Richtlinie, die neben der Verschärfung der Grenzwerte ein verbessertes Testverfahren wie auch eine Überwachungsmöglichkeit von im Verkehr befindlichen Maschinen beinhalten soll. Auf deutscher Ebene wird die Einführung einer regelmäßigen Überwachung der Emissionen von im Verkehr befindlichen Krafträdern diskutiert. Dies ist der Stand der beiden Verfahren seit einiger Zeit.
Bacchus schrieb:Ich erstelle gerade eine Informationsbroschüre über die Mitarbeitsmöglichkeiten bei uns an der Bezirksstelle.
Und zwar möchte ich das ganze auf A3 drucken, in der Mitte heften und falten, dass ich quasi dann ein gebundenes A4 Heft habe.
Gibt es ein Tool das mir die Anordnung/den Ausdruck von Word oder PDF Seiten erleichtert?
Oder kennt wer eine andere praktikable Lösung?
Leider sind meine Möglichkeiten sehr beschränkt (MS Office)![]()
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