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achso ok... den typen musst mal verfolgen, wirklich guter Kerl. BTW das video hab ich auch gesehen, schon krass das heute noch son Ding von Spiel auftauchen kann...
Im GAF kommen sie mit Argumenten wie "das urbane Stromnetz in Japan ist das vielleicht Beste der Welt" oder "der hat sicherlich ein UPS-Gerät für ununterbrochene Stromversorgung". Seltsam ist es trotzdem.
Take Two: Zahlreiche, unangekündigte Spiele in Arbeit
Take Two und auch Rockstar arbeiten derzeit an zahlreichen, unangekündigten Spielen, wie der Publisher zum aktuellen Quartalsbericht bestätigt.
Laut Company President Karl Slatoff seien darunter komplett neue IPs, aber auch etablierte Franchises, die man in den nächsten Monaten vorstellen wird. Einer dieser unangekündigten Spiele soll sogar noch 2016 erscheinen. Spezifischer wurde Slatoff dabei jedoch nicht.
„Unsere weltweiten Entwicklerteams arbeiten derzeit an zahlreichen und unangekündigten Projekten, einschließlicher neuer Marken und Spiele unserer etablierten Franchises.“
Während man mit GTA Online derzeit bei Rockstar noch gut ausgelastet ist, das monatlich immerhin 8 Millionen aktive Spieler zählt, stehen mit Mafia III, Battleborn, XCOM 2, sowie den jährlichen Franchises rund um NBA 2K oder WWE bereits bestätigte Spiele für 2016 auf dem Plan. Gerüchteweise wird derzeit auch an Red Dead Redemption 2 und AGENT gearbeitet, zu denen es derzeit jedoch keinerlei offizielle Bestätigung gibt.
Unter dem Begriff "Let's Play" versteht man landläufig mitgeschnittene Videos von Games, im Regelfall mit dem Kommentar des Spielers. Im Regelfall werden diese Videos dann auf Plattformen Youtube oder Twitch verbreitet. Offenbar hat jetzt Sony Computer Entertainment America versucht, sich den Begriff "Let's Play" markenrechtlich schützen zu lassen. Ein entsprechender Antrag ging dafür beim US-Patentamt ein.
Der Antrag wurde nun von der Behörde abgelehnt. Allerdings nicht mit der naheliegenden Begründung, dass der Ausdruck allgemeiner Sprachgebrauch sei und nicht einem Unternehmen zugeschrieben werden könne, sondern unter dem Verweis auf eine andere geschützte Marke. "Let'z Play" ist bereits als solches geschützt, die Ähnlichkeit mit dem von Sony eingereichten Antrag zu ähnlich. Gegen diese Entscheidung kann das Unternehmen Berufung einlegen.