Aber verwirkt ein Erdogan damit gleich seine Rechte?
Selbst im Kontext wird dieses "Gedicht" ganz sicher als ehrverletzend und ganz sicher persönlich beleidigend bewertet werden. Somit dürfte selbst die Kunstfreiheit nicht mehr 100%ig ziehen.
Sowas finde ich im Internet immer interessant. Ein "böser" Mensch hat in den Augen der Menschen nicht mehr die gleichen Rechte wie er sie haben sollte (und auch hat).
Nee, das interpretierst du da einfach rein, ohne dass ich sowas behauptet hätte. Sowas finde
ich im Internet immer interessant.
Einfach nur beleidigen ist der Straftatbestand der Beleidigung. Auch ohne diesen unnötigen Zusatzparagraphen. In dem Kontext, in dem Böhmermann seinen Beleidigungsschwall abgefeuert hat (der Text an sich, losgelöst von allem, ist weder ein Gedicht noch Kritik noch Satire) um Erdogan deutlich zu machen, dass es durchaus Unterschiede zwischen einem lustigen Liedchen und strafbaren Handlungen gibt, auch wenn Erdogan den Blick dafür völlig verloren zu haben scheint, wenn er wegen diesem "Irgendwie, irgendwo, irgendwann" mit neuem Text den Botschafter einbestellt und in seinem eigenen Land knapp 2.000 Menschen anzeigt, halte ich es aber für nicht strafbar.
Erdogan kann das gerne juristisch überprüfen lassen, macht sich dabei aber nicht weniger lächerlich, nur weil er dieses Recht natürlich hat und muss mit den vielen weiteren Reaktionen nun leben. Ich stelle mir grad vor Merkel wäre muksch auf die Griechen losgegangen, wegen ner Hitlerbart-Fotomontage auf irgend einem griechischen Zeitungscover und so weiter... ganz einfach: lächerlich. Oder Kim Jong-un wendet sich an die Bundesregierung... diplomatische Beziehungen sind Voraussetzung für §103? Okay! Deutschland und Nordkorea haben welche. Wer kommt also als nächstes, wenn mal wieder ein Furz querhängt?
Im Prinzip hat Böhmi das gemacht, was jemand hätte tun sollen, der Erdogan nahe steht und dem er sympathisch ist. Ihm sagen: "Mach dich nicht zur Wurst, Junge."