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Rechtsfrage zum Thema Reparaturen an Gebäuden

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Mal wieder nix als Probleme, vielleicht kann mir ja hier jemand von euch weiterhelfen.

Im August 2013 hatte ich jemanden kommen lassen, der sich die Fenster von den vermieteten Nachbarhäusern ansehen sollten. Diese waren aus Holz und haben an verschiedenen Stellen das faulen angefangen.

Vereinbart wurde, dass ein Kostenvoranschlag gemacht werden soll und die Reparaturen gegen November über die Bühne laufen.

Kosten Voranschlag kam natürlich nicht und auch die Dienstleistung wurde nicht im November erbracht.
Nach einigen Hin und Her (auf Drängen der Nachbarn) wurden letztendlich die Reparaturen im Mai 2014 durchgeführt.
Kosten dafür waren leider viel zu hoch und die Rechnung wurde auch noch auf mich ausgestellt, obwohl sie an die Immobilienverwaltung gehen sollte.

Der Kerl von der Rep-Firma drängt jetzt darauf, dass ich die Rechnung endlich zahlen soll.
Problem ist nur dass die Reparaturen unter aller Sau sind. Der Steinboden der Nachbarn wurde total verdreckt (evtl. von arbeiten mit einer Flex, hinterlassen Brandspuren am Boden) und überall stimmen die Spaltmaße an den Fenstern nicht. Dichtungsgummis lösen sich und und und. Eine Wand im Kinderzimmer hat sogar schon Feuchtigkeit gezogen ...

Welche Optionen habe ich nun?
Darf ich auf Nachbesserung herumreiten, bevor ich die Rechnung zahle oder wie ist hier die Rechtslage?
Die Rechnung lief als Sanierungs-Auftrag. Am Tele macht mir der Kerl jetzt Vorwürfen, dass man die Fenster hätte besser pflegen sollen etc. !?

Bin echt grad total verwirrt.
 
Ich bezweifel aber das du das ganze selbst geregelt bekommst und sobald er einen Anwalt einschaltet, brauchste eh Einen.......
 
So, hab nun die Rechnung vor mir.
Es wird eine Abschlagszahlung von 87,42 % gefordert, bis morgen.
Andernfalls werden Reklamationen nicht erledigt und rechtliche Schritte eingeleitet.

Für mein Verständnis ist bisher noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die erbrachte Leistung nicht geleistet wurde. Sehe ich das irgendwie falsch?
 
Für mein Verständnis ist bisher noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die erbrachte Leistung nicht geleistet wurde. Sehe ich das irgendwie falsch?

Ein Kaufvertrag is da sowieso nicht zustande gekommen, du hast ja nix gekauft. Du hast einen Werkvertrag mit dem Handwerker. Evtl. einen Werk-Liefervertrag, je nach genauer Auftragslage. Und da steht Aussage gegen Aussage. Er sagt, abgemacht war A du sagst abgemacht war B und schon haben wir den Salat. Deswegen brauchst du auch nen Vertrag in dem Steht was gemacht werden soll (Dauer, Zeitpunkt, Umfang usw.) Ich weiß ja nicht wie hoch die Rechnung ist, aber ICH PERSÖNLICH würde den Rat der Kollegen über mir beherzigen und mir nen Anwalt nehmen.

Und jetzt mal für alle: Warum bestellst DU die Handwerker für die Hausverwaltung? Normalerweise würde ich dem Handwerker recht geben, wenn DU die bestellt hast, bist du auch für die Rechnung zuständig. Und warum gleich für die Nachbarhäuser mit? Bist du da Hausmeister oder sonst irgendwie mit in der Zuständigkeit?
 
Geschäftsführer der Immobilienverwaltung und ich hab den Auftrag vergeben.
Hab jetzt mal schriftlich die Rechnung nicht anerkannt, mal abwarten ob er einlenkt.
 
Dann fordere eine Rechnung für das Unternehmen, wenn du den Auftrag in dessen Namen vergeben hast. Hast du die Mängel schriftlich reklamiert? Wenn nein, dann tu das. Hol ggf. einen Sachverständigen dazu, der Ahnung von der baulichen Seite hat. Setze dem ausführenden Unternehmen eine angemessene Frist zur Beseitigung. Alles SCHRIFTLICH.

Von dem Schaden hängt auch ab, ob du zahlen musst oder nicht. Bei kleinen Mängeln kannst du jedenfalls nicht einfach gar nichts zahlen. Dann darfst du höchstens einen angemessenen Teilbetrag zurückhalten. Auch das solltest du dem Handwerker SCHRIFTLICH mitteilen.

Wenn die Firma auf die Mängelanzeige nicht reagiert, musst du weitere Schritte unternehmen, z.B. ein anderes Unternehmen beauftragen und das ganze dann dem Verursacher in Rechnung stellen. Wenn das ganze ne größere Sache ist, würde ich an deiner Stelle immer Experten zu Rate ziehen. So mache ich es als Quereinsteiger im Immobilienbereich auch.
 

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