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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

PS: In meinen Augen ist der genannte Grund nur vorgeschoben um den Mitarbeiter loszuwerden. Rein theoretisch hätte er vorher wegen des genannten Grundes auch abgemahnt werden müssen. Ich glaube da winkt entweder eine dicke Abfindung oder eine Wiedereinstellung.
 
Nein es muss in der Kündigung selbst kein Grund angegeben werden. Erst wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird wird der Grund relevant.

Ok , danke schon mal .

Wenn ich überlege wie der Arbeitgeber seine Angestellten dort behandelt , niemand dort bekommt seine Überstunden bezahlt oder sonst irgendwie vergütet . Alle halten den Mund , um ihren Job nicht zu verlieren . Und dann wirst du so abserviert

Könnte kotzen :motz:
 
PS: In meinen Augen ist der genannte Grund nur vorgeschoben um den Mitarbeiter loszuwerden. Rein theoretisch hätte er vorher wegen des genannten Grundes auch abgemahnt werden müssen. Ich glaube da winkt entweder eine dicke Abfindung oder eine Wiedereinstellung.

Sehe ich genauso .
Wiedereinstellung ist wohl durch , also ich könnte mir dort nicht noch die Nächte um die Ohren schlagen . Wenn ich wüsste, dass die mich so los werden wollten .

Er soll versuchen noch eine ordentliche Abfindung mitzunehmen und dann hoffe auf was neues .

Sind gerade natürlich auch super Zeiten für die Jobsuche :|
 
Ok, dann hat er sicher gute Chancen, eine ordentliche Abfindung rauszuschlagen.
So von außen betrachtet wird der AG sicher nicht mit der Kündigung durchkommen und will deinen Kollegen offensichtlich auch nicht mehr haben. Also soll er ruhig bleiben und darauf bestehen, dass die Kündigung zurückgenommen wird, notfalls auch den Gütetermin (die erste Verhandlung) ohne Ergebnis hinter sich bringen.
Bis zum 2. Termin (Kammertermin) dauerts immer relativ lange, da wird der AG dann sicherlich langsam ins Schwitzen kommen und am Ende dann noch ein bißchen mehr zahlen. Wie gesagt, gilt alles nur, wenn dein freund sich tatsächlich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
Wie gesagt, er soll sich nen Anwalt nehmen. Zum ersten Termin gehts noch ohne, aber dann nicht mehr.
 
Ok, dann hat er sicher gute Chancen, eine ordentliche Abfindung rauszuschlagen.
So von außen betrachtet wird der AG sicher nicht mit der Kündigung durchkommen und will deinen Kollegen offensichtlich auch nicht mehr haben. Also soll er ruhig bleiben und darauf bestehen, dass die Kündigung zurückgenommen wird, notfalls auch den Gütetermin (die erste Verhandlung) ohne Ergebnis hinter sich bringen.
Bis zum 2. Termin (Kammertermin) dauerts immer relativ lange, da wird der AG dann sicherlich langsam ins Schwitzen kommen und am Ende dann noch ein bißchen mehr zahlen. Wie gesagt, gilt alles nur, wenn dein freund sich tatsächlich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
Wie gesagt, er soll sich nen Anwalt nehmen. Zum ersten Termin gehts noch ohne, aber dann nicht mehr.

Nein , soviel ich weiß hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen . Und kenne ihn als absolut vernünftigen Menschen .

Soll er das ganze erstmal hinter sich bringen , bevor er sich um einen Job bemüht . Oder geht sowas auch unabhängige vom Rechtsstreit mit dem noch aktuellen Arbeitgeber .
 
Ein Bekannter von mir ( Mitte 50 , 13 Jahre im Betrieb , Bäcker in einer mittelgrossen Bäckerei , unbefristeter Arbeitsvertrag) wurde heute fristgerecht gekündigt zum Ende des Jahres:drunter: . Kündigungsgrund angeblich unsauberes arbeiten , davor gabs keine mündliche Ermahnung , ganz zu schweigen von einer Abmahnung .

Ist sowas Rechtens ? Was für Schritte sollte er einleiten ?
Eine verhaltensbedingte Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung, damit der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu ändern. Ich würde dringend dazu raten einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten und vorher eine "formlose" Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
 
ich sehe euer problem grade nicht. erstmal steht da eine fristgerechte kündigung. in der kündigung wird kein grund angegeben. den grund wird man ihm vielleicht mündlich mitgeteilt haben oder er reimt sichd en zusammen oder was auch immer, vor gericht wird möglicherweise was ganz anderes rauskommen und dann ist die abmahnung ob gegeben oder nicht auch völlig wumpe.

ach, ich liebe das deutsche kündigungsschutzgesetz.
 
ich sehe euer problem grade nicht. erstmal steht da eine fristgerechte kündigung. in der kündigung wird kein grund angegeben. den grund wird man ihm vielleicht mündlich mitgeteilt haben oder er reimt sichd en zusammen oder was auch immer, vor gericht wird möglicherweise was ganz anderes rauskommen und dann ist die abmahnung ob gegeben oder nicht auch völlig wumpe.

ach, ich liebe das deutsche kündigungsschutzgesetz.

Eine Kündigung ohne Grund dürfte grundsätzlich unwirksam sein.
 
einer der gründe für meine liebe. aber was ich meine ist, dass in der kündigung kein grund angegeben werden muss. und wenn da keiner steht, kann man viel spekulieren, aber ergebniss gibts erst vor gericht.
 
einer der gründe für meine liebe. aber was ich meine ist, dass in der kündigung kein grund angegeben werden muss. und wenn da keiner steht, kann man viel spekulieren, aber ergebniss gibts erst vor gericht.

Und was sollte es dann für ein Grund sein , der vorher nicht abgemahnt wurde . Oder direkt zu einer fristlosen Kündigung geführt hätte ?
 
Das können wir hier doch gar nicht wissen. Das ist Kaffeesatzleserei.

Irgendeinen Grund wird der AG schon haben, der weiß ja auch, dass er da höchstwahrscheinlich eine Abfindung zahlen muss. Trotzdem hat er die Kündigung geschrieben.
Ob der Grund nun rechtens ist oder nicht entscheidet das Gericht.
 
Meinte auch eher wenn der Grund auf irgendein Fehlverhalten zurück zuführen wäre , dann hätte er das vorher entsprechend ansprechen müssen .

Und falls er etwas Betriebsschädigendes gemacht hätte , wäre es dann nicht sofort eine fristlose Kündigung ?

Kann mir halt nix vorstellen was er dann an plausibelen Gründen vor Gericht vorbringen kann ....
 
woher soll ich das wissen? nicht genug arbeit? betriebs(teilstill)legung. was soll ich hier im trüben fischen?

Wollte eigentlich nur wissen , ob es für den AG so einfach möglich ist Gründe aufzuführen ( auch welche die nicht der Wahrheit entsprechen ) , die vor Gericht standhalten .

Aber anscheinend kann sowas nicht normal beantwortet werden , ohne sofort angeblufft zu werden , woher du es wissen sollst .
Danke dafür :dhoch:

Kannst den Angelkasten im Keller lassen , brauchst nicht im Trüben fischen .
 
Jetzt überleg doch mal.
Natürlich wird der AG Gründe aufführen, aber ob die vor Gericht standhalten wird man erst erfahren, wenns soweit ist.

Auch wenns schwer fällt: dein Kollege muss schlicht den Termin abwarten und sich bis dahin keinen Kopf machen. Ändern kann er gerade eh nichts, und er macht sich sonst nur verrückt.
 
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