Phenomenon
Spaßbremse
Nein es muss in der Kündigung selbst kein Grund angegeben werden. Erst wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird wird der Grund relevant.Nachtrag dazu : muss in einer ordentlichen Kündigung , der Kündigungsgrund angegeben werden ? In dem Schreiben steht nämlich gar nichts in die Richtung.

. Kündigungsgrund angeblich unsauberes arbeiten , davor gabs keine mündliche Ermahnung , ganz zu schweigen von einer Abmahnung .