Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Also mit dieser Sache gewerbsmäßig usw. wäre ich sehr vorsichtig. Das wird im Zweifel sehr schwer nachzuweisen sein.

Was die Lärmbelästigung anbelangt ist dein Vermieter dein erster ansprechpartner.
Ich würde da nochmal schriftlich ganz klar machen was im haus passiert. Vielleicht musst du ihm auch ein wenig auf die Nerven gehen.

Im Normalfall wird dein Vermieter dann schon bei der Hausverwaltung Druck machen dass sie das Problem lösen.
Aber klar: mehr als vielleicht Ruhezeiten einführen und deutlich übermäßiges Waschen zu untersagen wird auch die hausverwaltung dann erstmal nicht machen können.

Du hast Recht, ich werde die Eigentümerin mal anschreiben und sie über die Vorgänge in Kenntnis setzen - danke für den Tip!
 
Darf ich neben meiner Ausbildung zwei Mini-Jobs haben? Also ich arbeite nebenbei bei der Post, habe da sowas wie ein Studentenvertrag, ich kann jederzeit dort arbeiten aber kann auch mal zwei Monate komplett aussetzen. Darf ich dann jetzt noch einen 450 Euro Job annehmen wo ich dann regelmäßig hin gehe?
 
Nein, als echten Minijob kannst Du nur einen neben einem regulären Arbeitsverhältnis haben. Zu Letzterem gehören auch Ausbildungsverhältnisse. Der nächste Minijob würde als reguläres Arbeitsverhältnis behandelt (ohne ALV).

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/...gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
 
Wenn du einen 70tage Vertrag hast, dann solltest du nebenbei noch einen 450€ Job haben dürfen.
 
Zumal, wenn man mit den 2 450€ Jobs über diese 450€ kommt, muss man es ja auch schon versteuern. Auch ganz ohne Haupttätigkeit
 
Wenn du einen 70tage Vertrag hast, dann solltest du nebenbei noch einen 450€ Job haben dürfen.
70 Tage Vertrag habe ich auch noch nie gehört :?

Zumal, wenn man mit den 2 450€ Jobs über diese 450€ kommt, muss man es ja auch schon versteuern. Auch ganz ohne Haupttätigkeit
Also darauf würde ich dann schon achten, bei der Post werde ich ja per Stunde bezahlt, also das ist ja kein 450 Euro Vertrag. Ich muss jedes Mal wenn ich da arbeite einen Vertrag für den Tag unterschreiben.
Da ich oft in der Nachtschicht arbeite beißen sich die Zeiten total, deshalb wollte ich mir jetzt noch einen anderen Job suchen und nur noch ab und zu die Post ausliefern :)
 
70 Tage Vertrag habe ich auch noch nie gehört :?


Also darauf würde ich dann schon achten, bei der Post werde ich ja per Stunde bezahlt, also das ist ja kein 450 Euro Vertrag. Ich muss jedes Mal wenn ich da arbeite einen Vertrag für den Tag unterschreiben.
Da ich oft in der Nachtschicht arbeite beißen sich die Zeiten total, deshalb wollte ich mir jetzt noch einen anderen Job suchen und nur noch ab und zu die Post ausliefern :)


https://blog.minijob-zentrale.de/20...ristiger-minijob-geht-das-nachgefragt-30/amp/
 
Das hört sich doch gut an, muss ich eben einfach unter den 70 Tagen im Jahr bleiben :D
Shaike, ernst gemeinte Frage:

Neben Ausbildung, lernen, zwei weiteren Jobs, deinen Torten: Wann lebst dann noch nur für dich?
Das klappt schon, keine Sorge :knuddel:
Mein Lehrer hat mir ein paar Bücher empfohlen die ich mir unbedingt kaufen will, die sind recht teuer, und dann gibt es noch so ein paar andere Investitionen. Mein Monat im Ausland steht auch schon bald vor der Türe, muss ja alles irgendwie bezahlt werden :D Und das ist mein Leben im Moment einfach, in zwei Jahren sieht es bestimmt anders/besser aus :)
 
Shaike, ernst gemeinte Frage:

Neben Ausbildung, lernen, zwei weiteren Jobs, deinen Torten: Wann lebst dann noch nur für dich?

Ist sie mit Pil verheiratet und die 2 haben sich in 7 Jahren Ehe noch nie gesehen?

tenor.gif
 
Das klappt schon, keine Sorge :knuddel:
Mein Lehrer hat mir ein paar Bücher empfohlen die ich mir unbedingt kaufen will, die sind recht teuer, und dann gibt es noch so ein paar andere Investitionen. Mein Monat im Ausland steht auch schon bald vor der Türe, muss ja alles irgendwie bezahlt werden :D Und das ist mein Leben im Moment einfach, in zwei Jahren sieht es bestimmt anders/besser aus :)


Für einen Auslandsmonat in einer der schönsten Städte der Welt, kann man schon mal ein bisschen schuften. Da hast du recht :D
 
Wenn ich denn dahin darf, mein Chef will mich nach Paris schicken. Auch schön aber ohne ein Wort Französisch zu sprechen bestimmt nicht ganz einfach :ugly:

Hmmm, beides sicher sehr lehrreich und inspirierend. Aber Franzosen sind ja auch nicht unbedingt Freude der englischen Sprache, deswegen wäre das sicher noch mal eine ganz andere Hausforderung :lol:

Hab ich dir eigentlich schon mal Chef's Table ans Herz gelegt? Da gibt es eine Süßigkeiten- und Kuchenstaffel, die solltest du dir unbedingt ansehen. So viel noch mal zum Thema Inspiration :D
 
2 minijobs gleichzeitig omg, mach das bloß nicht, lieber einen suchen der einen ausfüllt. 450€ ist im grunde keine grenze, du kannst auch 800€ verdienen, wichtig ist dabei dein vertrag und der tag der anstellung und das ende. Im schnitt nur musst du zwingend unter 450€ bleiben, du kannst aber sehr wohl mal 700€ verdienen und dann nur 180€. Könnte höchstens bei einer prüfung probleme geben (die es nicht gibt), denn der ag muss bei einstellung schätzen wie er den gfb einsetzt. Also wichtig ist ausschließlich der durchschnittswert der 5400€ pro jahr gilt, welcher aber entsprechend des anstellungsmonat minimiert wird. Grundsätzlich aber gilt anfang bis ende des vertrages (Aber immer immer ende 31.12), nicht anfang bis ende des jahres. Am ende prüft das aber auch keiner. :D Wirst du also 1.5 bis ende august befristet gelten 4x450€, das prüft am ende eh keiner, kann ich aus erfahrung sagen, am ende gilt dein jahresverdienst.

gfb ist ein sehr komplexes thema, so komplex dass fast niemand es richtig handhabt. Du darfst grundsätzlich auch über 5400€ pro jahr kommen, dann aber nur wenn du mehr als 3x pro jahr nicht über 450€ kommst (steuerfreie zuschläge so oder so zusätzlich und obendrauf) und nur bei unvorgesehenen ausfällen wie krankheit, also wenn dein einsatz nicht vorhersehbar war (was der ag dann wohl beweisen muss = arbeit = er macht es niemals). Falls man nicht über die 5400€ kommt kannste auch 6x über 450€ verdienen, wichtig am ende ist nur der schnitt, wichtig ist dabei immer der anfang der anstellung bis 31.12

wähl pauschalsteuer an wenn du das als zweitjobs machst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich beim Bürgertelefon der Polizei gerade nicht durchkomme, frage ich mal hier in die Runde - vielleicht sind ja Polizisten anwesend (brauchen sich aber natürlich nicht outen;)) Morgen soll es in unserem Betrieb eine "Mitarbeiterversammlung" mit ca 15 MA geben. Diese Versammlung findet in einem Aufenthaltsraum von ca. 40 qm statt. Wegen Corona gibt es ja gerade ein "Versammlungsverbot" wo drakonische Strafen drohen, wenn dagegen verstoßen wird (In Bayern 5000,-€ und gilt für Veranstalter und Teilnehmer gleichermaßen)! Nun gibt es die Diskussion unter den MA, ob der Chef die Veranstaltung durchführen darf. Der Chef sagt ja, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden. Andere MA sagen nein, da sich bei Veranstaltungen, wo diskutiert und verkündet wird, die Ausbreitungsdistanz des Virus bis auf das 10 fache erhöhen kann und sind besorgt. Wie verhält es sich das tatsächlich - kennt sich da jemand aus?
 
Zurück
Oben