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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Brauche mal eure Hilfe, liebe Community:

Hab letzte Woche mich auf eine Studentenstelle über "Jobmensa" beworben und vorgestern den Arbeitsvertrag unterschrieben. In der Stellenanzeige stand, dass Sie Personal für 15 Wochenstunden suchen und diese stündlich mit 10 EUR vergütet wird. Nun hab ich seit gestern meine Semesterferien und würde auch gerne jede Woche meine 15 Stunden arbeiten.

Habe eben im Betrieb angerufen (Bio Supermarkt), um meine Einsatzzeiten für die kommende Woche zu erfragen und da wurden mir gerade mal 3 Std. am Mittwoch und 5 Std. am Freitag zugeteilt (8 Stunden Gesamt). Das ist ja weitaus weniger, als auch im Vertrag steht. Dort befindet sich folgende Regelung:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden verteilt auf eine 5-Tage-Woche. Sie kann auf Anweisung des Arbeitgebers auf bis zu 15 erhöht werden.

Dies bedeutet doch, dass ich min. 12 Stunden in der Woche arbeite und es auf max. 15 Stunden erhöht werden kann. Hatte am Telefon vorhin nur irgendeinen stellvertretenden Fuzzi und der Chef kommt später am Tag. Da wollt ich gerne nochmal anrufen, um auf meine 15 Stunden (12 Std. min) zu beharren. Bin ich rechtlich auf der richtigen Seite? Wäre super, wenn mir das jemand bestätigen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@-M3-

Bei meinen alten Betrieb war es so dass die Wochenstunden auf den Monat hochgerechnet wurden.

Bei 4 Wochen sind das 4 x min. 12 Std = 48 Std

Das heißt wenn du nächste Woche dann 8 machst bleiben 40 über. ZB dann die nächsten 3 Wochen je 10 Std


Das hat den Vorteil für den Arbeitgeber das er mit Aushilfen flexibler sein kann wenn jemand krank wird oder dringend einen Urlaubstag braucht, überstunden abbauen will etc.


Aber wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht
 
Da ich Semesterferien habe, bin ich ziemlich flexibel. Arbeite am Mittwoch von 17-20 Uhr und am Freitag von 9-14 Uhr.

Habe vorhin mit dem Chef telefoniert und er hat gemeint, dass würde jetzt nur die erste Woche so sein, weil ich nachdem Probetag noch etwas Einarbeitungszeit benötige, damit ich einen richtigen Überblick über all die Waren habe. Ab nächster Woche sollten es dann doch mehr Stunden werden.
 
Achso. Ich dachte nur, dass es eventuell mit Zuschlägen zusammenhängt (Spätöffnung etc.) und du nicht über einen bestimmten monatlichen Lohn kommen darfst.
 
Hab ein kurzes Anliegen. Bin auf dem Weg, mir eine dicke Grippe einzufangen und es baut sich gerade etwas auf. Könnte theoretisch zum Arzt gehen und mich untersuchen lassen und dann eine "Krankmeldung" erhalten. Ich habe neben dem Studium einen Job im Einzelhandel. Jedoch läuft das Ganze über eine Jobvermittlung für Studenten und mir werden jede Woche neue Arbeitszeiten durchgegeben (bis max. 15 Std.). Nun möchte ich gerne weiter Geld erhalten, da ich für die Krankheit nichts kann. Bin seit zwei Monaten in dem Unternehmen. In meinem Vertrag gibt es folgende Klausel:

(4) Bei vorübergehender Nichtbeschäftigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip.

Ich verdiene 10,00 EUR/h. Jedoch sind meine Arbeitszeiten nicht durchgehend geregelt. Wird wie gesagt jede Woche neu ausgegeben. Wie würde nun mir mein Lohn berechnet werden? Einfach die 15 Std. x 10,00 EUR, welche mir für eine Woche zustehen?
 
Normalerweise nimmt man den Durchschnitt der letzten 12 Monate (also hier wohl eher zwei), sofern das nicht anders geregelt ist. Ich bin aber jetzt nicht explizit im Arbeitsrecht drin, also kein Gewähr.
 
Da ich nicht beschissen rüberkommen möchte, werde ich heute erst einmal auf die Arbeit gehen. Bin gerne für weitere Hinweise aufgeschlossen. Dankeschön.

:)
 
Ich war auch bei Jobmensa/studitemps unter Vertrag. Wenn du an den geplanten Tagen nicht kommen kannst, kriegst du trotzdem dein Geld. Aber musst dem etwas hinterherlaufen. Die sind da aber sehr in Ordnung, etwas verplant, aber in solchen Fällen eigentlich sehr fair und bemüht. Ruf da halt nur rechtzeitig an.
 
Hallo Community,

ich habe mal eine Frage: ich habe letztens etwas gehört/gelesen, was unsere beliebte GEZ betrifft. Ich bezahle immer noch per Banküberweisung und das gerne noch durch Online Banking. Ich habe keine Einzugsermächtigung abgegeben. Jetzt habe ich eben gelesen/gehört, dass jemand verlangt hat, die GEZ gebühren Bar bezahlen zu möchten und seitdem hört er nichts mehr von der GEZ, weil es einfach viel zu teuer ist, das zu verwalten.
Glaubt ihr das geht? Ich überlege wirklich mal ein Brief zu schreiben und es Bar bezahlen zu wollen. Was glaubt ihr?
 
Ich glaube nicht, daß es eine Anrecht auf Barzahlung gibt. Die werden den Brief einfach weggeworfen haben und ihm beizeiten schon ein paar Mahnungen zukommen lassen. Alleine schon, um zu verhindern, daß es danach jeder macht. Aber Du kannst Den Brief ja mal schreiben und die Antwort hier posten :D
 
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