Erstmal der übliche Disclaimer: Ich bin österreichischer Jurist, kenne daher fachlich gesehen nur die österreichische Rechtslage genau, die deutsche Rechtslage ist aber gerade bei Notwehr / Nothilfe der österreichischen sehr ähnlich, so weit mir bekannt. Mögen die deutschen Kollegen mich bitte berichtigen, wenn Teile meiner Aussagen für Deutschland nicht zutreffend sein mögen.
Wenn er jmd. in seinem Haus erwischt und er wird angegriffen und tötet den Angreifer bzw. verletzt ihn schwer ist es Notwehr.
Nicht unbedingt. Notwehr ist es nur dann, wenn die Notwehrhandlung auch notwendig war.
Wenn der Einbrecher also für dich klar erkennbar ein offensichtlich unbewaffneter 8-jähriger ist und du ein ausgewachsener, fitter 90 Kilo Mann bist, dann wird von dir erwartet diesen Angreifer zu neutralisieren ohne dass du ihn mit deiner Glock 17 dreimal in die Brust schießt.
In der Regel sollte es aber tatsächlich kein Problem sein, einen Angreifer, der dich tatächlich gerade angreift, zu erschießen / anzuschießen, um damit einen unmittelbaren rechtswidrigen Angriff zu beenden.
Wie ist aber die Situation wenn er jmd. erwischt in seinem Haus und greift präventiv an weil er um sein Leben fürchtet?
Das kommt drauf an, ob er objektiv gesehen gut begründet um sein Leben gefürchtet hat, oder nicht.
Während Notwehr bedeutet, dass tatsächlich ein rechtswidriger Angriff vorliegt, der eines meiner notwehrfähigen Rechtsgüter bedroht, gibt es ja noch die Putativnotwehr. Dies bedeutet, dass eigentlich objektiv gesehen kein Angriff vorlag, sodass mein notwehrfähiges Rechtsgut in Wahrheit gar nicht bedroht war, ich das allerdings begründet vermuten musste.
Stellen wir uns folgende Situationen vor:
Einbrecher steht vor mir im Gang meiner Wohnung und hat eine Waffe in der Hand, ich erschieße ihn. Es war eine voll funktionsfähige russische Armeepistole die er in der Hand hielt -> Notwehr (mein Rechtsgut Leben und Gesundheit war tatsächlich unmittelbar bedroht).
Einbrecher steht vor mir im Gang meiner Wohnung und hat eine Waffe in der Hand, ich erschieße ihn. Es war eine realistisch aussehende Softgun die er in der Hand hielt -> Putativnotwehr (mein Rechtsgut Leben und Gesundheit war nicht tatsächlich unmittelbar bedroht, das konnte ich aber nicht wissen, sondern musste das Gegenteil vermuten)
Einbrecher steht vor mir im Gang meiner Wohnung und hat eine weiße Fahne in der Hand, ich erschieße ihn. -> Weder Notwehr, noch Putativnotwehr.
Wenn ich sage, dass ich dachte es wäre eine "Zauberfahne" und dass er mich damit "magisch töten" wollte, werde ich vermutlich in die geschlossene Abteilung gesperrt. Zu Recht.
Gilt hier auch Notwehr da er ja davon ausgehen muss das ein Einbrecher ihn auch angreifen würde wenn er schon in seinem Haus ist oder wird er dafür strafrechtlich belangt werden? ums kurz zu fassen: ist eine Notwehrsituation schon dadurch gegeben wenn jmd. in sein Haus eingebrochen ist?
Kurz gesagt: Wenn ich jemanden einfach nur deswegen erschieße, weil ich davon ausgehe, dass diese Person mich gleich rechtswidrig angreifen wird, dann ist das weder Notwehr, noch Putativnotwehr.
Mein Angriff auf diese Person wäre damit rechtswidrig und ich wäre für diese Handlung auch strafrechtlich verantwortlich.