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Gast
Die Diskussion gibt es ja seit Ewigkeiten immer wieder. Es wurde ja auch lange diskutiert, ob man nicht aus dem Diebstahl geringwertiger Sachen, statt eines Antragsdelikts, einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand macht. Ja und dann kam Bayern und hat die Wohnungseinbruchdiebstähle für sich entdeckt. Damit war der Diebstahl dann wieder insgesamt besonders ächtenswert. Hat alles Vor und Nachteile. Die Signalwirkung kommt ja auch. Zumal beim Owi-Verstoß der wohlhabende im Zweifel immer besser dran ist. Das allgemeine Empfinden ist ja ohnehin eher so: Puh, ich gamble jetzt mal und parke hier im absoluten Parkverbot. Bei 5 Versuchen werde ich vllt. einmal erwischt und zahle dann halt die 20 Euro.



verdammt, du hast mich erwischt 