zvezda
Zvezda zivot je
Ist das jetzt deine Antwort ?Ich glaube, dass für Nazis die bloße Anwesenheit und das Aussehen von Flüchtlingen schon Provokation genug ist.
Ansonsten:![]()
Wäre es theoretisch möglich oder nicht ?
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Ist das jetzt deine Antwort ?Ich glaube, dass für Nazis die bloße Anwesenheit und das Aussehen von Flüchtlingen schon Provokation genug ist.
Ansonsten:![]()
missbrauch ist grundsätzlich immer und überall möglich. und jetzt leg los, dann haben wir es hinter uns....Ist das jetzt deine Antwort ?
Wäre es theoretisch möglich oder nicht ?
es blieb ja nich bei der kontrolle.. das is etwas verharmlosend.
aber gut, ich hab mich bisher rausgehalten, ich mach es jetzt wieder. ich find es erschreckend, wie schnell einige leute solche maßnahmen als völlig ok hinnehmen, so lange sie selbst nicht betroffen sind. und die polizei wird schon wissen, was sie tut. mir wird da angst und bange... so unglaublich unkritisch und obrigkeitshörig. finster.. ich bin wieder raus.
Ist halt das klassische Jein.Der Artikel ist einfach ziemlich schwammig gehalten bzw. gibt undeutige Infos weiter. Sieht man ja daran, dass hier 3 unterschiedliche Auslegungen kommen. Besonders schön find ich ja:
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War einfach so ein Gedanke, danke für deine AntwortIn der Theorie ist alles möglich, natürlich.
Warum also die rhetorische Frage?

ich glaube du verstehst das falsch. die abschiebung wird ausgesetzt und wo nötig wir eine duldung oder befristete aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen. das ganze bis zum ende des strafverfahrens gegen die täter oder (so verstehe ich das) bis die gesundung des opfers abgeschlossen ist. abgeschoben wird am ende aber so oder so (sofern möglich), es bekommt niemand eine aufenthaltsgenehmigung oder asyl anerkannt, weil er opfer von rechter gewalt wurde.Ist halt das klassische Jein.
Einerseits ja, da die betroffene Person eine (endliche) Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Andererseits nein, da diese Aufenthaltsgenehmigung mehr einer Duldung entspricht, als einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Das Weltbild muss halt zementiert werden...Seltsame Gedanken, die du da so mit dir führst.
ich glaube du verstehst das falsch. die abschiebung wird ausgesetzt und wo nötig wir eine duldung oder befristete aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen. das ganze bis zum ende des strafverfahrens gegen die täter oder (so verstehe ich das) bis die gesundung des opfers abgeschlossen ist. abgeschoben wird am ende aber so oder so (sofern möglich), es bekommt niemand eine aufenthaltsgenehmigung oder asyl anerkannt, weil er opfer von rechter gewalt wurde.
Ich hab mir jetzt nochmal direkt den Erlass angesehen, für mich geht daraus schon hervor, dass das direkte Opfer von Rechter Gewalt auch über das Verfahren hinaus in Deutschland bleiben darf (wieder gekoppelt an Bedingungen).ich glaube du verstehst das falsch. die abschiebung wird ausgesetzt und wo nötig wir eine duldung oder befristete aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen. das ganze bis zum ende des strafverfahrens gegen die täter oder (so verstehe ich das) bis die gesundung des opfers abgeschlossen ist. abgeschoben wird am ende aber so oder so (sofern möglich), es bekommt niemand eine aufenthaltsgenehmigung oder asyl anerkannt, weil er opfer von rechter gewalt wurde.
ich kann gar nicht zum ausdruck bringen, auf wievielen ebenen, dein post "scheiße" ist. das fängt damit an, dass opfer rechter gewalt direkt in verbindung gebracht werden zu ausreisepflichtigenm straftätern. mal im ernst: merkst du selber nicht, wie banane das ist?
das geht dann weiter darüber, dass du scheinbar schutz deutscher opfer durchaus befürwortest wohingegen schutz ausreisepflichtiger opfer deiner meinung nach anscheinend nicht notwendig ist...
das muss einem doch selber auffallen!?!
Das ist Meinungsfreiheit im KT Politik-Thread, postet man etwas das nicht PRO-Flüchtlinge ist, wird man gleich angegangen....missbrauch ist grundsätzlich immer und überall möglich. und jetzt leg los, dann haben wir es hinter uns....
Das ist eben unsere Meinungsfreiheit.Das ist Meinungsfreiheit im KT Politik-Thread, postet man etwas das nicht PRO-Flüchtlinge ist, wird man gleich angegangen....
Wo liest du das denn bitte? Es ist die Rede von Bleiberecht und Aufenthaltsduldung. Etwas das ja unter Umständen Jahre bestehen kann und so viel ich weiß ziemlich viele Menschen, eben schon seit geraumer Zeit in Deutschland haben. Vor allem der Teil mit "Wiedergutmachung" lässt darauf schließen, dass diese Menschen dann bleiben dürfen.
den erlass selbst habe ich nicht gelesen, wenn das da anders steht ist das im artikel selbst falsch, denn dort steht:Ich hab mir jetzt nochmal direkt den Erlass angesehen, für mich geht daraus schon hervor, dass das direkte Opfer von Rechter Gewalt auch über das Verfahren hinaus in Deutschland bleiben darf (wieder gekoppelt an Bedingungen).
Ein ausreisepflichtiger Zeuge dagegen bekommt nur eine Duldung bzw. Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Verfahrens.
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_8_2016
und weiterEs müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen.
das kann zwar bedeuten, dass sie auf dauer hier bleiben, aber aus dem kontext des artikels lese ich das so, dass sie hier bleiben können, bis sie wieder gesund sind. das würde zu der regelung vorher (bis zum abschluss des strafverfahrens) passen.Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden.
„Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter“, sagte Gossmann-Reetz. „Wir können nicht zulassen, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil die Opfer dieser Taten im Strafprozess nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen.“
Ah, das Standard-Argument der AfDler, Lügenpresse-Rufer und Konsorten.Das ist Meinungsfreiheit im KT Politik-Thread, postet man etwas das nicht PRO-Flüchtlinge ist, wird man gleich angegangen....
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